Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2014: Kein Markenschutz für Knopf – Karenzzeit nach Gesetz – Anklage gegen Ecclestone

17.01.2014

Justiz

EGMR zu Meinungsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2004, mit der einem Tierrechtsverein die Verbreitung undercover angefertigter Filmaufnahmen von Tierversuchen untersagt wurde, bestätigt. Das Oberlandesgericht hatte sein Urteil im wesentlichen darauf gestützt, dass der Verein "die Regeln des geistigen Meinungskampfes nicht gewährleistet" schreibt Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) in seiner Kolumne und schlussfolgert, dass "Gerichte der Meinungsfreiheit militanter Aktivisten bisweilen ein geringeres Gewicht zumessen als der von netten, höflichen Normalos."

BVerwG zu AKW Biblis: Mit dem jüngst bekannt gegebenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur vorübergehenden Abschaltung des AKW Biblis beschäftigt sich Rechtsprofessor Felix Ekardt für lto.de. Die bislang bekannten Entscheidungsründe hält der Energierechtler für wenig überzeugend und meint, dass wegen des Vorrangs des Primärrechtsschutzes etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Atommoratorium nur dem Biblis-Betreiber RWE und nicht auch anderen deutschen Atomkonzernen zustünden. Der Atomausstieg als solcher bliebe insbesondere hinsichtlich der grundrechtlichen Eigentumsgarantie verfassungskonform.

OLG München – NSU-Prozess: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München wurde am gestrigen Donnerstag der Polizist Martin A. vernommen. Der Überlebende des Anschlags auf ihn und seine getötete Kollegin Michele Kiesewetter kann sich nach wie vor an keinerlei Einzelheiten des Tathergangs erinnern. Unter anderem die FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und zeit.de (Tom Sundermann) berichten.

Richter Heindl: Die SZ (Annette Ramelsberger) stellt Rupert Heindl, Richter am Landgericht München II, als einen strengen, Deals abgeneigten Juristen vor. Heindl wird ab dem 10. März das Strafverfahren gegen Uli Hoeneß leiten.

LG München – Ecclestone: Das Landgericht München hat eine Anklage gegen den Formel 1-Chef Bernie Ecclestone wegen Bestechung zugelassen, die Verhandlung soll Ende April beginnen. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen der Rennserie aus dem Bestand der BayernLB. In ihren Berichten beschreiben SZ (Rene Hofmann/Klaus Ott, Online-Version) und FAZ (Henning Peitsmeier) vor allem die ungebrochene Macht Ecclestones im Rennzirkus. Zu viele Geschäftspartner seien von ihm abhängig, als dass sie seinen Rücktritt verlangten. In einem weiteren Beitrag der SZ (Klaus Ott, Online-Version) wird auf das in London angestrengte Schadensersatz-Verfahren der BayernLB gegen Ecclestone verwiesen. Dem Manager könnte daran gelegen sein, sich möglichst schnell mit der Bank zu vergleichen, um seine Verhandlungsposition gegenüber dem Münchner Gericht zu verbessern. Das bei der Münchner Staatsanwaltschaft eine grundsätzliche Bereitschaft zu einem Deal bestehe, hätten andere Schmiergeld-Verfahren bewiesen.

LG Itzehoe – Prokon: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat beim Landgericht Itzehoe eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der dem Energieunternehmen Prokon untersagt werden soll, Anleger durch Anschreiben von einer Kündigung ihrer Einlage abzuhalten. Nach Ansicht der Antragsteller werde durch Aufmachung und Gestaltung der Schreiben in unzulässiger Weise Druck ausgeübt, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

VG Karlsruhe zu Polizeireform: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit einer einstweiligen Anordnung dem Antrag eines unterlegenen Bewerbers für eine Polizeipräsidentenstelle in Baden-Württemberg entsprochen und damit die von Innenminister Reinhold Gall (SPD) initiierte Polizeireform in Frage gestellt. Wie die SZ (Roman Deininger) schreibt, müssten nun alle zwölf der erst zum 1. Januar neuernannten Polizeipräsidenten ihre Stellen räumen. Die Besetzungen beruhten nach Ansicht des Gerichts auf einem "fehlenden Leistungsvergleich" und seien daher rechtswidrig.

AG Hamburg zu Filesharing: Thomas Stadler (internet-law.de) macht auf eine Entscheidung aus der "Palette uneinheitlicher Rechtsprechung zum Thema Filesharing" aufmerksam. Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg reicht es für eine Erfüllung der sekundären Darlegungslast nicht aus, sich darauf zu berufen, dass eine im Haushalt lebende Lebensgefährtin den Netzanschluss ebenfalls benutzt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2014: Kein Markenschutz für Knopf – Karenzzeit nach Gesetz – Anklage gegen Ecclestone . In: Legal Tribune Online, 17.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10702/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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