15 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September dauert deren juristische Aufarbeitung an. Außerdem in der Presseschau: BMJ gibt Ausschussprotokoll weiter, EuGH zum Charakter eines Freihandelsabkommens und Lehrreiches von der Maus.
Thema des Tages
USA – Guantanamo: Vor einem Sondergericht auf dem Militärstützpunkt Guantanamo sind der frühere Hamburger Student Ramsi bin al-Schibb sowie Khalid Scheich Mohammed als Cheflogistiker der Anschläge vom 11. September 2001 angeklagt. Beiden droht die Todesstrafe. Die Samstags-SZ (Georg Mascolo u.a.) bringt unter dem Titel "Der Prozess" eine große Reportage zum Verfahren, das offenbare, dass "die USA aus einem Mann, der sich selbst einer solch mörderischen Tat rühmt, ein Opfer gemacht" hätten. Trotz jahrelanger Vorarbeiten befinde sich das "Jahrhundertverfahren" selbst immer noch in der Vorbereitungsphase, die unter der Verantwortung des früheren US-Präsidenten George W. Bush ersonnene "Paralleljustiz" für Terroristen ersticke an ihren Widersprüchen, etwa beim Versuch, Folterpraktiken geheim zu halten. Es sei selbst unter den besonderen Bedingungen der Militärstrafgerichtsbarkeit fraglich, ob die jahrelangen Misshandlungen al-Schibbs, der erst nach drei Jahren in Geheimgefängnissen nach Guantanamo verbracht wurde, ein rechtsstaatliches Verfahren gegen ihn nicht unmöglich gemacht haben.
Rechtspolitik
Heiko Maas/netzpolitik.org: Vor einigen Wochen veröffentlichte netzpolitik.org das Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses, auf der sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im August des letzten Jahres für sein Verhalten in der Angelegenheit rechtfertigte. Dass diese Veröffentlichung offenbar durch die Pressestelle des Justizministeriums ermöglicht wurde, hat Kritik der Ausschussvorsitzenden Renate Künast (Grüne) hervorgerufen. In einem dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) vorliegenden Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) rügt sie, dass über ein solches Dokument nicht "eigenmächtig verfügt werden" dürfe. Eine Stellungnahme des Ministeriums stehe aus.
Obergrenze: Der CSU-Vorstand billigte am Wochenende einen Forderungskatalog zur Flüchtlingspolitik, der unter anderem eine Obergrenze für die Aufnahme von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr enthält. Die Zahl beruhe auf Erfahrungen früherer Jahre, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der FAS (Markus Wehner u.a., Zusammenfassung). Die CSU stütze sich bei der Forderung auch auf die gutachterliche Meinung des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio, nach der die unbegrenzte Aufnahme von etwa Bürgerkriegsflüchtlingen keine völkerrechtliche Verpflichtung sei. Thomas Gutschker (FAS) erinnert in einem Kommentar daran, dass als Erfinderin einer Einwanderungs-Obergrenze die Schweiz zu gelten habe. Das Schicksal der Volksabstimmung im Februar 2014 – begrenzende Maßnahmen sollen nach aktuellem Verhandlungsstand nur mit Zustimmung der EU-Kommission erfolgen – belege, dass die "Größe" von Demokratien darin bestehe, "Fehler aus eigener Kraft ausbügeln" zu können.
Familienrecht: Fortschritte in der Fortpflanzungsmedizin und die Praxis neuartiger Familienkonstellationen werden im gegenwärtigen Familienrecht nur ungenügend widergespiegelt. Ein für den in dieser Woche stattfindenden Juristentag erstelltes "formidables" Gutachten von Rechtsprofessor Tobias Helms könnte den "Grundstein einer neuen Ordnung" legen, schreibt die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch).
Zentralstelle Extremismus: Die Samstags-SZ (Heribert Prantl) befragt den bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) zu Aufgaben und Kompetenzen der im Freistaat geplanten Zentralstelle Extremismus sowie Überlegungen einer verschärften Strafbarkeit von Beleidigungen im Internet.
Roaming-Gebühren: Die in der vergangenen Woche bekanntgegebenen zeitlichen Beschränkungen beim Wegfall von Roaming-Gebühren im EU-Ausland sind am Freitag offenbar kassiert worden. EU-Kommissionspräsident habe nach Angaben eines Sprecher "einen neuen, einen besseren Vorschlag" in Auftrag gegeben, schreibt die Samstags-SZ (Daniel Brössler/Thomas Kirchner).
BND-Reform: In einer der Samstags-FAZ (Reinhard Müller) vorliegenden Stellungnahme des Staatsrechtslehrers Klaus Gärditz wird die geplante BND-Reform "insgesamt positiv" bewertet. Das für eine Ausschussanhörung vorbereitete Papier lobe den rechtsstaatlichen und auch Datenschutzbelange berücksichtigenden Charakter der Reform. Nach ihm sei das größte Risiko für eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste "immer noch Abgeordnete, die mit ihrer großen Verantwortung nicht angemessen umzugehen wissen."
Erbschaftsteuer: In einem Gastkommentar für das Hbl unterbreitet Rechtsanwalt Henrich Schleifenbaum einen "ungewöhnlichen Vorschlag" zur anstehenden Reform der Erbschaftsteuer. Weil der Wert gerade von Unternehmensbeteiligungen im zukünftigen Nutzen bestehe, sollte die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht als Vermögen-, sondern als Ertragsteuer ausgestaltet werden. Der tatsächliche Ertrag würde ohnehin ertragsteuerlich ermittelt.
Justiz
EuGH - Freihandelsabkommen: Die Montags-taz (Christian Rath) weist auf eine für heute und morgen angesetzte mündliche Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs hin. Auf Antrag der EU-Kommission soll das Gericht verbindlich feststellen, ob das im letzten Jahr geschlossene Freihandelsabkommen der EU mit Singapur tatsächlich als sogenanntes gemischtes Abkommen die Zustimmung aller nationalen Parlamente erfordert, wie dies die Mitgliedsstaaten beschlossen hatten. Der Verhandlungsverlauf werde auch den Fortgang in der diesbezüglichen Debatte über die Einordnung von CETA beeinflussen.
EuGH zu Linkhaftung: netzpolitik.org (Leonhard Drobusch) fasst offene Fragen zusammen, die sich aus der in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Linkhaftung ergeben.
EuGH – Mehrwertsteuer für E-Books: Die Schlussanträge von Generalanwältin Juliane Kokott im Verfahren zur EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, nach der Print- gegenüber Online-Produkten steuerlich privilegiert werden, kritisiert Rechtsanwalt Johannes Klostermann auf lto.de.
BVerfG zu Stromnetz-Konzessionen: Die Schwarzwald-Stadt Titisee-Neustadt ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die bisherigen strengen Vorgaben bei der Vergabe von Stromnetz-Konzessionen zu "kippen", meldet die BadZ (Christian Rath). Die Kommunalverfassungsbeschwerde wurde als unzulässig abgewiesen, obwohl eine beachtliche Auffassung der Literatur vertrete, dass derartige Klagen auch gegen Gerichtsurteile und damit Richterrecht möglich sein sollten. In einem Hintergrundbeitrag weist die BadZ (Christian Rath) darauf hin, dass nach einem im Februar beschlossenen Gesetzentwurf bei der Vergabe der Konzessionen künftig auch örtliche Interessen wie etwa hohe Konzessionszahlungen berücksichtigt werden dürfen. Eine Vergabe ohne öffentliche Ausschreibung bleibe aber unzulässig.
BVerfG zu Pressefreiheit: Am vergangenen Freitag hat das Bundesverfassungsgericht sitzungspolizeiliche Maßnahmen des Oberlandesgerichts München, nach denen Bilder nicht gegen den erkennbaren Willen der in einem Strafverfahren Angeklagten und solche von Richtern nur an bestimmten Terminen angefertigt werden dürften, im Wege einer Eilentscheidung aufgehoben. Die Flüssigkeit des Verfahrensablaufs dürfe nicht zum alleinigen Maßstab derartiger Verbote gemacht werden, fasst verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) die Entscheidung zusammen.
BVerwG zu Anschluss- und Benutzungszwang: Am vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Möglichkeit für Kommunen, den Anschluss- und Benutzungszwang an eine Fernwärmeversorgung zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes anzuordnen entscheidend erleichtert. Rechtsprofessor Felix Ekardt stellt auf lto.de die Rechtsproblematik vor und erläutert, warum durch die Entscheidung ein Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet wurde.
OLG Köln zu Versicherungs-Provisionen: Der Bund der Versicherten hat ein am vergangenen Mittwoch verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Köln erwirkt, nach dem eine beklagte Lebensversicherung Kunden neben grundsätzlich zulässigen Provisionskosten unzulässig auch noch Abschlusskosten berechnete. Die Samstags-FAZ (Philipp Krohn) führt in die versicherungsmathematische Thematik ein und gibt Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten wieder.
OLG Rostock zu "Rabauken-Jäger": Das Oberlandesgericht Rostock hat am vergangenen Freitag die Verurteilung eines Journalisten wegen Beleidigung eines lokalpolitisch aktiven Jagdpächters in der Revisionsinstanz aufgehoben. Als "eher harmlose Herabsetzung" bleibt die verwendete Bezeichnung "Rabauken-Jäger" damit straffrei. Die Samstags-FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.
FG B-B zu Berghain: Vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus obsiegten die Betreiber des Berliner Technoclubs Berghain gegenüber der finanzamtlichen Forderung nach einem erhöhten Umsatzsteuersatz für erwirtschaftete Eintrittsgelder. Der Spiegel (Tobias Rapp) begleitete die Verhandlung, bei der über "sehr deutsche Fragen" wie die Unterscheidung zwischen Kultur und Unterhaltung gestritten wurde.
LG Braunschweig – VW: Bis zur vergangenen Woche sind beim Landgericht Braunschweig 290 Klagen von VW-Anlegern mit einem Gestamtstreitwert von über vier Milliarden Euro eingegangen, schreibt das Hbl (Gertrud Hussla/Volker Votsmeier). Weil Ansprüche von Kapitalanlegern aber zum 20. September verjähren könnten, formulierten zahlreiche Großkanzleien aktuell weitere Klageschriften am Fließband. Dabei sei nach dem zwischenzeitlichen Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes fraglich, ob die Verjährung tatsächlich ein Jahr nach Bekanntwerden der Pflichtverletzung eintrete.
LG Bonn – Künstliche Befruchtung: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert einen am Landgericht Bonn anhängigen Fall als möglichen Präzedenzfall für ein männliches Recht auf Abtreibung. Im verhandelten Streitfall hatte ein Mann die weitere Konservierung künstlich bereits befruchteter Eizellen gegen den Willen seiner Partnerin untersagt. Sollte er vor Gericht Recht bekommen, ließe sich hieraus womöglich ein männliches Recht, "sich von dem Kind zu lösen, auch wenn die Frau es behalten möchte", ableiten.
LG Kiel/LG Neubrandenburg – Auschwitz: Wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit hat das Landgericht Kiel am letzten Freitag die Eröffnung eines Verfahrens gegen eine 92-Jährige, die als Funkerin im Vernichtungslager Auschwitz tätig war, abgelehnt. Nach Meldung der Samstags-taz (Klaus Hillenbrand) beginnt derweil am heutigen Montag vor dem Landgericht Neubrandenburg der Prozess gegen einen 95-Jährigen. Dem früheren SS-Sanitäter wird wegen seiner Tätigkeit in Auschwitz Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen.
LG Köln – Alice Schwarzer: Die WamS (Jennifer Wilton) stellt Waltraud Schade vor, deren Werk "Schwarzer Tango" auch eine frühere Beziehung der Autorin mit Alice Schwarzer behandelt. Am 5. Oktober verhandelt das Landgericht Köln über die Zulässigkeit einer von Schwarzer erwirkten einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung des Buchs.
AG München – Bayern München: Christian Rath (Samstags-taz) kommentiert das in der vergangenen Woche bekanntgewordene, offenbar förmliche Verfahren zur Streichung des FC Bayern München aus dem Vereinsregister wegen "Rechtsformverfehlung" als "gut gemachte Werbung". Dem antragstellenden Rechtsprofessor sei offenbar die im Fall des ADAC angedeutete "harte Linie" des Amtsgerichts München ein Dorn im Auge. Er wolle den Richtern durch die Aktion die Konsequenzen illustrieren.
Recht in der Welt
Österreich – Bundespräsidentenwahl: Am heutigen Montag wird der österreichische Innenminister aller Voraussicht nach die Verschiebung der für den 2. Oktober angesetzten Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten verkünden, schreibt die Montags-FAZ (Stephan Löwenstein). Grund seien schadhafte Verklebungen an Wahlkarten, eine rechtliche Grundlage für die Verschiebung existiere im Wahlgesetz für den Bundespräsidenten allerdings nicht. Nach dem Kommentar von Cathrin Kahlweit (Samstags-SZ) trägt auch das Innenministerium eine Mitschuld an der Entwicklung. Statt nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof "umgehend eine umfassende, praktikable Reform des Briefwahlrecht wie der Wahlvorschriften anzugehen", habe man sich dort auf die Entwicklung neuer Regeln "die teils widersinnig, teils unklar, teils unrealistisch sind" beschränkt.
USA – VW: Ein deutscher VW-Ingenieur hat am vergangenen Donnerstag vor einer US-amerikanischen Strafkammer gestanden, an der Manipulation von Dieselmotoren mitgewirkt zu haben. Er komme fortan auch als Kronzeuge für Anklagen gegen Manager des Konzerns in Betracht, schreibt das Hbl (Volker Votsmeier u.a.). In der WamS (Nikolaus Doll/Philipp Vetter, Zusammenfassung) kritisiert US-Arbeitsminister Thomas Perez das Verhalten des Autobauers in einer tariflichen Auseinandersetzung in einem Werk in Tennessee. Gerade nach der Abgas-Affäre sei VW in den USA auf einen guten Ruf angewiesen.
USA – Wahlgesetze: Zwei Monate vor der Präsidentschaftswahl werden politische Auseinandersetzungen in den USA auch vor Gericht ausgetragen. Grund seien Gesetze, die den Wahlvorgang stärker reglementieren und strukturell dazu beitragen, Schwarze und andere Minderheiten von einer Stimmabgabe abzuhalten. Dies schreibt zeit.de (Paul Middelhoff) in einer Reportage.
USA – Deutsche Bank: Nach Darstellung des Hbl (Frank Wiebe u.a.) stehen die Ermittlungen des US-amerikanischen Justizministeriums gegen die Deutsche Bank wegen fragwürdiger Hypothekengeschäfte vor dem Abschluss. Das Geldhaus könne sich auf eine Strafzahlung einrichten und setze damit die von Vorstandschef John Cryan verfolgte Strategie, anhängige Rechtsstreitigkeiten möglichst schnell zum Abschluss zu bringen, fort.
Sonstiges
VG Wort: Eine Mitgliederversammlung der VG Wort konnte sich am vergangenen Samstag nicht auf eine nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April erforderliche Regelung bei der Rückzahlung von Geldern von Verlagen an Autoren einigen. Zwar hatten fünf der in der VG Wort organisierten sechs Berufsgruppen entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Eine lautstarke Minderheit aus der Gruppe der freien Autoren, im Bericht der Montags-FAZ (Michael Hanfeld) "mit ganz klarem politischen Impetus", verhinderte jedoch die notwendige Zustimmung der letzten Gruppe. Nach einem Bericht der Montags-taz (Amna Franzke) wurde der Krach damit vertagt.
Islam und Rechtsstaat: In einem ausführlichen Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp/Cordula Meyer) äußert sich Rechtsprofessor Mathias Rohe zu seiner ablehnenden Haltung zu einem gesetzlichem Verbot von Burka und Nikab, der Attraktivität eines radikalen Religionsverständnisses gerade für junge Muslime, angeblicher islamischer Paralleljustiz in Deutschland und der Möglichkeit, islamische Traditionen und Rechtsprinzipien in den deutschen Rechtsstaat zu integrieren.
Das Letzte zum Schluss
Bildungsfernsehen: In Kleve saßen mehrere Männer wegen der Sprengung von zehn Geldautomaten vor Gericht. Das technische Know-How für die Taten erwarben die Angeklagten nach dem Bericht von bild.de aus dem Fernsehen: Die "Sendung mit der Maus" hätte sie über die Anwendung von Sprengstoff aufgeklärt.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. September 2016: Gericht in Guantanamo / Öffentlichkeitsarbeit im BMJ / EuGH zu Freihandelsabkommen . In: Legal Tribune Online, 12.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20397/ (abgerufen am: 04.07.2024 )
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