Die juristische Presseschau vom 13. November 2013: Wulff-Prozess beginnt – Neues evangelisches Arbeitsrecht – Schutz gegen Nacktaufnahmen

13.11.2013

Justiz

BGH zu Delisting: Aktiengesellschaften müssen beim Rückzug von der Börse ihren Aktionären kein Barabfindungsangebot mehr machen, beschloss der Bundesgerichtshof laut lto.de. Die Karlsruher Richter änderten damit ihre Rechtsprechung, nachdem das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr dafür den Weg ebnete.

BGH zur Unterlassung im Urheberrecht: Wenn nur fünf von 34 Fotos eines Werks unzulässig im Internet veröffentlicht wurden, kann sich ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch dennoch auf alle 34 Fotos richten. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist internet-law.de (Thomas Stadler) hin. Eine Wiederholungsgefahr gelte "für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen".

BAG zu Betriebsrenten für Ältere: Wer erst mit 50 Jahren bei einem Unternehmen eingestellt wird, kann von der Betriebsrente ausgeschlossen werden, meldet lto.de. Das Bundesarbeitsgericht sehe in einer derartigen Ausschlussklausel keine verbotene Altersdiskriminierung.

LG Frankfurt spricht RZ-Urteil: Das Landgericht Frankfurt verurteilte das ehemalige Mitglied der Revolutionären Zellen Sonja Suder wegen zweier Sprengstoffanschläge und einem Brandanschlag Ende der 70er-Jahre zu dreieinhalb Jahren Haft. Eine Beteiligung am Angriff auf die OPEC-Konferenz 1975 konnte nicht nachgewiesen werden, berichtet die taz (Pascal Beucker). Suder verließ den Gerichtssaal in Freiheit, weil sie in Untersuchungs- und Auslieferungshaft bereits mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt hat.

OLG München - NSU-Prozess: Am Dienstag sagte die Friseurin Silvia S. aus, die dem Mitangeklagten Holger G. 2005 für 300 Euro ihre AOK-Karte verkaufte, die später von Beate Zschäpe benutzt wurde. Die Zeugin habe provozierend viele Erinnerungslücken gehabt, berichten u.a. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und zeit.de (Tom Sundermann).

Bundesanwaltschaft - NSA-Spionage: Die SZ (Wolfgang Janisch) erläutert, dass die Überwachung von Angela Merkels Handy ebenso als geheimdienstliche Agententätigkeit strafbar sein könnte wie eine flächendeckende Ausforschung der deutschen Bevölkerung. Doch das sei "bloße Theorie", bisher habe die Bundesanwaltschaft nicht einmal ein Ermittlungsverfahren, sondern nur Prüfvorgänge eingeleitet. Und sobald die Bundesregierung signalisiere, dass Nachforschungen gegen deutsche Interessen verstoßen, würden die Bundesanwälte den Fall zu den Akten legen.

StA Bonn - versuchte Nötigung Steinbrücks: Die Bonner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Post eingestellt. Der Mann hatte den SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück im Wahlkampf per Brief zum Rückzug der Kandidatur gedrängt und mit Enthüllungen gedroht. Die Staatsanwaltschaft konnte dem Brief keine Drohung mit einem empfindlichen Übel entnehmen, berichtet spiegel.de.

Bearbeitungsgebühren von Banken: Der Anwalt Axel Pabst schildert in der FAZ, wie Banken die einhellige Rechtsprechung von acht Oberlandesgerichten zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten missachten. Bankkunden müssten in jedem Einzelfall die Bank zur Rückzahlung der rechtswidrigen Gebühren verklagen. Eine Klagewelle rolle deshalb durch das Land.

Fachanwälte: lto.de (Johanna Strohm) gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der rund 47.000 deutschen Fachanwälte. Frauen seien unterrepräsentiert, weil sie oft in Teilzeit arbeiteten und deshalb die Anforderungen nicht erfüllen könnten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. November 2013: Wulff-Prozess beginnt – Neues evangelisches Arbeitsrecht – Schutz gegen Nacktaufnahmen . In: Legal Tribune Online, 13.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10023/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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