Die juristische Presseschau vom 14. April 2016: Was darf Satire? / Zschäpe sch­reibt Brief / Sch­le­cker ange­klagt

14.04.2016

Justiz

OLG München – NSU: Im Terrorprozess um den NSU hat die Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen handgeschriebenen Brief an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl verfasst, in dem sie sich für das Verhalten ihrer Altverteidiger Stahl und Heer entschuldigt. Diese hatten im Februar einen Zeugen unterbrochen, der sich über die mangelnde Entschuldigung Zschäpes beklagte. Mit dem Brief wolle sich Zschäpe vermutlich gleichzeitig in ein besseres Licht rücken und die Pflichtverteidiger vorführen, schreiben spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die FAZ (Helene Bubrowski/Karin Truscheit).

ThürVerfGH zu AfD-Antrag: Den Normenkontrollantrag der Thüriger AfD zur Anordnung zum Winterabschiebestopp des Innenministeriums hat der Thüringer Landesverfassungsgerichtshof als unzulässig abgewiesen. Der Anordnung fehle als Verwaltungsvorschrift mangels Außenwirkung die Gesetzesqualität, so lto.de. Auf Verfassungsblog.de kritisiert Maximilian Steinbeis das Minderheitsvotum des Thüringer Verfassungsrichter Baldus, der die Ansicht seiner Kollegen ablehnte und diesen politische Ziele unterstellte.

StA Berlin – Volker Beck: Die Ermittlungen gegen den grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind gegen Zahlung von 7.000 Euro eingestellt worden, meldet spiegel.de. Bei Beck waren im März 0,6 Gramm einer "betäubungsmittelsuspekten" Substanz, vermutlich Crystal Meth, gefunden worden.

StA Stuttgart – Anton Schlecker: Vier Jahre nach der Insolvenz des Unternehmens Schlecker hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Unternehmer Anton Schlecker sowie dessen Frau, Tochter, Sohn und zwei Wirtschaftsprüfer erhoben. Es geht vor allem um vorsätzlichen Bankrott – Anton Schlecker soll angesichts der drohenden Pleite Vermögen beiseite geschafft haben, so spiegel.de und ausführlich das Hbl (Massimo Bognanni).

BGH zu gemieteter Einbauküche: Der Bundesgerichtshof hat in einem ungewöhnlichen Einzelfall entschieden: Ein Mieter kann zur weiteren Zahlung der auf eine Einbauküche entfallenden Miete auch dann verpflichtet sein, wenn diese gestohlen und der Vermieter hierfür entschädigt wird. Dass die Küche nicht mehr da ist, begründe keinen Mangel, so die FAZ (Joachim Jahn) und lto.de (Ulf Nadarzinski).

LG Frankfurt (Oder) zu "Spaghettimonster": Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf nicht auf Hinweisschildern an den Ortseingängen von Templin auf ihre Gottesdienstzeiten hinweisen, entschied das Landgericht Frankfurt (Oder). Der Verein der selbsternannten "Pastafaris" beruft sich darauf, mit dem Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen die Installation der Schilder vereinbart zu haben, was dieser bestreitet. Zu der Frage, ob die Bevorzugung großer Religionsgemeinschaften im öffentlichen Leben gerechtfertigt sei, äußerte sich das Gericht nicht, so spiegel.de.

LG Hannover – Porsche-Klagen: Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass die meisten Anlegerklagen gegen Porsche gebündelt und zentrale Streitfragen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an das Oberlandesgericht Celle verwiesen werden. In den Zivilklagen geht es um den Vorwurf der falschen Information der Märkte während des Übernahmeversuchs des Volkswagen-Konzerns im Jahr 2008, so die FAZ (Joachim Jahn).

StA Oldenburg – Morde durch Krankenpfleger: Dem Ex-Krankenpfleger Niels H., der Patienten eigenmächtig ein Herzmedikament gespritzt und für den Tod von fünf Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, können wahrscheinlich weitere Tötungen nachgewiesen werden. Nach umfangreichen Ermittlungen, unter anderem durch Exhumierung ehemaliger Patienten, gibt es inzwischen bei 24 Toten konkrete Hinweise hierauf, so spiegel.de.

Anwalt gegen Flüchtlingsunterkünfte: Die Zeit (Sebastian Kempkens) porträtiert den Hamburger Baurechts-Anwalt Gero Tuttlewski, der seit zwei Jahren in etlichen Verfahren Bürger vertritt, die gerichtlich gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgehen. Inzwischen sei er Teil des in Hamburg gut organisierten Widerstand gegen die Flüchtlingspolitik des Senats, der häufig auch mittels Feinheiten des Baurechts ausgefochten wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. April 2016: Was darf Satire? / Zschäpe schreibt Brief / Schlecker angeklagt . In: Legal Tribune Online, 14.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19153/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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