Am Freitag ist eine Grundsatzentscheidung des BVerfG zu den Grenzen völkervertragsrechtlicher Bindungen veröffentlicht worden. Außerdem in der Presseschau: Antonio Scalia tot, Staatsrechtler zu Merkel und Linguisten für bessere Gesetze.
Thema des Tages
BVerfG zu Völkerrechtsverträgen und Demokratie: "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit. Damit wäre es nicht zu vereinbaren, wenn ein Parlament die Gesetzgeber späterer Legislaturperioden binden und in ihren Möglichkeiten beschränken könnte, gesetzgeberische Entscheidungen der Vergangenheit aufzuheben oder zu korrigieren." In einem Normenkontrollverfahren, das auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofes zu § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz folgte, hat das Bundesverfassungsgericht in einer nun veröffentlichten Grundsatzentscheidung (Beschluss vom 15. Dezember 2015) erklärt, dass der Bundestag Gesetze beschließen kann, die gegen bestehende völkerrechtliche Verträge verstoßen. Zwar gäbe es den Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit, daraus folge aber keine verfassungsrechtliche Pflicht zur uneingeschränkten Befolgung aller ratifizierten völkerrechtlichen Verträge. Auch der allgemeine völkerrechtliche Grundsatz des "pacta sunt servanda" könne keinen uneingeschränkten Vorrang für alle Verträge statuieren. Dazu berichten die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch). Konkret sei es um die Kollision zwischen einem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei und dem EStG gegangen.
Wie die Samstags-taz (Christian Rath, erweiterte Online-Fassung) weiter erläutert, gelte der Beschluss nicht für EU-Verordnungen/Richtlinien als supranationales Recht, auch die Europäische Menschenrechtskonvention habe wegen des grundgesetzlichen Bekenntnisses zu den "unverbrüchlichen Menschenrechten" in Artikel 1 Absatz 2 besonderes Gewicht. In einem Minderheitenvotum der Bundesverfassungsrichterin Doris König, eine Völkerrechtsprofessorin, lehnte diese die Entscheidung ab. Allenfalls in dringlichen und alternativlosen Fällen sei ein Abweichen möglich.
Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) kommentiert ausführlich und fragt sich, ob die Hinnahme von Völkerrechtsbrüchen nicht jedenfalls Schwierigkeiten mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip bereite.
BVerfG – Verhandlung OMT-Programm: Auch die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) berichtet und weist auf die für den morgigen Dienstag anstehende Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum OMT-Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Staatsanleihen hin. Auch dabei stehe das Demokratieprinzip im Fokus.
Corina Budras (FAS) widmet dem "Showdown in Karlsruhe" einen ausführlichen Beitrag und erläutert den nun "offen ausgetragenen" Konflikt zwischen BVerfG und Europäischen Gerichtshof. Diesen hatte Karlsruhe vor zwei Jahren angerufen zur Frage, ob das OMT-Programm noch vom geldpolitischen Mandat der EZB gedeckt oder ein Akt "ultra vires" sei; der EuGH sah das Mandat nicht überschritten. Die Tagesordnung für Dienstag sei vor diesem Hintergrund nun "detailliert und kampfeslustig", es werde verhandelt zur Frage, ob eine Verletzung der deutschen Verfassungsidentität vorliege; dabei gehe es insbesondere um das Demokratieprinzip: Kritiker meinten, komme es zu erheblichen Verlusten der Bundesbank infolge des EZB-Handelns, könne dies den Staatshaushalt lähmen und Wahlen bedeutungslos machen. Geladene Sachverständige seien Jens Weidmann, Bundesbank-Präsident, und Yves Marsch, EZB-Direktor.
Die Montags-SZ (Wolfgang Janisch) prophezeit ein zähes Ringen um die Grenzen der Macht der EZB, aber auch um den Einfluss des Verfassungsgerichts in Europa. Die Montags-FAZ (Philip Plickert/Joachim Jahn) erläutert, das Verfahren gehe auf Verfassungsbeschwerden von Peter Gauweiler (CSU), mehreren Professoren, Linkspartei und dem Verein "Mehr Demokratie" zurück, mit unterschiedlichen Ansätzen. Zwar sei das Ankaufprogramm bislang nicht aktiviert worden, es stelle aber dennoch eine Beruhigung für die Märkte dar. Auch die Montags-Welt (Sebastian Jost) berichtet und fragt sich, an welchem Hebel bei einem negativen Votum anzusetzen sei, der EZB könne Karlsruhe keine Vorgaben machen. Verpflichtungen müssten sich an Bundesregierung oder Bundesbank richten.
Rechtspolitik
Asyl - Interview Thym: Der Spiegel (Dietmar Hipp; Zusammenfassung) spricht mit Rechtsprofessor und Europarechtler Daniel Thym über das Thema Asyl. Thym hält die Unterstellung einer Unrechtsherrschaft der Bundesregierung für "eine Legende" und bezeichnet weiter die These des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das Grundgesetz könne den Bund quasi zur Schließung der Grenzen verpflichten, als "sehr gewagt" ("in Fachkreisen viel Widerspruch erfahren"). Als radikale, aber beste Lösung der Verteilungskonflikte sieht Thym einen einheitlichen EU-Asylantrag.
Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tsp) kommentiert den Vorwurf Seehofers (CSU): "Recht ist oft nur eine Meinung. Seehofer setzt die seine absolut. Das funktioniert mit Rechtsbehauptungen ganz gut."
Asyl - "Besorgte Juristen": Unter diesem Titel stellt Ernst Rommeney (Deutschlandradiokultur.de) das Buch "Der Staat in der Flüchtlingskrise" vor, herausgegeben von den Staatsrechtlern Otto Depenheuer und Christoph Grabenwarter, worin 16 Juristen zu Flüchtlingspolitik und Verfassungsfragen Stellung nehmen. Dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek bescheinigt Rommeney eine "atemberaubende Kasuistik", der konstatiere: "Indem die Bundeskanzlerin eine Entscheidung trifft, die sich auf die Identität des Volkes und auf den Charakter des Staates als des Nationalstaats dieses Volkes gravierend auswirkt, ohne das Volk zu fragen, macht sie sich selbst zum Souverän. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität nicht vereinbar."
Asyl – CDU will "fördern und fordern": Wie die Montags-SZ (Nico Fried) und spiegel.de berichten, plane die CDU ein Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen. Dabei gehe es etwa um bessere Zugänge zu Hochschulen, erweiterte Schulpflichten und Änderungen im Daueraufenthaltsrecht.
Google Autocomplete an die Leine?: Telemedicus.info (Fabian Rack) fragt sich, ob "ein Gesetz die großen Inhaltevermittler unserer Zeit zur Neutralität zwingen [muss], oder zumindest zu einer Nichtdiskriminierung von Inhalten?". Beispielhaft für das Problem sei das sogenannte Blacklisting bei Google, welches etwa im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Anwendung komme.
Raubkunst: In dieser Woche soll der Entwurf für ein Kulturgutschutzgesetz, entstanden "unter der Führung" von Monika Grütters, Kulturstaatsministerin, eingebracht werden. Zweck des Gesetzes soll die Unterbindung von Einfuhr und Handel mit geplünderten Kulturgütern sein, womit auch die Finanzierung etwa des IS bekämpft werden solle. Der Spiegel (Ulrike Knöfel) erläutert das Thema und lässt Kritiker zu Wort kommen, die das Gesetz als "Weißwäsche" für illegale Kunst und insgesamt wenig effektiv beurteilten.
Schiedsgerichtsbarkeit und Freihandel: "Klagen heißt nicht gewinnen" – Helene Bubrowski (Samstags-FAZ) argumentiert gegen zwei Behauptungen aus dem "Anti-TTIP-Lager". Wie sich in einem aktuellen Fall vor dem Ständigen Schiedsgerichtshof (Den Haag) zeige, bedeute eine Unternehmensklage gegen Staaten keineswegs immer einen Erfolg: Philip Morris unterlag mit einer Schadenersatzklage wegen abschreckender Bilder auf Zigarettenschachteln gegen Australien. Die Klage sei auch nicht nur abgewiesen, sondern für rechtsmissbräuchlich erklärt worden – das Unternehmen habe sich auf ein Abkommen berufen, das nur zwischen Hongkong und Australien aber nicht den USA bestehe, nachdem das entsprechende Geschäft an eine Niederlassung in Hongkong übergeben wurde. Dies entkräfte den Vorwurf, Unternehmen könnten durch Niederlassungsgründungen Abkommen für sich ausnutzen.
Justiz
BAG zu Gutschrift für Überstunden: Rechtsanwalt Marcel Grobys stellt in der Samstags-FAZ (Beruf und Chancen-Teil) ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Arbeitnehmer, der eine Zeitgutschrift für Überstunden beanspruche, nachweisen müsse – zusätzlich zu den Arbeitsnachweisen –, dass die Arbeit auch konkret vom Arbeitsgeber angeordnet oder gebilligt wurde. Pauschale Hinweise auf hohe Arbeitsaufkommen genügten nicht.
LAG Berlin zur Auswertung des Browserverlaufs: Das Landesarbeitsgericht Berlin hat im Januar dieses Jahres eine außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung am Dienstrechner für rechtmäßig erklärt, die nach einer Missbrauchskontrolle ohne Einwilligung des Betroffenen ausgesprochen wurde. Es liege kein Beweisverwertungsverbot für die personenbezogenen Daten des Arbeitsnehmers vor, da keine andere Möglichkeit des Nachweises der unerlaubten Internetnutzung bestanden habe. Dazu lto.de.
AG Tecklenburg verurteilt YouTube-Star: Laut focus.de hat das Amtsgericht Tecklenburg (NRW) den YouTube-Blogger "Julien" wegen Volksverhetzung zu seiner Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Geldauflage verurteilt. Dieser hatte sich während des GDL-Streiks 2015 in einem Video u.a. dahingehend geäußert, man solle die Streikenden ("Mistviecher") vergasen.
Mit dem Urteil befasst sich mit Blick auf die Kunstfreiheit der Blog CSC.de (Conrad S. Conrad) und befürwortet es: "Nicht jedes Wort eines Komikers oder selbst ernannten 'Youtube-Stars' kann unter dem Deckmantel der 'Kunstfreiheit' für rechtlich zulässig erachtet werden."
VG Augsburg zu AfD-Empfang im Rathaus: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am Freitag zwei Eilrechtsschutzanträgen von AfD-Stadträten stattgegeben, die sich gegen den Widerruf der Nutzungsgenehmigung der oberen Rathaus-Etage für den AfD-Empfang am vergangenen Freitag gewehrt hatten. Ein Widerruf sei aber nur bei zu besorgenden Verstößen gegen die Benutzungsordnung zulässig. Dazu lto.de.
BVerfG – grüne Richter: Nun berichtet auch die Montags-taz (Christian Rath), dass die Grünen statt einer künftig zwei Bundesverfassungsrichter vorschlagen wollen. In 2016 müssten die Posten von Herbert Landau und Reinhard Gaier neu besetzt werden. Die Grünen wollten am liebsten die Landau-Nachfolge bestimmen, dieser sitzt im zweiten Senat; im ersten Senat haben die Grünen Rechtsprofessorin Susanne Baer erfolgreich vorgeschlagen.
StA Münster – Anklage Kükenschreddern: Die Staatsanwaltschaft Münster hat zum Landgericht Münster Anklage erhoben gegen die Brüterei Brinkschulte wegen des Tötens männlicher Eintagsküken. Dies sei die erste Klage dieser Art, Behörden hätten die Praxis stets geduldet; nach einer Anzeige einer Tierschutzorganisation könne Brinkschulte nun aber nicht wie üblich der sogenannte Verbotsirrtum zugebilligt werden, so der Spiegel. Dazu auch die Montags-taz (Heike Holdingshausen).
LG Detmold – Auschwitz-Prozess: Nach dem zweiten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Detmold berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und schildert noch einmal die juristischen Hintergründe. In einem weiteren Beitrag schildert spiegel.de (Gisela Friedrichsen) zwei Zeugenaussagen von Auschwitz-Überlebenden im Prozess; die Erinnerungen ließen "den Atem stocken". Auch hätten die Verteidiger des wegen Beihilfe zum Mord an 170.000 Menschen angeklagten Reinhold H. angekündigt, im weiteren Verfahren eine Erklärung für ihren Mandanten verlesen zu wollen, zu welcher dieser möglicherweise auch selbst Stellung beziehen werde.
Die FAS (Reiner Burger) widmet dem Prozess einen umfassenden Beitrag. Der Prozess mache deutlich, dass auch untere Dienstgrade mehr als nur kleine Rädchen waren; mit die Benennung "der Vernichtung durch die Lebensverhältnisse" in der Anklage als Teil des teuflischen Plans werde Justizgeschichte geschrieben.
LG Frankfurt – Deutsche Bank: An diesem Montag beginnt vor dem Landgericht Frankfurt ein weiterer Prozess mit Bezug zur Deutschen Bank. Sieben frühere Kundenbetreuer/Händler werde Mitwirkung am organisierten Steuerbetrug von Kunden im Umfang von 220 Millionen Euro vorgeworfen. Die Montags-FAZ (Joachim Jahn/Markus Frühauf) informiert ausführlich über Prozess und Hintergründe. Dazu auch das Hbl (L. de la Motte/V. Votsmeier).
LG Stuttgart – Porsche-Prozess: Nach bislang 16 Verhandlungstagen ist die Urteilsverkündung für den 26. Februar geplant. Die WamS (Karsten Seibel) geht von einem Freispruch aus und befasst sich in einem ausführlicheren Beitrag mit dem Prozess, insbesondere aber der Kritik an der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit in diesem und anderen Verfahren in Zusammenhang mit Kapitalmärkten. Einerseits würde die Arbeit als nicht objektiv deklariert, andererseits werde von Strafrechtsexperten das faktische Ungleichgewicht in solchen Prozessen angemahnt; dem Staat stünden einfach weniger personelle Mittel zur Verfügung, auch gebe es kaum Kapitalmarktspezialisten in den Anklagebehörden. Auch wird auf einen von einem geschädigten Hedgefonds nun kurzfristig benannten Zeugen hingewiesen, man gehe aber nicht davon aus, dass dieser noch gehört werden.
Laut Spiegel sei der Zeuge Manager einer Investmentfirma und habe 2008 mit einem Berater von VW gesprochen; danach sei die Presseerklärung aufgesetzt worden, weil man über die Aktienkurse frustriert gewesen sei und Hedgefonds zum Verschwinden habe bringen wollen.
GBA – Ermittlungen gegen Verfassungsschutz: Der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) befasst sich mit den bekannt gewordenen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Anfangsverdacht laute auf Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung; die Mitarbeiter haben möglicherweise geduldet, befürwortet oder sogar angeregt, dass Gelder, die an eine V-Person flossen, an zwei terroristische Vereinigungen gespendet wurden.
Ermittlungsversagen bei Diplomatenkriminalität: Bastian Berbner/Catalina Schröder (FAS) befassen sich mit dem Fall einer ehemaligen Hausangestellten eines "hochrangigen arabischen Diplomaten", der die Philippinerin während seines Aufenthalts in Deutschland mehrfach vergewaltig haben soll. Dabei stehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Vordergrund, die aus Autorensicht unzureichend gewesen seien: Nach der Ausreise des Diplomaten habe er keine Immunität mehr genossen, dennoch sei kein Haftbefehl beantragt worden. Dieser wäre aber wohl erfolgreich gewesen, der Mann sei wieder nach Deutschland gereist, als Unternehmer, und auch ansonsten leicht auffindbar, seine Adresse finde sich im Internet.
Juristische Aufarbeitung Colonia Dignidad: Der Spiegel (Martin Knobbe; Zusammenfassung) widmet dem Thema "Colonia Dignidad" einen mehrseitigen Bericht und erläutert unter anderem ein voraussichtlich in dieser Woche von der Staatsanwaltschaft Krefeld beim Landgericht beantragtes Exequaturverfahren. Konkret gehe es um die Strafvollstreckung gegen einen in Chile verurteilten ehemaligen Arzt der Sekte, Hartmut Hopp, der 2011 nach Deutschland geflohen sei; die Verurteilung zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung in mehreren Fällen könnte in Deutschland vollstreckt werden, wenn die prüfende Kammer befindet, das Urteil sei in einem rechtsstaatlichen Verfahren zustande gekommen.
Untreue Anwälte: In der WamS (Joachim Wagner) findet sich ein ausführlicher Bericht zum Thema Veruntreuung von Mandantengeldern. Es gehöre zu den Pflichten von Anwälten und Notaren, Gelder von Mandanten zu betreuen, sei es als Treuhänder oder Testamentsvollstrecker. Würden Gelder veruntreut, sei dies nicht von der Berufshaftpflicht abgedeckt. Die Anwaltschaft sehe aber keinen Handlungsbedarf, es gehe nur um einzelne schware Schaafe.
Maßregelvollzug: In einer Reportage befasst sich der Spiegel (Frank Thadeusz) mit einem seit 20 Jahren im Maßregelvollzug untergebrachten Sexualstraftäter. Dabei geht es nicht nur um die Taten des etwa 50-Jährigen, sondern auch um dessen Lebensgeschichte und die Möglichkeit einer Entlassung.
VW-Abgasskandal: Wie spiegel.de und die Montags-FAZ (Philip Plickert/Joachim Jahn) berichten, habe der Ex-Vorstandschef von VW, Martin Winterkorn, bereits seit dem Frühjahr 2014 von den mutmaßlichen Abgas-Manipulationen gewusst und nicht erst seit kurz vor Bekanntwerden der Vorwürfe im Herbst 2015.
Recht in der Welt
USA – Antonio Scalia: Wie zeit.de meldet, ist am Samstag Antonio Scalia (79), Richter am Obersten Gerichtshof der USA, verstorben. Scalia, der als der konservativste unter den Richtern galt, war vom damaligen US-Präsident Ronald Reagan 1986 eingesetzt worden. Die Republikaner kritisierten bereits die von Präsident Obama erklärte Absicht, die Nachfolge zu benennen - der Gerichtshof wäre dann nicht länger konservativ dominiert. Der Senat müsste einer Benennung zustimmen, dort haben die Konservativen die Mehrheit. Veit Medick/Marc Pitzke (spiegel.de) schildern den nun ausgebrochenen Machtkampf.
Die Montags-SZ (Nicolas Richter) berichtet und konstatiert, ein Präsident verewige seinen Einfluss tatsächlich am besten über die Ernennung eines obersten Richters. Derzeit gelten vier Richter als rechts, vier als links, und einer als unabhängig, die Balance könnte sich also zugunsten der Linken verschieben. Auch die Montags-FAZ (Andreas Ross), Montags-taz (Rieke Havertz) und Montags-Welt (Ansgar Graw) widmen sich ausführlich dem Thema.
USA – Stipendien gegen Kriminalität: Wie der Focus knapp meldet, plane die US-Hauptstadt Washington eine Art Stipendium für Straftäter: Diese sollen bis zu 9.000 Euro jährlich erhalten, wenn sie eine Verhaltenstherapie machen, keine Straftaten begehen und "der dunklen Seite" abschwören. Initiiert habe ein demokratischer Stadtrat das Gesetz, das im März endgültig beschlossen werden solle.
Spanien – Schiedsverfahren: Spanien hat in einer Entschädigungsklage von zwei Unternehmen aus Holland und Luxemburg wegen der Kürzung von Solaranlagen-Subventionen vor einem bei der Weltbank angesiedelten Schiedsgericht gewonnen, so die Montags-FAZ (Joachim Jahn). Das Urteil gestehe Regierungen "ein gewisses Maß an regulatorischer Flexibilität" zu, wenn es keine konkreten Zusagen gäbe.
Sonstiges
Gesetze verstehen: Die FAS (Peter Carstens) stellt den beim Bundesjustizministerium angesiedelten "Redaktionsstab Rechtssprache" vor. Das achtköpfige Team, das nur aus examinierten Linguisten besteht, wird geleitet von Stephanie Thieme, die auch Jura studierte und gelegentlich als Anwältin tätig ist. Den Redaktionsstab passierten alle Gesetzentwürfe aus den Ministerien vor der Einbringung in den Bundestag.
Theo Rasehorn – „Nestbeschmutzer“ im Paragraphenturm: Heribert Prantl (Samstags-SZ) widmet dem im Januar verstorbenen Juristen Theo Rasehorn einen kleinen Beitrag. "Leuten wie Rasehorn", zuletzt Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt, sei es zu verdanken, dass die deutsche Justiz sich heute als "Teil der demokratischen Gesellschaft versteht". Prantl erinnert an die unter dem Pseudonym Xaver Berra veröffentlichte "Kampf- und Streitschrift" Rasehorns aus 1966, "Im Paragraphenturm", in einer Zeit als die Justiz noch eine "autoritär-konservative Staatsgewalt" gewesen sei.
Wozu braucht der Verfassungsschutz XKeyscore?: Kai Biermann (zeit.de) fragt sich, ob der nunmehr fast dreijährige Testbetrieb des Programms XKeyscore gegen die Software oder gegen den Verfassungsschutz spricht. Der Mehrwert der Spionagesoftware, die das Bundesamt für Verfassungsschutz von der NSA erhaltenen hat, sei ohnehin fraglich, es solle nicht selbst nach Daten suchen, sondern die nach dem G10-Gesetz erhobenen Daten auswerten.
10 Jahre Briefe aus dem Gefängnis: Karin Steinberger (Samstags-SZ) veröffentlicht mit einem begleitenden Text eine größere Auswahl an Briefen, die ihr Jens Söring, ein in den USA inhaftierter Deutscher, seit 2006 schickt. Söring wurde 1990 in Virginia (USA) zu zweimal lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt für den Mord an den Eltern seiner damaligen Freundin, beteuerte aber stets seie Unschuld.
Rechtsregime auf dem Mars: Für lto.de erläutert Rechtsreferendar und Weltraumrechtler Oliver Daum, ob und wie "staatsähnliche Hoheitsgewalt" über die von einem privaten Träger geplante Mars-Station "Mars One" ausgeübt werden könnte; so stünden etwa für Sanktionen keine staatlichen Vollstrecker vor Ort zur Verfügung. Vielleicht werde man aber auch einen "staatstheoretischen Reinakt" erleben, wären die Teilnehmer beim Aufbau staatsähnlicher Strukturen auf sich allein gestellt.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Februar 2016: BVerfG und Demokratie/ Klagen heißt nicht gewinnen/ Staatsrechtler zu Merkel . In: Legal Tribune Online, 15.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18459/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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