Die juristische Presseschau vom 14. März 2014: Haft für Hoeneß – Befangenheit am BVerfG – Die Krim und das Völkerrecht

14.03.2014

Recht in der Welt

Frankreich – Sarkozy: Die SZ (Stefan Ulrich) gibt einen Überblick zu den "sechs Affären" des früheren französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Die Justiz des Nachbarlandes ermittelt gegen ihn in mehreren Fällen wegen des Verdachts illegaler Parteien- und Wahlkampffinanzierung. In einem weiteren Beitrag (Christian Wernicke) beschreibt die Zeitung, dass die Angelegenheiten auch für die jetzige Regierung unangenehme Folgen haben könnte: Weil die Justizministerin Christiane Taubira wohl wahrheitswidrig die Kenntnis einer gegen Sarkozy gerichteten Abhöraktion bestritt, stehe sie jetzt vor dem Rücktritt.

Ukraine – Krim: Mit den völkerrechtlichen Aspekten einer möglichen Sezession der Krim befasst sich die SZ (Andreas Zielcke). Die historisch gewachsene aktuelle Diskussion über die "Substanz des Autonomierechts" erkenne ein Recht zur Abtrennung nur in notstandsartigen Lagen an und in solchen, in denen der Mehrheitsstaat nicht willens oder in der Lage ist, den "ethnischen Partikularitäten seiner Bewohner gerecht" zu werden, indem er "innere Pluralität" anerkennt und tatsächlich praktiziert. Beide Voraussetzungen träfen auf die russische Bevölkerung der Krim nicht zu, die zweite dagegen zumindest auf die Krimtataren. Für beide Gruppen könnte die von der ukrainischen Zentralregierung nie akzeptierte Verfassung der Krim von 1992, die eine weitgehende Autonomie der Halbinsel vorsah, eine mögliche Lösung sein. Nach dem derzeit geltenden Verfassungsrecht des Landes sei eine legale Abspaltung jedenfalls ausgeschlossen.

Indien – Vergewaltigung: Die taz meldet, dass ein indisches Berufungsgericht die vier verhängten Todesstrafen wegen einer brutalen Gruppenvergewaltigung im Dezember 2012 in Neu-Delhi bestätigt hat. Den Verurteilten stehe jetzt noch die Anrufung des höchsten Gerichts des Landes offen.

Sonstiges

Maklergebühr: In einem Gastbeitrag für den Immobilien-Teil der FAZ macht Rechtsanwalt Peter Scholz darauf aufmerksam, dass Immobilienmakler bei einer Geschäftsanbahnung im Internet ihre möglichen Kunden auf deren Widerrufsrecht aufmerksam machen müssen. Unterbliebe dies, könnten Käufer "auch noch Monate nach Kaufvertragsschluss" den Widerruf erklären und die Maklerprovision verweigern oder gar zurückfordern.

Das Letzte zum Schluss

Vorbilder für Uli Hoeneß: Das Uli Hoeneß nicht der erste Fußball-Vereinspräsident ist, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, beweist ein nationaler und internationaler Überblick der Welt (Lars Wallrodt). Ebenfalls wegen Steuerhinterziehung – wenn auch in deutlich geringerer Höhe - verantworten musste sich der frühere Chef des Lokalrivalen 1860 München, andere Beispiele betreffen etwa Verurteilungen wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betruges, Bestechung oder Veruntreuung öffentlicher Gelder.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2014: Haft für Hoeneß – Befangenheit am BVerfG – Die Krim und das Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 14.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11334/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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