Die juristische Presseschau vom 16. August 2013: Haftstrafen im Fall Johnny K. – Ein drittes Geschlecht im Gesetz – Anklage gegen Wulff

16.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Bradley Manning: Der US-Soldat Bradley Manning hat sich vor dem Militärgericht in Fort Meade dafür entschuldigt, mit seinen WikiLeaks-Enthüllungen aus dem Irak-Krieg Menschen verletzt und den USA geschadet zu haben. Das meldet zeit.de. Manning ist wegen Spionage und Diebstahls schuldig gesprochen worden, bis zum 23. August soll nun über das Strafmaß beraten werden – dem 25-Jährigen drohen bis zu 90 Jahre Haft. Psychologen bescheinigten Manning extremen Stress und Persönlichkeitsstörungen zum Zeitpunkt der Tat.

USA – Falscher Rockefeller: Der Deutsche Christian Karl Gerhartsreiter, der in den USA als "falscher Rockefeller" bekannt wurde muss für 27 Jahre ins Gefängnis, so spiegel.de. Die Jury hatte ihn im April schuldig befunden, 1985 den Sohn seiner Vermieterin umgebracht zu haben. Nun hat das kalifornische Gericht das Strafmaß festgelegt. Gerhartsreiter bestreitet die Tat.

Sonstiges

Gefahrengebiete in Hamburg: Der Rechtswissenschaftler Christian Ernst befasst sich auf dem Juwiss-Blog mit dem "Gefahrengebiet" im Hamburger Polizeirecht. Die Hamburger Polizei habe in den letzten Jahren rund 40 solcher Gefahrengebiete definiert, um - ähnlich dem New Yorker "stop and frisk" - Bürger anlassunabhängig zu kontrollieren. Problematisch sei jedoch, dass die Einordnung als Gefahrengebiet nicht öffentlich gemacht werde.

Balkonrecht: Der Rechtsanwalt Dominik Schüller schildert auf lto.de verschiedene mietrechtliche Entscheidungen zur Balkonnutzung – Grillen und Partys sind unter Umständen erlaubt, Sex und Cannabis-Anbau dagegen nicht.

Das Letzte zum Schluss

Late-Night-Show: Arschloch sagen darf nur die ARD? Jan Fleischhauer (spiegel.de) macht sich Gedanken zu Beleidigung und übler Nachrede. Anlass: Fleischhauers Kollege Matthias Matussek war in der ARD-Show "Krömer" zu Gast und wurde dort "die ganze Zeit nur angepöbelt". Die Ausstrahlung der Sendung konnte Matussek aber nicht verhindern - das Oberlandesgericht Hamburg entschied, er sei schließlich im Studio sitzen geblieben und habe damit seine Einwilligung erteilt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. August 2013: Haftstrafen im Fall Johnny K. – Ein drittes Geschlecht im Gesetz – Anklage gegen Wulff . In: Legal Tribune Online, 16.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9372/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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