Die juristische Presseschau vom 16. August 2013: Haftstrafen im Fall Johnny K. – Ein drittes Geschlecht im Gesetz – Anklage gegen Wulff

16.08.2013

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Anklage gegen Wulff: Nach Informationen der Welt (Ulrich Exner) soll der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff am 1. November vor dem Landgericht Hannover wegen Vorteilsnahme angeklagt werden – nicht aber wegen Bestechlichkeit. Einen entsprechenden Beschluss wolle die Zweite Große Strafkammer am 27. August verkünden. Gerichtssprecher wollten die Informationen nicht bestätigen. Ein weiterer Bericht der Welt (Ulrich Exner) stellt den Richter Frank Rosenow als einen besonnen Juristen vor, schildert die Hintergründe des Verfahrens und erklärt den Unterschied zwischen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme.

BVerfG zu Unterbringung: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt gegeben, der rund zwölf Jahre in der Psychiatrie untergebracht war, nachdem er eine Frau bedrängt hatte. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, war der Mann im Oktober 2012 entlassen worden. Im Jahr 2011 hatten die Gerichte noch an der Unterbringung festgehalten – was das Verfassungsgericht nun beanstandete. Es sei nicht ausgeführt worden, inwiefern erhebliche Straftaten des Mannes drohten. Dieselbe Kammer des Zweiten Senats werde wohl in absehbarer Zeit über die Beschwerde Gustl Mollaths entscheiden.

BGH zu Hard Rock Café: Das Heidelberger Hard Rock Café darf sich weiterhin so nennen, obwohl es nicht zur Kette der Hard Rock Cafés gehört – es darf aber keine "Hard Rock"-Werbeartikel vertreiben. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Wie blog.beck.de (Fabian Reinholz) erläutert, hatte die Kette den Namen seit den siebziger Jahren geduldet und damit ihre markenrechtlichen Unterlassungsansprüche verwirkt. Werbeaktionen seien dagegen jeweils aufs Neue eine Verletzung von Markenrechten.

OVG Münster zu Tagesmutter: Müssen sich Eltern mit der Betreuung bei einer Tagesmutter statt mit einem Kita-Platz für ihr unter dreijähriges Kind zufrieden geben? Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das in einer Eilentscheidung bejaht und damit einer Beschwerde der Stadt Köln gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln statt gegeben. Ein Termin für das Hauptverfahren stehe noch nicht fest, so die taz (Anja Krüger).

AG Kassel zu Meese: Marc Reichwein (Welt-Feuilleton) befasst sich mit dem Prozess gegen Jonathan Meese. Neben der Strafsache habe der Prozess letztlich auch Sympathie und Antipathie für Meese "mitverhandelt", sowie "Bewusstwerdung", über "das, was (nicht nur Meeses) Kunst darf, will und dürfen können soll". Das Amtsgericht Kassel hatte den Künstler freigesprochen, nachdem er auf einer Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt hatte.

OLG München – HRE Vorstandssitzung: Die SZ (Markus Zydra) berichtet über das "Musterverfahren" um Schadensersatzansprüche von Aktionären gegen die Pleite-Bank Hypo Real Estate vor dem Oberlandesgericht München. Derzeit gebe es vor allem Streit um ein Protokoll der entscheidenden Vorstandssitzung vom 29. August 2007 – die Anwälte der Bank wollen das Papier nicht herausgeben. Eine erste mündliche Verhandlung könnte es noch in diesem Jahr geben.

Interview mit Suhrkamp-Sachwalter: Die FAZ (Sandra Kegel) führt ein Interview mit dem Sachwalter des Suhrkamp-Insolvenzverfahrens, Rolf Rattunde. Er erklärt, für das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg spiele es keine Rolle, dass das Frankfurter Landgericht kürzlich zum Streit zwischen den Gesellschaftern erklärt hatte, die Insolvenz solle offenbar nur dazu dienen, den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach zu schwächen. Außerdem geht es um die bevorstehenden Verfahrensschritte und die Verfassungsmäßigkeit des neuen Insolvenzrechts.

Fachchinesisch beim Anwalt: Anwälte verstehen nicht, was ihre Mandanten wollen – und die Mandanten verstehen nicht, was der Anwalt erklärt. Zu diesem Ergebnis kommt die Sprachwissenschaftlerin Ina Pick in ihrer Doktorarbeit über die Kommunikation in der anwaltlichen Erstberatung. spiegel.de (Christian Lauenstein) stellt die Studie vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. August 2013: Haftstrafen im Fall Johnny K. – Ein drittes Geschlecht im Gesetz – Anklage gegen Wulff . In: Legal Tribune Online, 16.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9372/ (abgerufen am: 19.07.2024 )

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