Die juristische Presseschau vom 12. August 2015: BVerfG zu Zeugen Jehovas – Im Zweifel für den Anwalt – Fischer zu Netz­po­li­tik

12.08.2015

Justiz

BSG zu Blindengeld: Das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung zur Gewährung von Blindengeld an Mehrfachbehinderte geändert. Künftig bekommt jeder Blindengeld, der blind ist, auch wenn andere Sinneswahrnehmungen ebenfalls beeinträchtigt sind. Es ging laut FAZ um ein zehnjähriges Kind, das bei der Geburt eine Hirnschädigung erlitt, noch auf dem Entwicklungstand eines Säuglings ist und nur sehr  beschränkt sehen, hören oder tasten kann.

BVerfG zu Grunderwerbssteuer: In der FAZ schreibt nun auch der Anwalt und Steuerberater Franz Lindner über die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur verfassungswidrigen Bedarfsbewertung bei der Grunderwerbssteuer. Lindner stellt dar, wie die Steuerlast seitdem für viele Immobilienkäufer in der Schwebe liege, weil die Richter eine bis 2009 rückwirkende Neuregelung angeordnet hätten. Mit Vertrauensschutz könne aber rechnen, wer schon einen (vorläufigen) Steuerbescheid erhalten habe.

BGH zu Anwaltshaftung: Wie die FAZ (Joachim Jahn) meldet, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass beim Regress gegen den eigenen Anwalt oder Steuerberater keine Beweislastumkehr gilt. Das Berliner Kammergericht hatte dagegen in der Vorinstanz die Beweiserleichterungen zugrunde gelegt, die für Kapitalanleger bezüglich der Frage entwickelt wurden, ob eine Pflichtverletzung Ursache des Schadens war.

OVG Münster zu Straßenprostutition: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das seit 2011 stadtweite Verbot von Straßenprostitution in Dortmund aufrecht erhalten. Dabei folgte das Gericht den Argumenten der Stadt, wonach es in Dortmund keine geeigneten Flächen für Straßenprostutition gebe, die weit genug von schutzwürdigen Stellen wie Kindergärten, Sportplätzen, Kirchen oder Schulen entfernt seien, berichtet spiegel.de. Eine abweichende Entscheidung des VG Gelsenkirchen wurde aufgehoben.

OVG Münster zu Informationsfreiheit: Wie lto.de berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein Journalist die Einsichtnahme in ein Gutachten über die NS-Vergangenheit ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums verlangen kann, soweit diese verstorben seien und ihr Todeszeitpunkt mindestens drei Jahre zurückliege oder sie als "deutlich kritikwürdig" oder "nicht ehrwürdig" bezeichnet seien worden.

BAG zu Spätehenklausel: Nun widmet sich auch der Anwalt Nicolas Rößler auf dem Handelsblatt-Rechtsboard der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die Spätehenklausel eine Altersdiskriminierung darstellt. Er beschreibt auch die Auswirkungen für die Praxis.

LArbG Frankfurt/M. zu Wissenschaftszeitverträgen: In einem Interview mit der taz (Ralf Pauli) berichtet der Mathematiker Alfons Hester über die Hintergründe der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts, wonach er auch nach 10 Jahren und 16 Kurzzeitverträgen keinen Anspruch auf eine Festanstellung an der Universität Gießen habe. Seiner Einschätzung nach hätte die Zuerkennung eines Anspruchs eine "Initialzündung für viele weitere Klagen" sein können, weshalb das Urteil so habe ausfallen müssen.

StA Berlin - "Netzpolitik.org": Die Staatsanwaltschaft Berlin soll nun gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermitteln. Nach Einstellung der Ermittlungen wegen Landesverrats werde die Bundesanwaltschaft das Verfahren demnächst abgeben.Wie die SZ (Hans Leyendecker) schreibt, gibt es jedes Jahr Dutzende solcher Ermittlungen. Journalisten hätten dabei aber nicht viel zu befürchten, weil sie sich seit der Gesetzesänderung 2012 nur noch wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen strafbar machen können, wenn sie zum Verrat angestiftet hätten. Das sei aber fast nie zu beweisen.

Netzpolitik.org (Constanze Kurz) veröffentlicht und analysiert die Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2015: BVerfG zu Zeugen Jehovas – Im Zweifel für den Anwalt – Fischer zu Netzpolitik . In: Legal Tribune Online, 12.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16577/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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