Die juristische Presseschau vom 14. März 2014: Haft für Hoeneß – Befangenheit am BVerfG – Die Krim und das Völkerrecht

14.03.2014

Justiz

BVerfG – Befangenheit: In einer vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen ein landesrechtliches Kopftuchverbot ist der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen worden. Kirchhof hatte als Sachverständiger maßgeblichen Einfluss auf die nun beanstandete Regelung, schreibt Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) in seiner Kolumne. Auch die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet kurz.

BSG zu freier Mitarbeit: Das Bundessozialgericht hat die Klage eines vorgeblich freischaffenden ZDF-Grafikers, der für beschäftigungslose Zeit Arbeitslosengeld beantragte, abgewiesen. Der Kläger habe nach Ansicht des Gerichts in einem dauerhaften und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden, schreibt Rechtsanwältin Amelie Bernardi für lto.de und stellt Hintergründe und Auswirkungen der Entscheidung vor.

OLG München – NSU: Holger Schmidt (SWR-Terror-Blog) dokumentiert die umfängliche Erklärung Ismail Yozgats, Vater des mutmaßlichen NSU-Opfers Halit Yozgat aus Kassel, im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und andere. Eine Zeugin aus dem früheren Umfeld der Hauptangeklagten beschrieb eine Waffe, die sie in der Wohnung Zschäpes gesehen habe, schreibt spiegel.de.

LG Köln - Sal. Oppenheim: Im vor dem Landgericht Köln laufenden Verfahren gegen frühere Gesellschafter des Bankhauses Sal. Oppenheim wurde die ehemalige Milliardärin Madeleine Schickedanz als Zeugin vernommen. Die Quelle-Erbin war durch mehrere Kredite der Bank und dem ebenfalls angeklagten Josef Esch verbunden, in ihrer Vernehmung habe sie sich jedoch darauf berufen, viele der ihr zur Unterschrift vorgelegten Verträge nicht gelesen und überhaupt nur wenig Detailwissen über einzelne Vorgänge besessen zu haben. Es berichten SZ (Kirsten Bialdiga), FAZ (Brigitte Koch) und Welt (Michael Gassmann).

LG München – Steuerhinterziehung: Ein vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung angeklagter Gastwirt hat sich nach Bericht der SZ (Christian Rost/Katja Riedel) mit dem Gericht auf einen Deal verständigt. Für die Einräumung einer Steuerverkürzung in einer Höhe einer guten Million Euro sei dem Angeklagten eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe in Aussicht gestellt. Misslicher für den "Wiesnwirt" könnte jedoch die derzeit laufende Prüfung seiner "gastronomischen Zuverlässigkeit" sein.

Cornelius Gurlitt: In einem Gastbeitrag für den Kunstmarkt-Teil des Handelsblatts stellt Rechtsanwalt Lucas Elmenhorst das Rechtsberatungs-Team des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt vor. Neben vier Anwälten inklusive eines gerichtlich bestellten Betreuers umfasse die Mannschaft auch einen "Experten für Reputationsmanagement."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2014: Haft für Hoeneß – Befangenheit am BVerfG – Die Krim und das Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 14.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11334/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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