Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2014: Falsche Informationen der HRE – Wahlausschluss behinderter Menschen – Akustische Überwachung der Gartenlaube

16.12.2014

Justiz

BVerfG – Wahlausschluss betreuter Menschen: Nach dem Bundeswahlgesetz sind behinderte Menschen von der Bundestagswahl ausgeschlossen, wenn für sie ein Betreuer "in allen Angelegehnheiten" bestellt ist. Gegen ihren Ausschluss von der Wahl 2013 haben nun acht Personen Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot eingereicht, meldet die SZ (Nina von Hardenberg).

BVerfG – Erbschaftsteuer: Dass das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die Erbschaftsteuerregelung für Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklären wird, bezweifelt laut dem Handelsblatt (Donata Riedel) niemand mehr. Jakob Schulz (SZ) meint, "Erben ist ungerecht". Konsequenz der Ungleichbehandlung des reinen Vermögenserbes und des Erbens eines Betriebes dürfe keinesfalls die Senkung der Erbschaftsteuer in ersterem Fall sein. Eine (höhere) Besteuerung der Vererbung eines Betriebes müsse sich nicht negativ auf den Joberhalt auswirken, sie ließe sich über Jahre strecken. Ungerecht sei die insgesamt geringe Besteuerung von Erbschaften und die dadurch erzeugte Geld-/Machtkonzentration.

StA Berlin – Edathy-Affäre: Laut taz (Christian Rath/Tobias Schulze) und Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof) prüft die Staatsanwaltschaft Berlin, ob ein Strafverfahren gegen den SPD-Abgeordneten Michael Hartmann wegen Strafvereitelung eingeleitet wird. Er soll Sebastian Edathy über Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes in Kenntnis gesetzt haben, dementierte dies aber am Wochenende. Sollte Edathy noch vor seiner Mandatsniederlegung – also vor Information an den Bundestag – gewarnt worden sein, sei die Information wohl eher aus Hannover als aus Berlin gekommen, so die taz. Am Donnerstag soll Hartmann nun neben Edathy im BKA-Untersuchungsausschuss aussagen, meldet spiegel.de (Hubert Gude).

LG Lüneburg – Prozess um Prüfungsverkauf: Ab Mittwoch verhandelt das Landgericht Lüneburg gegen den Richter, der als Referatsleiter im Niedersächsischen Justizprüfungsamt Prüfungsantworten an Referendare verkauft haben soll. lto.de berichtet. In der Sonderprüfung von 2.000 in Niedersachsen absolvierten Abschlussprüfungen seien bisher 15 Verdachtsfälle aufgetreten, bei welchen Verfahren zur Aberkennung des Zweiten Staatsexamens eingeleitet würden.

ArbG Hamburg – "Hartz IV-Rebellin": Im Prozess zwischen, der als Hartz IV-Rebellin bekannt gewordenen ehemaligen Mitarbeiterin des Hamburger Jobcenters, Inge Hannemann und der Stadt Hamburg haben die Parteien am Montag einen Vergleich geschlossen. Hannemann soll vorerst weiter beim Integrationsamt der Hamburger Sozialbehörde arbeiten – dorthin war sie nach ihrer Suspendierung versetzt worden. Ihre Klage gegen die Suspendierung ist weiterhin anhängig. Die taz (Kai von Appen) berichtet.

LG Lüneburg – Prozess gegen SS-Wachmann: Das Landgericht Lüneburg hat die Anklage wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen gegen einen 93-jährigen ehemaligen Freiwilligen der Waffen-SS zugelassen. Ihm wird vorgeworfen in Auschwitz Gepäck von ankommenden Gefangenen weggeschafft zu haben, wobei er gewusst habe, dass nicht arbeitsfähige Gefangene in den Gaskammern ermordet würden, meldet die SZ.

LG München II – Hoeneß-Erpresser: Der Mann, der im Mai als 'Mister X' Uli Hoeneß eine unangenehme Haftzeit versprach, wenn er nicht 220.000 Euro erhalte, hat nun im Prozess vor dem Münchener Landgericht II gestanden. Die Polizei habe noch von weiteren Erpressungsversuchen gegenüber dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern München durch andere Personen berichtet, meldet spiegel.de.

Oktoberfest-Attentat – Anwalt im Interview: Im Interview mit der taz (Sabine am Orde) spricht Opferanwalt Werner Dietrich unter anderem über die Gründe für den Erfolg seines dritten Antrags auf Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat, die Erfolgsaussichten von Ermittlungen nach 34 Jahren und über die neuen Erkenntnisse, wie er zu ihnen kam und warum er über dreißig Jahre den Fall nicht aufgegeben hat.

LG Essen – Achenbach-Prozess: Im Prozess vor dem Landgericht Essen gegen den Kunstberater Helge Achenbach hat der Angeklagte die Vorwürfe des Betruges teilweise eingeräumt, berichten das Handelsblatt (Nena Schink – Online: Lucas Fuhr) und die SZ (Bernd Dörries).

BGH zu WEG: Zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs, nach welchem der einzelne Wohnungseigentümer nicht allein klagen kann, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft ein gemeinsames vorgehen beschlossen hat, schreibt nun auch der Tagesspiegel (Ursula Knapp) ausführlich.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Dezember 2014: Falsche Informationen der HRE – Wahlausschluss behinderter Menschen – Akustische Überwachung der Gartenlaube . In: Legal Tribune Online, 16.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14116/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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