Die juristische Presseschau vom 12. September 2013: Schwimmen mit Burkini – Gekündigte Lebensversicherung weiter teuer – Bumerang für Deutsche Bank

12.09.2013

Recht in der Welt

USA – NSA-Rechtsverstöße: Einem auf Klagedruck von Bürgerrechtsorganisationen von der US-Regierung nun herausgegebenen Gutachten eines Richters des US-Geheimgerichts FISC zufolge verstieß der Geheimdienst NSA laut FAZ (Andreas Ross) bei der Überwachung von Telefondaten gegen den Richtervorbehalt. Noch brisanter sei, dass der Missstand technisch zunächst nicht habe abgestellt werden können und die Richter kaum Möglichkeiten zur Überprüfung der Durchsetzung ihrer Entscheidungen hätten. Auch spiegel.de berichtet.

Venezuela – Austritt aus Menschenrechtskonvention: Venezuela ist nach einem Bericht der FAZ (Josef Oehrlein) aus der interamerikanischen Menschenrechtskonvention ausgetreten. Der Schritt gehe auf eine Entscheidung des verstorbenen Ex-Präsidenten Chávez zurück. Er habe Kritik der Menschenrechtskommission und des Gerichtshofs stets als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas zurückgewiesen.

Syrien – Rechtmäßigkeit von Militärschlag: Auf juwiss.de erwidert der Völkerrechtler Mehrdad Payandeh auf die von seinem Kollegen Matthias Herdegen in der vergangenen Woche in der FAZ vertretene These, ein Militärschlag gegen Syrien sei völkerrechtlich gerechtfertigt. Er wendet sich entschieden gegen die von Herdegen vorgenommene Relativierung des Gewaltverbots durch den Menschenrechtsschutz.

Indien – Staatsanwaltschaft will Todesstrafe: Nach dem Schuldspruch im Vergewaltigungsfall von Delhi fordert die Staatsanwaltschaft für alle Angeklagten die Todesstrafe. Das Strafmaß werde vom Gericht in den nächsten Tagen verkündet, berichtet spiegel.de.

Niederlande – Srebrenica: Die Zeit (Christine Brinck) beschäftigt sich mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Niederlande zur Verantwortlichkeit des Landes für den Tod dreier Muslime während des Massakers von Srebrenica 1995 – und kontrastiert das Verhalten der niederländischen Truppen mit dem von kanadischen Soldaten beim Schutz der serbischen Enklave Knin.

Sonstiges

Wahlpflicht: Auf lto.de setzt sich der Rechtswissenschaftler Uwe Volkmann mit der "rechtlichen Möglichkeit und praktischen Sinnhaftigkeit" einer Wahlpflicht als einer "zwangsweisen Teilhabe am demokratischen Leben" auseinander. Dabei geht es um den Gewährleistungsgehalt der grundgesetzlich garantierten "freien" Wahl und der Frage, ob "chronischer Politikmüdigkeit" nun gerade mit Bußgelddrohungen beizukommen sei.

NSU-Opferanwalt zu Neonazis: In der Zeit fordert Mehmet Daimagüler, Opferanwalt im NSU-Prozess, dass sich die deutsche Gesellschaft mehr mit der Frage auseinandersetzen müsse, welche Verantwortung sie selbst für die Radikalisierung von jungen Nazis trage – beispielsweise im Hinblick auf überzogene Rhetorik in der Ausländer- und Asylpolitik. Die Aufarbeitung des NSU-Terrors dürfe nicht auf den Gerichtssaal beschränkt bleiben.

Grundgesetz in Infografiken: Die am Mittwoch in der FAZ erschienene Rezension des Buches "Verfassung verstehen – das Grundgesetz in Infografiken" findet sich inzwischen auch online auf verfassungsblog.de (Max Steinbeis).

Das Letzte zum Schluss

Scheidung per Klippe: Gerade einmal eine Woche nach der Hochzeit hatte sich eine US-Amerikanerin offensichtlich für eine Scheidung auf die harte Tour entschieden. Sie stieß ihren Angetrauten beim Wandern im Glacier National Park eine Klippe hinunter. Das hat sie laut FR vor einem Gericht im US-Bundesstaat Montana gestanden.

* Ursprünglich war hier von Schwimmunterricht die Rede, tatsächlich entschied das BVerwG damals zu Sportunterricht (geändert am 12.09.2013 um 11:39 Uhr).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. September 2013: Schwimmen mit Burkini – Gekündigte Lebensversicherung weiter teuer – Bumerang für Deutsche Bank . In: Legal Tribune Online, 12.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9541/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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