Die juristische Presseschau vom 12. August 2016: Unter­stüt­zung für tür­ki­sche Richter / Man­dats­kauf gegen gute Sitten / Dildos ohne Daten­schutz

12.08.2016

Recht in der Welt

Polen - Verfassungsgericht: Das polnische Verfassungsgericht hat auch das zweite Gesetz zur Einschränkung des Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Die polnische Regierungspartei hat das Urteil aber bereits als "private" Äußerung der Richter abgetan, berichtet mdr.de.

USA - Twitter: Ein US-Gericht in San Francisco hat eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst Twitter abgelehnt, meldet zeit.de. Die Angehörigen von zwei Terroropfern wollten Twitter mitverantwortlich machen, weil IS-Kämpfer über Twitter kommunizieren durften. Das Gericht entschied jedoch, dass Twitter nicht als Herausgeber oder Sprachrohr der IS-Rhetorik angesehen werden könne.

Italien - Senatsreform: Der Rechtswissenschaftler Marco Goldoni stellt auf verfassungsblog.de in englischer Sprache den Kern der italienische Verfassungsreform vor, über die vermutlich im November per Referendum abgestimmt wird: Der Senat werde als zweite Kammer entmachtet, verkleinert und nicht mehr direkt gewählt. Dies solle zu mehr Stabilität führen - auf Kosten der Repräsentativität.

Japan - Verfassung: Der Doktorand Tomoaki Kurishima erläutert auf juwiss.de die Entstehungsgeschichte der von den USA 1946 aufgezwungenen japanischen Verfassung, die seither nicht geändert wurde. Praktisch habe sie keine Bedeutung, da das Oberste Gericht Fragen einer möglichen Abweichung als "zu politisch" nicht anfasse. So sehe die Verfassung ein Verbot von Streitkräften vor, tatsächlich habe Japan aber die achtgrößte Armee der Welt. Die Frage einer Verfassungsänderung sei deshalb vor allem ein ideologischer Wunsch von konservativen Politikern, die das Symbol der japanischen Niederlage im 2. Weltkrieg irgendwie ändern wollten.

Sonstiges

Strafvollzug: Die SZ (Heribert Prantl) schildert die Zersplitterung der deutschen Strafvollzugsgesetzgebung - eine Folge der Föderalismusreform von 2006. Zwar sei der befürchtete "Wettlauf der Schäbigkeit" ausgeblieben, aber die Tendenz der Landesgesetze sei überall eher an Sicherheit als an Resozialisierung orientiert, vor allem in Süddeutschland. Zum 1. September treten die letzten beiden Landesgesetze in Kraft, in Berlin und Schleswig-Holstein.

Fund im Bus: spiegel.de erläutert § 978 BGB. Danach bleibe eine von niemand reklamierte Fundsache im Besitz der öffentlichen Hand, wenn die Sache im öffentlichen Nahverkehr oder in einer Behörde gefunden wurde. Auch der Finderlohn ist geringer. Anlass ist ein Fall in Hamburg, bei dem eine Frau 20.000 Euro in einem Stadtbus gefunden hat und sich bisher kein Eigentümer meldete.

Das Letzte zum Schluss

Dildo ohne Datenschutz: Zwei neuseeländischen Computerexperten gelang es laut bild.de, die Kontrolle eines Dildos zu übernehmen, der per Bluetooth mit einer App auf dem Smartphone des Partners verbunden war und von diesem aus der Ferne gesteuert werden konnte. Dabei war es den Hackern auch möglich, den Datenfluss auszuwerten. Sie erfuhren so, wie oft der Dildo benutzt wird und welcher der zehn verfügbaren Vibrationsmodi am häufigsten zum Einsatz kommen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2016: Unterstützung für türkische Richter / Mandatskauf gegen gute Sitten / Dildos ohne Datenschutz . In: Legal Tribune Online, 12.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20275/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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