Die juristische Presseschau vom 12. September 2013: Schwimmen mit Burkini – Gekündigte Lebensversicherung weiter teuer – Bumerang für Deutsche Bank

12.09.2013

Justiz

BGH zu Lebensversicherungen: Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass im Falle der verfrühten Kündigung einer Lebensversicherung mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen und Prämien, also des sogenannten "ungezillmerten Deckungskapitals", erstattet werden muss. Das berichtet die SZ (Wolfgang Janisch/Herbert Fromme). Die Entscheidung stelle vor allem "Frühstornierer" besser. Auch die Welt (Kathrin Gotthold) stellt die Entscheidung vor und konstatiert einen "Nachteil für alte Lebens-Policen", weil der Bundesgerichtshof das 2008 reformierte Versicherungsvertragsgesetz, das Versicherungsnehmer noch günstige stelle, nicht rückwirkend angewendet habe.

ArbG Frankfurt zu Zinsskandal: Die Deutsche Bank durfte vier ihrer Händler wegen deren Verwicklungen in Zinsmanipulationen nicht entlassen. Das hat nach einem Bericht der FAZ (Corinna Budras) das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Entlassungen seien "unverhältnismäßig", weil die innere Organisationsstruktur der Bank selbst zu einem Interessenkonflikt der Händler geführt habe. Auch das Handelsblatt (Laura de la Motte) berichtet ausführlich.

In einem gesonderten Kommentar meint Corinna Budras (FAZ), der Fall sei für die Deutsche Bank ein "peinlicher Bumerang": Statt als Aufklärer dazustehen, habe man sich die gerichtliche Bescheinigung der eigenen Mitverantwortung eingefangen.

LG Nürnberg-Fürth – Silikonbrüste: Nach einem Bericht des Handelsblatts (Massimo Bognanni/Simon Book) hat die AOK Bayern beim Landgericht Nürnberg-Fürth Klage gegen den TÜV Rheinland wegen fehlerhafter Billig-Silikonimplantate eingereicht. Die AOK will die Erstattung von Operationskosten. Hintergrund des Prozesses, der zum Musterverfahren werden könnte, ist die Tatsache, dass der TÜV das Qualitätsmanagement des Implantate-Herstellers PIP jahrelang zertifiziert habe.

LG Frankfurt zu Suhrkamp: Im Feuilleton der FAZ (Sandra Kegel) findet sich ein ausführlicher Bericht über die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt im Streit um die Zukunft des Suhrkamp-Verlags, der das Urteil auch in die Gesamtauseinandersetzung einordnet.

Hans-Peter Siebenhaar (Handelsblatt) bezeichnet die Auseinandersetzung als "bizarr" und rät den beiden Antagonisten Barlach und Unseld-Berkéwitz, auf einen Vorschlag der Vorsitzenden Richterin einzugehen und sich jeweils aus dem operativen Geschäft zurückzuziehen.

LG Darmstadt – Heidi K.: Die SZ (Hans Holzhaider) berichtet ausführlich über den Prozess gegen Heidi K. vor dem Landgericht Darmstadt und widmet dem Fall ihre "Seite Drei". Der Lehrerin wird vorgeworfen, eine Vergewaltigung erfunden und so einen Kollegen zu Unrecht fünf Jahre hinter Gitter gebracht zu haben. Für Freitag werde das Urteil erwartet.

Lieberknechts Immunität aufgehoben: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat die Immunität von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) aufgehoben, berichtet die FAZ (Claus-Peter Müller). Hintergrund seien Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Untreue-Vorwürfen im Zusammenhang mit der Versetzung ihres ehemaligen Regierungssprechers in den einstweiligen Ruhestand.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. September 2013: Schwimmen mit Burkini – Gekündigte Lebensversicherung weiter teuer – Bumerang für Deutsche Bank . In: Legal Tribune Online, 12.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9541/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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