Die juristische Presseschau vom 12. August 2016: Unter­stüt­zung für tür­ki­sche Richter / Man­dats­kauf gegen gute Sitten / Dildos ohne Daten­schutz

12.08.2016

Der Richterbund fordert von Merkel mehr Einsatz für türkische Justiz. Außerdem in der Presseschau: De Maizières Anti-Terror-Ideen, LG Köln verhandelte über Mandatskauf und die Probleme app-gesteuerter Vibratoren.

Thema des Tages

Türkische Richter: Der Deutsche Richterbund hat einen Brief an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben und um Unterstützung für suspendierte und verhaftete türkische Richter gebeten. Bisher setze sich Deutschland nicht genügend für eine unabhängige türkische Justiz ein. Insbesondere die Mitglieder der unabhängigen türkischen Richtervereinigung Yarsav seien integer und für den Rechtsstaat engagiert. Es sei nicht nachzuvollziehen, wie man Yarsav und ihren Mitgliedern Sympathien für die Putschisten oder die Gülen-Bewegung vorwerfen könne. Auch die Neue Richtervereinigung unterhielt Beziehungen zu Yarsav, deren Mitglieder schon lange unter Druck stehen. Inzwischen gebe es Indizien, dass Yarsav aufgelöst sei, berichtet swr.de (Gigi Deppe).

Rechtspolitik

Anti-Terror-Maßnahmenkatalog: Innenminister Thomas de Maizière hat einen umfangreichen Katalog mit Vorschlägen zu Anti-Terror-Maßnahmen vorgestellt, der weniger radikal ist als die bisher bekannten Vorschläge der CDU/CSU-Landesinnenminister (Berliner Erklärung). Über die Pressekonferenz des Ministers berichtet die FAZ (Johannes Leithäuser). Einzelne Vorschläge werden näher vorgestellt von der SZ (Ronen Steinke) und der taz (Christian Rath). Vorschläge für den digitalen Raum analysieren zeit.de (Friedhelm Greis) und netzpolitik.de (Markus Reuter).

Burkaverbot: Die FAZ (Alexander Haneke) fragt, ob ein Burkaverbot rechtlich zulässig wäre. 2015 hatte ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ergeben, dass ein Burkaverbot verfassungswidrig sei. Dagegen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Burkaverbot in Frankreich nicht beanstandet.

Digitaler Hausfriedensbruch: netzpolitik.org (Anna Biselli) stellt einen hessischen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der "unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme" vor. Erfassen soll der Gesetzentwurf Distributed-Denial-of-Service-Angriffe, Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen sowie das Versenden von Spam, Betrug- und Ransomware durch Botnetze. Der Gesetzentwurf wird als überflüssig eingeschätzt, weil die §§ 202a, 202c und 303a Strafgesetzbuch keine Strafbarkeitslücken lassen. Stattdessen kriminalisiere der Vorschlag Alltagshandeln wie die unbefugte Nutzung des Laptops eines Freundes.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2016: Unterstützung für türkische Richter / Mandatskauf gegen gute Sitten / Dildos ohne Datenschutz . In: Legal Tribune Online, 12.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20275/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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