Billigt der EuGH Programme der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen und setzt sich so in Konflikt mit Karlsruhe? Die gestrige Verhandlung gab hierzu ansatzweise Aufschluss. Außerdem in der Presseschau: der rechtsextreme Richter aus Bayern hat seine Entlassung beantragt, nach Umfrage befürworten ein Drittel der Jurastudenten die Todesstrafe, und warum das Verkehrsschild "Schneeflocke" auch im Sommer gilt.
Thema des Tages
EuGH – EZB: Vor dem Europäischen Gerichtshof fand gestern die Verhandlung im Rechtsstreit statt, ob die Europäischen Zentralbank mit dem sogenannten OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihr Mandat überschritten hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte darin im Februar eine Kompetenzüberschreitung erkannt, weil die EZB nur für Währungspolitik, nicht aber für Wirtschaftspolitik zuständig sei, und die Frage dem EuGH vorgelegt. Nach Einschätzung der SZ (Wolfgang Janisch) und der Badischen Zeitung (Christian Rath) fand die Stellungnahme der EU-Kommission in der Verhandlung Sympathien beim Gericht. Danach könne die EZB auch mit Staatsanleihekäufen geldpolitisch agieren, müsse zugleich aber sicherstellen, dass ihr Ankaufbeschluss nicht indirekt in eine verbotene Staatsfinanzierung münde. Dies könnte laut SZ einen Ausweg aus einem unabsehbaren Streit mit dem Bundesverfassungsgericht weisen. Demgegenüber könnte nach Beurteilung der FAZ (Philip Plickert) ein solcher Konflikt durchaus drohen. Für das Handelsblatt (Donata Riedel) ließ die Verhandlung keine Tendenz der EuGH-Richter erkennen. lto.de (Pia Lorenz) stellt heraus, dass der Generalanwalt am Gerichtshof bereits die Zulässigkeit der Vorlage anzweifelte, weil es zur Umsetzung des Programms noch mehrerer interner Beschlüsse der EZB bedurft habe.
Für Heribert Prantl (SZ) ist die entscheidende Frage, "ob das Recht die höchste Autorität in Europa ist oder nicht": "Das Luxemburger EU-Gericht hat nun die Chance, genau das festzustellen; es wird deshalb die angeblich unbegrenzten Kompetenzen der EZB begrenzen müssen." Für Philip Plickert (FAZ) hat die Verhandlung gezeigt, dass die Argumente der EZB, sie betreibe Geldpolitik und keine Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzierung, brüchig sind, und auch bei den EuGH-Richtern für Skepsis gesorgt hätten.
Rechtspolitik
Reform der Insolvenzordnung: Die FAZ (Joachim Jahn) erläutert auf der Recht und Steuern-Seite ein internes Eckpunktepapier aus dem Bundesjustizministerium zu einer geplanten Reform der Insolvenzordnung. Anliegen sei, dass Insolvenzverwalter nicht mehr zehn Jahre lang von Zahlungsempfängern, die offenbar die bevorstehende Insolvenz geahnt hatten, Geld zurückfordern können. Zu den Befürwortern der Reform zähle insbesondere der Mittelstand, die über mangelnde Rechtssicherheit klagten, wenn sie nach Jahren noch mit Anfechtungen durch Insolvenzverwalter konfrontiert würden. Demgegenüber warnten Stimmen aus der Justiz und die Insolvenzverwalter, die Änderungen brächten keineswegs mehr Rechtssicherheit.
Frauenquote in Unternehmen: Nach Meldung von lto.de hat sich Bundesjustizminister Maas gegen eine Verschiebung von Maßnahmen zur Einführung der Frauenquote ausgesprochen. Zuvor waren aus Reihen der Union Vorbehalte gegen die geplante Frauenquote angesichts der schwächeren Konjunktur laut geworden.
Suzidhilfe: Die Welt (Matthias Kamann) gibt einen Überblick über den Stand der Diskussion und die vertretenen Positionen im Streit um die rechtliche Regelung von Suizidhilfe. Bei der für Herbst 2015 angesetzten Entscheidung des Bundestages würden Parlamentarier ohne Fraktionszwang verschiedene Gruppenanträge stellen. Am aussichtsreichsten seien dabei Pläne, organisierte oder geschäftsmäßige Suizidassistenz strafrechtlich zu sanktionieren. Demgegenüber argumentiere eine Sechsergruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), das "scharfe Schwert des Strafrechts" sei das falsche Mittel.
BGH – Verdachtsberichterstattung: Die SZ (Helmut Kerscher) beschreibt einen Rechtsstreit zu Pflichten von Medien im Nachgang einer sogenannten Verdachtsberichterstattung, mit dem sich der Bundesgerichtshof gestern befasst hat. Im konkreten Fall war das Magazin Der Spiegel in der Vorinstanz zu einer weitgehenden Richtigstellung mit Ankündigung im Inhaltsverzeichnis und dem letzten Satz: "Diesen Verdacht erhalten wir nicht aufrecht." verurteilt worden, nachdem ein Strafverfahren gegen den Kläger eingestellt worden war. Der Spiegel argumentierte dagegen unter anderem, die Pressefreiheit sei gefährdet, wenn sich ein Medium nach rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung von dieser distanzieren und unter dem Titel "Richtigstellung" nachträglich "ins Unrecht" setzen müsse.
OLG München – NSU: Nach Berichten von spiegel.de(Gisela Friedrichsen), der SZ (Annette Ramelsberger) und lto.de haben Beate Zschäpes Verteidiger am gestrigen Verhandlungstag im NSU-Verfahren massive Kritik am Gericht geübt, weil dieses versäumt habe, eine mittlerweile demente ehemalige Nachbarin von Zschäpe rechtzeitig zu befragen. Die Frau sei als Entlastungszeugin in Frage gekommen. Daher habe das Gericht gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, so Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer.
Laut Zusammenfassung von zeit.de (Tom Sundermann) standen am gestrigen Dienstag zudem die Ergebnisse einer Durchsuchung bei André E., der als mutmaßlicher Unterstützer des NSU mit Beate Zschäpe angeklagt ist, auf der Tagesordnung.
Rechtsextremer Richter beantragt Entlassung: Nach Meldung von spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt) hat der langjährige Rechtsextremist Maik B., der seit einem Jahr im fränkischen Lichtenfels als Amtsrichter arbeitete, selbst seine Entlassung aus dem Justizdienst beantragt. Dem Antrag sei nach Mitteilung des Oberlandesgerichts Bamberg entsprochen worden. Zuvor hatte der Gerichtspräsident Maik B. zu den Neonazi-Vorwürfen angehört. Wie die SZ (Katja Auer u.a.) im Bayern-Teil schildert, wurden die bayerischen Behörden nur durch einen Zufall darauf aufmerksam, dass B. als Richter arbeitete.
LG Hannover – Porsche: Am gestrigen Dienstag hat vor dem Landgericht Hannover der Schadensersatzprozess gegen Porsche begonnen, in dem sieben Hedgefonds rund 1,8 Milliarden Euro fordern. Die Kläger hatten sich mit Leerverkäufen von VW-Aktien verspekuliert, als Porsche im Jahr 2008 an einem Übernahmeversuch scheiterte. Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, hat das Gericht dabei erstmals erwogen, in die Beweisaufnahme einzutreten, nachdem die Landgerichte Braunschweig und Stuttgart bislang alle Klagen dieser Art von vornherein abgeschmettert hätten. Die SZ (läs) stellt in ihrem Bericht heraus, dass die Kläger zudem die Prüfung einer Verfahrensaussetzung erreicht haben, um Erkenntnisse aus den Strafprozessen gegen die früheren Porsche-Topmanager Wendelin Wiedeking und Holger Härter in Stuttgart abzuwarten.
Auch wenn das Gericht nun ernsthaft den Einstieg in eine Beweisaufnahme prüft, so stehen vor einem Prozesssieg der Fonds nach Einschätzung von Joachim Jahn (FAZ) trotzdem noch viele "Abers".
StA Köln – Cum-Ex-Geschäfte: Wie die SZ (Klaus Ott) und Die Welt (Anne Kunz) berichten, hat die Staatsanwaltschaft Köln in Ermittlungsverfahren wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte am gestrigen Dienstag zum großen Schlag ausgeholt. Die Ermittlungen richteten sich gegen eine mutmaßliche Tätergruppe von mehr als 30 Beschuldigten, die mehr als 460 Millionen Euro hinterzogen bzw. dies versucht haben soll. Dutzende Durchsuchungsbefehle in Deutschland, in neun weiteren europäischen Staaten und auf Übersee seien vollstreckt worden. Bei Cum-Ex-Geschäfte handelt sich um bestimmte Aktiengeschäfte, bei denen die frühere Rechtslage Anlegern ermöglichte, die Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden doppelt zu verlangen, obwohl sie nur einmal geleistet wurde.
Das Handelsblatt (Laura de la Motte/Sönke Iwersen) weist in seinem Bericht auf die kürzlich veröffentlichte Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs hin, wonach der Gesetzgeber selbst "erklärtermaßen davon ausgegangen" sei", dass mehrfaches Eigentum an einer Aktie und daher auch die mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuern, die nur einmal abgeführt wurden, möglich gewesen sei.
BAG zu Anfechtung des Arbeitsvertrags: Rechtsprofessor Christian Rolfs referiert auf blog.beck.de eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von März diesen Jahres zur Anfechtung von Arbeitsverträgen. Der Kläger hatte bei Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen in einer formularmäßigen Erklärung angegeben, nicht vorbestraft zu sein, obwohl er im Jahr 2003 zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Der Arbeitgeber hatte daraufhin gekündigt und auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt. Das BAG hat beides für unwirksam erklärt, da ein berechtigtes Informationsinteresse des Arbeitgebers grundsätzlich nicht hinsichtlich solcher Verurteilungen bestehe, die im Bundeszentralregister getilgt sind.
EuGH zu Recht auf Vergessen: Die FAZ (Martin Gropp) und zeit.de berichten von der gestern in Berlin abgehaltenen Tagung eines Expertenbeirats, den der Suchmaschinenkonzern Google ins Leben gerufen hat, um Schlüsse aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessen zu ziehen. Dem Gremium gehört auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an. Auf das EuGH-Urteil, wonach Privatpersonen unter Umständen Verweise in Suchmaschinen löschen lassen können, wenn sich diese als gegenstandslos oder nicht mehr aktuell erweisen, seien laut Google seit Mai mehr als 146.000 Löschersuchen bezogen auf 489.000 Verweise eingegangen.
EuGH zu Pauschalbesteuerung: Die FAZ (Joachim Jahn) fasst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zusammen, wonach der deutsche Fiskus Erträge eines ausländischen Investmentfonds nicht pauschal besteuern darf, wenn dieser nicht die für inländische Fonds gleichsam geltenden Pflichtangaben gemacht habe. Dies verletze die Kapitalverkehrsfreiheit, weil es deutsche Anleger davon abhalten könne, im Ausland zu investieren.
Recht in der Welt
Südafrika – Pistorius: Wie spiegel.de und die FAZ (Claudia Bröll) schildern, versucht die Verteidigung des wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochenen südafrikanischen Leistungssportlers Oscar Pistorius in der Verhandlung über die Strafzumessung mit allen Mitteln, die Richterin zur Milde zu bewegen und eine Gefängnisstrafe zu verhindern. So wurde eine Bewährungshelferin als Zeugin gehört, die ein Schreckensbild der Gefängnisse Südafrikas zeichnete. Diese seien maßlos überfüllt, Gewalt und Vergewaltigungen stünden an der Tagesordnung.
Spanien –Unabhängigkeitsreferendum: Nach Meldung der Berliner Zeitung (Martin Dahms) beugt sich die Regierung Kataloniens dem Urteil des spanischen Verfassungsgerichts und hat das geplante Unabhängigkeitsreferendum abgesagt. Stattdessen plane Artur Mas, der katalanische Ministerpräsident, aber nunmehr eine "Befragung". In einem englischsprachigen Beitrag beschreibt die Rechtswissenschaftlerin Argelia Queralt Jiménez auf verfassungsblog.de die zugrunde liegenden juristischen Probleme.
Schweiz – zweifelhafte Verurteilung: Die SZ (Charlotte Theile) schildert die Verurteilung von Nachtclub-Besitzer Ignaz Walker in der Schweiz zu 15 Jahren Haft, weil er einen Killer auf seine frühere Frau angesetzt haben soll. Die Verurteilung sei zweifelhaft, weil davon ausgegangen werde, dass Walker dem Killer eine selbst umgebastelte Schreckschusspistole zur Tatbegehung überlassen habe, die wegen eines anderen bereits Delikts registriert war. Zudem sei ausgerechnet der leitend ermittelnde Polizeibeamte vor einigen Jahren mit Kollegen wegen Randalierens aus Walkers Striptease-Bar herausgeflogen.
USA – Bundesrichterin Ginsburg in der Oper: Im Feuilleton beschreibt die FAZ (Patrick Bahners) eine Matinee beim Opernfestival in Cooperstown, bei der die Richterin am US-Supreme Court Ruth Bader Ginsburg nun zum zweiten Mal eine Auswahl von Opernszenen mit juristischem Bezug präsentierte. Dabei schlägt Bahners den Bogen zur Nominierung Ginsburgs durch Präsident Clinton im Jahr 1993, bei der befürchtet wurde, durch ihre "lakonische Natur" werde es ihr schwerfallen, Sympathien zu gewinnen.
Juristische Ausbildung
Jurastudenten pro Todesstrafe: lto.de (Constantin Lijnden) stellt eine Studie des Erlanger Strafrechtsprofessors Franz Streng vor, der in den Jahren 1989 bis 2012 Erst- und Zweisemester anonym über ihre subjektive Einschätzung der Kriminalitätslage, ihre Haltung zu den unterschiedlichen Strafzwecken und ihre Vorstellung zum angemessenen Strafmaß befragt hatte. Insbesondere in letztem Themenfeld habe sich die Einstellung in den letzten Jahren erheblich gewandelt. So befürworteten im Jahr 2012 31,9 Prozent der Befragten die Wiedereinführung der Todesstrafe – drei Mal so viele wie noch im Jahr 1977.
Sonstiges
Ausreise trotz Fußfessel: Nach einem ARD-Bericht, der unterdessen von der hessischen Landesregierung bestätigt wurde, ist einem 24-jährigen mutmaßlichen Salafisten aus Offenbach die Ausreise Richtung Syrien gelungen, obwohl er als Auflage für die Aussetzung eines Untersuchungshaftbefehls eine elektronische Fußfessel tragen musste. Nach Schilderung der FAZ (Timo Frasch/Katharina Iskandar) sei eine kleine Version der Fußfessel zur Anwendung gekommen, bei der überwacht werde, ob der Träger zu vorgeschriebenen Zeiten auch tatsächlich zuhause ist. Nachdem es monatelang keine Auffälligkeiten gegeben habe, sei im Mai der Kontakt zur Fessel abgebrochen; der Offenbacher habe sich ihrer wohl mit Gewalt entledigt. Auch spiegel.de und Die Welt (Hannelore Crolly) berichten.
Für Reinhard Müller (FAZ) scheint der Beweis gelungen, dass "das ausgeklügelte staatliche Sanktionensystem womöglich untauglich" ist.
Whistleblowing: "Wir brauchen mehr Whistleblower", fordert Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internet-law.de mit Blick auf die seit einigen Monaten kolportierte These von einem zweiten Whistleblower bei der NSA. Denn eine andere Möglichkeit als das Whistleblowertum gebe es nicht, um den Rechtsbruch von Geheimdiensten ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Da die gerichtliche und parlamentarische Kontrolle "nirgendwo auf der Welt" funktioniere, scheine der Druck einer kritischen Öffentlichkeit "das einzige halbwegs erfolgsversprechende Korrektiv zu sein, das überhaupt noch Hoffnung auf Veränderungen bietet".
Das Letzte zum Schluss
Schneeflocke im Sommer: Ein Schild mit einer Höchstgeschwindigkeit, darunter das "Schneeflockenschild"(schwarze Schneeflocke auf weißem Grund, umrahmt von einem roten Dreieck) – dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei winterlichen Verhältnissen, meinte ein Autofahrer und gab auf einer Bundesstraße bei Burbach Gas. Anders sah es allerdings die Bußgeldbehörde und schlussendlich auch das Oberlandesgericht Hamm: Im Gegensatz zum Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" die Höchstgeschwindigkeit nicht auf winterliche Straßenverhältnisse beschränkt; vielmehr werde lediglich darauf hingewiesen, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten. spiegel.de und Die Welt (Ulrich Clauss) schildern die Entscheidung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/js
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 15. Oktober 2015: EZB-Politik vor EuGH – rechtsextremer Richter beantragt Entlassung – Jurastudenten pro Todesstrafe . In: Legal Tribune Online, 15.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13486/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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