Die juristische Presseschau vom 12. August 2016: Unter­stüt­zung für tür­ki­sche Richter / Man­dats­kauf gegen gute Sitten / Dildos ohne Daten­schutz

12.08.2016

Justiz

LG Köln - Mandatskauf: Ein Kommunalmandat kann nicht an einen anderen, nicht gewählten Kandidaten verkauft werden. Ein solcher Deal verstoße gegen die guten Sitten, die vereinbarten Zahlungen könnten daher nicht eingeklagt werden. Darauf wies das Landgericht Köln hin, worauf der klagende Ratsherr der rechtsradikalen Partei Pro NRW seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Köln zurückzog, berichtet spiegel.de.

OLG Düsseldorf - Edeka/Tengelmann: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun auch einen Tatbestandsberichtigungsantrag von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur Edeka-Eilentscheidung von Mitte Juli abgelehnt. Im Hauptsacheverfahren will das OLG am 16. November verhandeln. Der Tsp (Ursula Knapp) hält es für verwunderlich, dass das OLG in seiner Eil-Entscheidung von Mitte Juli kein Rechtsmittel zum BGH zugelassen hat, da es noch keine BGH-Rechtsprechung zur Ministererlaubnis gebe.

LG München - Anwaltsschelte: Auch Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert nun die Anwaltsschelte des Landgerichts München im Prozess um einen Messerstich auf dem Oktoberfest. Wenn das Gericht einen dringenden Tatverdacht (etwa auf versuchte Strafvereitelung) gehabt hätte, hätte es die Anwälte noch während des Verfahrens ausschließen müssen. Bei einem einfachen Tatverdacht gelte jedoch die Unschuldsvermutung. Heribert Prantl (SZ) hält es dagegen für verständlich, dass dem Gericht angesichts eines gekauften Zeugen "die Hutschnur platzt".

BVerfG zu Meinungsfreiheit: Martin W. Huff (lto.de) stellt sechs aktuelle stattgebende Kammer-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Meinungsfreiheit dar. Er kritisiert, dass das BVerfG in diesem Themenfeld versucht sei, "als Superrevisionsinstanz zu dienen und in eine Einzelfalljudikatur zu verfallen und damit auch einen Anreiz zu setzen, in allen Fällen, in denen man unter Umständen streiten könnte, erneut nach Karlsruhe zu ziehen".

EuGH - Apothekenpreise: Der Europäische Gerichtshof wird im September entscheiden, ob das Rabattverbot für Apothekenpreise auch für grenzüberschreitende Versandapotheken gilt. Das Hbl (Peter Thelen) spekuliert, dass sich der EuGH dem Generalanwalt anschließen wird, der das Rabattverbot als Verstoß gegen EU-Recht einstufte. Dann werde alsbald auch der BGH das Rabattverbot für innerstaatliche Versandapotheken kippen. Darauf könne der Gesetzgeber nur mit einem generellen Verbot für den Versand rezeptpflichtiger Medikamente antworten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2016: Unterstützung für türkische Richter / Mandatskauf gegen gute Sitten / Dildos ohne Datenschutz . In: Legal Tribune Online, 12.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20275/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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