Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Februar 2016: BVerfG und Demo­k­ratie/ Klagen heißt nicht gewinnen/ Staats­rechtler zu Merkel

15.02.2016

Recht in der Welt

USA – Antonio Scalia: Wie zeit.de meldet, ist am Samstag Antonio Scalia (79), Richter am Obersten Gerichtshof der USA, verstorben. Scalia, der als der konservativste unter den Richtern galt, war vom damaligen US-Präsident Ronald Reagan 1986 eingesetzt worden. Die Republikaner kritisierten bereits die von Präsident Obama erklärte Absicht, die Nachfolge zu benennen - der Gerichtshof wäre dann nicht länger konservativ dominiert. Der Senat müsste einer Benennung zustimmen, dort haben die Konservativen die Mehrheit. Veit Medick/Marc Pitzke (spiegel.de) schildern den nun ausgebrochenen Machtkampf.

Die Montags-SZ (Nicolas Richter) berichtet und konstatiert, ein Präsident verewige seinen Einfluss tatsächlich am besten über die Ernennung eines obersten Richters. Derzeit gelten vier Richter als rechts, vier als links, und einer als unabhängig, die Balance könnte sich also zugunsten der Linken verschieben. Auch die Montags-FAZ (Andreas Ross), Montags-taz (Rieke Havertz) und Montags-Welt (Ansgar Graw) widmen sich ausführlich dem Thema.

USA – Stipendien gegen Kriminalität: Wie der Focus knapp meldet, plane die US-Hauptstadt Washington eine Art Stipendium für Straftäter: Diese sollen bis zu 9.000 Euro jährlich erhalten, wenn sie eine Verhaltenstherapie machen, keine Straftaten begehen und "der dunklen Seite" abschwören. Initiiert habe ein demokratischer Stadtrat das Gesetz, das im März endgültig beschlossen werden solle.

Spanien – Schiedsverfahren: Spanien hat in einer Entschädigungsklage von zwei Unternehmen aus Holland und Luxemburg wegen der Kürzung von Solaranlagen-Subventionen vor einem bei der Weltbank angesiedelten Schiedsgericht gewonnen, so die Montags-FAZ (Joachim Jahn). Das Urteil gestehe Regierungen "ein gewisses Maß an regulatorischer Flexibilität" zu, wenn es keine konkreten Zusagen gäbe.

Sonstiges

Gesetze verstehen: Die FAS (Peter Carstens) stellt den beim Bundesjustizministerium angesiedelten "Redaktionsstab Rechtssprache" vor. Das achtköpfige Team, das nur aus examinierten Linguisten besteht, wird geleitet von Stephanie Thieme, die auch Jura studierte und gelegentlich als Anwältin tätig ist. Den Redaktionsstab passierten alle Gesetzentwürfe aus den Ministerien vor der Einbringung in den Bundestag.

Theo Rasehorn – „Nestbeschmutzer“ im Paragraphenturm: Heribert Prantl (Samstags-SZ) widmet dem im Januar verstorbenen Juristen Theo Rasehorn einen kleinen Beitrag. "Leuten wie Rasehorn", zuletzt Richter am Oberlandesgericht in Frankfurt, sei es zu verdanken, dass die deutsche Justiz sich heute als "Teil der demokratischen Gesellschaft versteht". Prantl erinnert an die unter dem Pseudonym Xaver Berra veröffentlichte "Kampf- und Streitschrift" Rasehorns aus 1966, "Im Paragraphenturm", in einer Zeit als die Justiz noch eine "autoritär-konservative Staatsgewalt" gewesen sei.

Wozu braucht der Verfassungsschutz XKeyscore?: Kai Biermann (zeit.de) fragt sich, ob der nunmehr fast dreijährige Testbetrieb des Programms XKeyscore gegen die Software oder gegen den Verfassungsschutz spricht. Der Mehrwert der Spionagesoftware, die das Bundesamt für Verfassungsschutz von der NSA erhaltenen hat, sei ohnehin fraglich, es solle nicht selbst nach Daten suchen, sondern die nach dem G10-Gesetz erhobenen Daten auswerten.

10 Jahre Briefe aus dem Gefängnis: Karin Steinberger (Samstags-SZ) veröffentlicht mit einem begleitenden Text eine größere Auswahl an Briefen, die ihr Jens Söring, ein in den USA inhaftierter Deutscher, seit 2006 schickt. Söring wurde 1990 in Virginia (USA) zu zweimal lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt für den Mord an den Eltern seiner damaligen Freundin, beteuerte aber stets seie Unschuld.

Rechtsregime auf dem Mars: Für lto.de erläutert Rechtsreferendar und Weltraumrechtler Oliver Daum, ob und wie "staatsähnliche Hoheitsgewalt" über die von einem privaten Träger geplante Mars-Station "Mars One" ausgeübt werden könnte; so stünden etwa für Sanktionen keine staatlichen Vollstrecker vor Ort zur Verfügung. Vielleicht werde man aber auch einen "staatstheoretischen Reinakt" erleben, wären die Teilnehmer beim Aufbau staatsähnlicher Strukturen auf sich allein gestellt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Februar 2016: BVerfG und Demokratie/ Klagen heißt nicht gewinnen/ Staatsrechtler zu Merkel . In: Legal Tribune Online, 15.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18459/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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