Die juristische Presseschau vom 13. März 2014: Ziercke und Edathy – Warten auf das Hoeneß-Urteil – EU-Internetreform

13.03.2014

Das Letzte zum Schluss

BGH zu Tippfehlerdomains: internet-law.de (Thomas Stadler) untersucht die nun vorliegenden Gründe zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten Tippfehlerdomains. Danach stellt es einen Verstoß gegen das Verbot der unlauteren Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn jemand eine Domain einrichtet, die sich durch einen üblichen Schreibfehler von einer anderen Domain unterscheide, um unter der Tippfehlerdomain ohne Warnung für den Internetbenutzer für ein ganz anderes Produkt zu werben. Im konkreten Fall habe jemand die Domain wettereonlin.de eingerichtet, um von der falschen Schreibweise der Domain wetteronline.de zu profitieren und für Krankenversicherung zu werben. Grundsätzlich verboten seien die Tippfehlerdomains aber nicht. Ein Verstoß liege nicht vor, wenn auf der Tippfehlerdomain ausdrücklich und deutlich auf den Verschreiber hingewiesen werde.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)  Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. März 2014: Ziercke und Edathy – Warten auf das Hoeneß-Urteil – EU-Internetreform . In: Legal Tribune Online, 13.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11319/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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