Die juristische Presseschau vom 14. März 2014: Haft für Hoeneß – Befangenheit am BVerfG – Die Krim und das Völkerrecht

14.03.2014

Fußball-Weltmeister, Top-Manager, erfolgreicher Unternehmer, moralische Instanz – und jetzt auch verurteilter Straftäter. Das LG München II verurteilt Uli Hoeneß. Außerdem in der Presseschau: Befangenheit am BVerfG, Zeugin Schickedanz, Völkerrecht und Krim-Sezession und Fußball-Bosse, an denen sich Uli Hoeneß besser kein Beispiel nehmen sollte.

Thema des Tages

Uli Hoeneß: Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro hat das Landgericht München II den Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Selbstanzeige des Managers sei nach Ansicht des Gerichts "nicht nur missglückt, sondern erkennbar unzureichend" gewesen, schreibt die FAZ (Joachim Jahn/Henning Peitsmeier). Der Anwalt des Verurteilten habe umgehend die Einlegung einer Revision angekündigt. Die SZ (Klaus Ott) und die taz (Tobias Schulze) berichten ebenfalls. Eine Analyse des letzten Prozesstages liefert die SZ (Annette Ramelsberger, Video).

Große Reportagen mit Berichten zu den Plädoyers bringen SZ (Annette Ramelsberger) als Seite Drei, FAZ (Christian Eichler/Henning Peitsmeier) und Welt (Hannelore Crolly/Florian Kinast). Übereinstimmend beschreiben die Berichte die fast passive Haltung des Angeklagten vor Gericht und abzusehende finanzielle Sorgen: Zinsen und Strafzahlungen könnten die nachzuleistende Steuerschuld auf bis zu 50 Millionen Euro erhöhen.

Eine ausführliche Analyse liefert die SZ (Heribert Prantl). Den "braven Mann" Uli Hoeneß hole nun eine durch das "maßvoll harte, aber gerechte" Urteil geschaffene "vergitterte Realität" ein. Angesichts der im Raum stehenden Summe sei auch bei angestrengtester Suche nach Milderungsgründen keine Bestrafung zur Bewährung möglich gewesen. Das Urteil beweise, "dass die strafrechtlichen Verbote wirklich gelten," auch unabhängig vom jeweils betroffenen Status. Einen Verfahrensrück- und ausblick liefert Udo Vetter (lawblog.de).

Das Handelsblatt macht den "Fall Hoeneß" zum Thema seiner Wochenende-Beilage, in der neben einem ausführlichen Verfahrensrückblick (Jan Keuchel und andere) sieben verschiedene Gastautoren sieben Lehren ziehen: Für Hans Eichel (SPD), den früheren Bundesfinanzminister, ist nun etwa belegt, dass sich Steuerhinterziehung "immer weniger" lohnt, Rechtsanwalt Karsten Randt erkennt, dass Prominente vor Gericht nicht anders behandelt würden, Rechtsprofessorin Johanna Hey setzt sich kritisch mit Reformvorschlägen zur Selbstanzeige auseinander und der Wirtschaftswissenschaftler Manuel Rene Theisen bilanziert, dass sich Compliance-Regeln einer guten Unternehmensführung "im Fall des Aufsichtsrats der FC Bayern AG als Werbegag und "Not me"-Strategie" enttarnt hätten.

In den Kommentaren mischt sich Zustimmung zum Urteil mit Kritik am Verurteilten. Christian Rath (taz) hält das Urteil für "ausgewogen und angemessen." Wolfgang Krach (SZ) meint, dass Hoeneß "mit der Wahrheit von Anfang an taktiert" habe. Nach Albert Schäffer (FAZ) ist die Strafkammer "ihm im Strafmaß weit entgegengekommen." Das Gericht hätte sich bei der gebotenen Sachverhaltsaufklärung auch mit der mutmaßlichen Herkunft des zum Spekulieren eingesetzten Geldes beschäftigen müssen, so seien viele Fragen offengeblieben, nicht zuletzt "die Bereitwilligkeit, mit der die Verteidiger von Hoeneß sich darauf eingelassen haben, die hinterzogene Steuer mit 28,5 Millionen Euro zu beziffern." Für Thomas Schmid (Welt) ist die "nüchterne und sachliche" öffentliche Verfolgung des Verfahrens bemerkenswert, Christian Rickens (spiegel.de) sieht belegt, dass sich Steuerhinterzieher "genauso asozial wie andere Kriminelle auch" verhalten würden, für Christian Bommarius (fr-online.de) ist durch das Urteil die Karriere des Fußball-Manager, sondern auch seine Rolle "als öffentlicher Mahner, als vermeintliches Leit- und Vorbild" beendet. Nach Holger Steltzner (FAZ) schließlich bietet die anzuberaumende Revisionsverhandlung die Gelegenheit zu ein "überfälliges" Grundsatzurteil zum Umgang mit unwirksamen Selbstanzeigen.

Focus.de (Jens Bauszus) berichtet über die mögliche zukünftige Unterkunft von Uli Hoeneß: Wirtschaftsstraftäter aus München würden gewöhnlich der JVA Landsberg überstellt, zu ihren Festungszeiten beherbigte die auch Adolf Hitler.

Rechtspolitik

Parlamentarisches Kontrollgremium: Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages soll sich künftig bei seiner Arbeit, der Überwachung der Geheimdienste, auf einen operativen Stab an zusätzlichen Mitarbeitern stützen können, schreibt die SZ (Stefan Braun). Die Neuerung steht im Zusammenhang mit Erkenntnissen des NSU-Untersuchungsausschusses. Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert den Plan zurückhaltend, denn "transparente Geheimdienste sind untauglich, undurchsichtige Geheimdienste aber demokratiegefährdend." Das Gremium könne sich stärken, indem "es sich konsequent gegen Empörungspolitiker und Aufregerjournalismus abschotten" würde.

Rundfunkbeitrag: Die von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Senkung des Rundfunkbeitrages kommentiert Reinhard Müller (FAZ) als "unglaublichen Kraftakt," der aber nur der Beginn für umfassende Strukturreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein könne. Hierbei sei auf das Bundesverfassungsgericht und dessen anstehende Entscheidungen zu ZDF-Gremien und eben jener "Haushaltsabgabe", die im Übrigen "abgeschafft" gehöre, zu setzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2014: Haft für Hoeneß – Befangenheit am BVerfG – Die Krim und das Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 14.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11334/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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