Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2014: Kein Markenschutz für Knopf – Karenzzeit nach Gesetz – Anklage gegen Ecclestone

17.01.2014

Ein Knopf ist ein Knopf und jedenfalls keine Marke, urteilt das EuG. Außerdem in der Presseschau: Rechte der Opposition im Bundestag, Gesetz für Karenzzeit, EGMR zur Meinungsfreiheit, Anklage gegen Ecclestone, einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt, keine Amnestie für Snowden und ein verunglückter Kamelreiter.

Thema des Tages

EuG zu Markenschutz: Seit vielen Jahrzehnten kennzeichnet ein im Ohr befindlicher Knopf mit daran befestigtem Fähnchen die Plüschtiere eines deutschen Herstellers. Einen europaweiten Markenschutz genießt diese Eigenheit gemäß einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union jedoch nicht. Wie FAZ (Corinna Budras) und Welt (Michael Gassmann) berichten, fehle es dem Detail an Unterscheidungskraft für Verbraucher. Zur Eintragungsfähigkeit einer Marke müsse diese sich von der handelsüblichen Grundform abheben, was bei den in Frage stehenden Knöpfen gerade nicht der Fall sei, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch) in ihrem Wirtschafts-Teil über diese "an manchen Stellen wenig überzeugend" begründete Entscheidung und erläutert Einzelheiten zum deutschen und europäischen Markenschutz.

In ihrem Kommentar macht Corinna Budras (FAZ) auf die möglichen Konsequenzen für die Hersteller weniger bekannter Produkte aufmerksam und gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Europäische Gerichtshof schnell Gelegenheit bekommt, "diese Rechtsprechung zu korrigieren."

Rechtspolitik

Oppositionsrechte: SZ (Robert Roßmann) und FAZ (Günter Bannas) berichten über einen Vorschlag des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) zur Stärkung der Rechte der Oppositionsparteien. Mittels eines einfachen Bundestagsbeschlusses solle es "unter den politischen Bedingungen der Bildung einer Großen Koalition in der 18. Wahlperiode", so der vorgestellte Entwurf, bei Minderheitenrechten, die bislang ein Quorum von 25 Prozent der Abgeordneten erforderten, künftig ausreichen, das Mitglieder der Nichtregierungs-Fraktionen diese einforderten. Eine Änderung der grundgesetzlich geregelten Voraussetzungen einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht sei nicht vorgesehen.

Bürger und Staat: Die "digitalen Revolution und ihre Verwerfungen" kommentiert Reinhard Müller (FAZ). Zwar hätten Kunden, "als Nutzer oder Bürger" die Verwertung ihrer Daten oft selbst in der Hand, der Staat allerdings trage die Pflicht zum Schutz der Rechte seiner Bürger, womit in der digitalen Sphäre vor allem Persönlichkeitsrechte gemeint seien. Er komme dieser Verpflichtung nicht nach, wenn er "von Richtern in Karlsruhe und Luxemburg Staatsleitung erbettelt", anstatt etwa bei der Vorratsdatenspeicherung eine "im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Rechts" befindliche Lösung zu finden. "Leider hat sich das Warten auf Gerichtsentscheidungen offenbar zu einer neuen Form des Regierens entwickelt."

Freiheit: Die "Ruckrede" des Bundespräsidenten Joachim Gauck, in der er freien Markt und freien Wettbewerb als die Eckpfeiler einer freien, demokratischen Gesellschaft bezeichnete, kommentiert Heribert Prantl (SZ) als einen "Ruck zurück nach vorgestern." Die Erfahrungen mit den wirtschaftlichen Turbulenzen der letzten Jahre hätten bewiesen, dass Freiheit "nicht per se gut" sei. "Ein Staat, der die Gerechtigkeit an den Markt delegieren würde, wäre nicht mehr der Staat des Grundgesetzes."

Freizügigkeit: In einem Kommentar widerspricht Daniel Brössler (SZ) der Vorstellung, die  Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürger habe etwas mit Großzügigkeit zu tun. Zusammen mit der "Bewegungsfreiheit" für Waren, Dienstleistungen und Kapital bilde sie vielmehr das "Fundament der EU." Der gerade in Wahlkampfzeiten zu beobachtende Versuch, "in der EU und in den Köpfen Grenzen" zu errichten, die sinnlos geworden seien, orientiere sich an einem "Nationalstaat, den es nicht mehr gibt."

Freihandel: In einem Interview mit der SZ (Cerstin Gammelin) spricht EU-Handelskommissar Karel de Gucht über die Verhandlungen zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen. Der Belgier gibt Auskunft zum Einfluss unterschiedlicher Datenschutz-Vorstellungen dies- und jenseits des Atlantiks, den Bedenken von Verbraucherschützern und den umstrittenen Investitionsschutzklauseln.

Staatsbürgerschaft: Von Beispielen für die unterschiedliche Praxis von EU-Mitgliedsstaaten, Aufenthaltsgenehmigungen oder auch Staatsbürgerschaften praktisch zu verkaufen, berichtet das Handelsblatt (M.Brüggmann/G. Höhler/T. Ludwig/H. Steuer). So könne maltesischer Staatsbürger werden, wer fünf Jahre lang Aktien im Wert von 150.000 Euro halte. Das EU-Parlament habe daher die Kommission aufgefordert, zu prüfen, ob diese Praxis gegen europäische Verträge verstoße, eine Sanktion sei aber fraglich, weil das Staatsbürgerschaftsrecht der alleinigen Kompetenz der Mitgliedsstaaten unterliege.

Karenzzeit: In der Debatte um Karenzzeiten für den beruflichen Wechsel von einem Regierungsamt in die Wirtschaft beabsichtigt die große Koalition nun offensichtlich doch eine gesetzliche Regelung. Die FAZ (Günter Bannas) schreibt, dass Juristen der Koalitionsparteien zu dem Schluss gekommen seien, dass Ausnahmen von der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl nur durch Gesetz geregelt werden könnten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2014: Kein Markenschutz für Knopf – Karenzzeit nach Gesetz – Anklage gegen Ecclestone . In: Legal Tribune Online, 17.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10702/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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