Die juristische Presseschau vom 12. März 2014: Hoeneß hinterzog 27,2 Millionen Euro – Ermächtigung für Ermittlungen gegen Friedrich – EU-Internetreform

12.03.2014

Justiz

Ermächtigung für Ermittlungen gegen Friedrich: Bundesinnenminister de Maizière hat der Staatsanwaltschaft Berlin die nach Paragraf 353 b des Strafgesetzbuchs erforderliche Ermächtigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen seinen Amtsvorgänger Friedrich erteilt, berichtet die SZ (Robert Rossmann). Ebenfalls darüber berichten die FAZ (Eckart Lohse) und lawblog.de (Udo Vetter). Friedrich wird zur Last gelegt, unbefugt Angaben zu dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy gemacht zu haben.

Edathy und die Unschuldsvermutung: Im Leitartikel kritisiert Jasper von Altenbockum (FAZ) die aus seiner Sicht unmäßige Kritik an Versuchen, Kinderpornographie im Netz zurückzudrängen und an der Vorgehensweise der Ermittler, die keineswegs unverhältnismäßig vorgingen. Zu der von Sebastian Edathy so betonten Bedeutung der Unschuldsvermutung meint er: "Verantwortungslos wirkt das Verhalten von Edathy und dessen Fürsprechern doch vor allem deshalb, weil sie argumentieren: Wer legale Geschäfte mit einem Unternehmen macht, das unmittelbar auch davon lebt, dass Kinder vergewaltigt werden, darf sich als 'unschuldig' bezeichnen."

Voßkuhle und die Fünf-Prozent-Hürde: Über die massive Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl zu kippen, berichten die FAZ (Günter Bannas) und Die Welt (Thorsten Jungholt, auch online). Letztere fragt, ob sich Gerichtspräsident Voßkuhle zum Nebengesetzgeber aufgeschwungen habe.

Robert Rossmann (SZ) meint, der Bundestag müsse sich die Frage gefallen lassen, ob Voßkuhle mit seiner Kritik an den Sperrklauseln nicht recht hat. Jacques Schuster (Die Welt) meint, "die Neigung zu spüren, gedankenlos auch das deutsche Wahlrecht zu kippen", und plädiert für eine Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde.

OLG München – NSU: Über die widersprüchlichen Aussagen des V-Mannes Andreas T., der in Kassel im Internetcafé war, als dessen Besitzer Halit Yozgat ermordet wurde, aber davon nichts mitbekommen haben will, berichten die FAZ (ltr), spiegel.de (Björn Hengst) und zeit.de (Tom Sundermann). Im NSU-Blog von zeit.de gibt es noch einen weiteren Beitrag zur Bedeutung der Zeugin Anja W., derzufolge die ermordete Polizistin Kiesewetter umfangreiche Kontakte ins rechte Milieu gehabt haben soll.

LG Hannover zu Glaeseker: Das Landgericht Hannover hat das Verfahren gegen den ehemaligen Berater des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff gegen Zahlung von 25.000 Euro eingestellt. Die Welt (Ulrich Exner, auch online) würdigt den souveränen Auftritt von Richterin Renate Bürgel, ebenfalls berichtet die FAZ (Robert von Lucius).

Verteilungsschlüssel für Vereine: In einem Beitrag für lto.de beschreibt der Amtsrichter Lorenz Leitmeier die Schwierigkeiten, die Geldauflagen nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung sinnvoll und gerecht an gemeinnützige und bedürftige Einrichtungen zu verteilen. Er meint, ein festgelegter Schlüssel sei besser, als die persönliche und einsame Entscheidung des Richters, der immer unter dem Verdacht stehe, ihm genehme oder persönlich verbundene Projekte zu bevorzugen.

OLG Zweibrücken zu Fitnessstudio: blog.beck.de (Rechtsanwalt Philippe Rollin) setzt sich mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken auseinander. Das Gericht hatte es abgelehnt, bei einem Fitnessstudio den Status des Idealvereins zu bejahen. Rollin stellt die Sinnhaftigkeit der vom Gericht angewendeten Abgrenzungskriterien zum "klassischen Sportverein" in Frage und plädiert für eine Neubewertung des Paragrafen 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der den nichtwirtschaftlichen Verein regelt.

LG München I zu Organisationspflichten: In der FAZ setzt sich Rechtsanwalt Christoph E. Hauschka mit der Entscheidung des Landgerichts München I auseinander, das den ehemaligen Siemens-Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger zu einer Strafe von 15 Millionen Euro verurteilt hatte. Da Neubürger Schmiergeldzahlungen ins Ausland durch Mitarbeiter nicht unterbunden habe, habe er gravierend gegen Compliance-Pflichten verstoßen.

EuGH zu Internetverknüpfungen: In einem Beitrag für die FAZ erörtert Rechtsanwalt Philipp Plog eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Zwei schwedische Journalisten wollten wissen, ob durch die Veröffentlichung von Links auf ihre bereits veröffentlichten Texte durch einen kommerziellen Dienstleister ihr Urheberrecht verletzt sei. Das oberste schwedische Gericht legte dem EuGH vor, dieser entschied, die Verlinkung sei keine "öffentliche Zugänglichmachung" im Sinne der EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001. In Erweiterung der "Paperboy"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs habe der EuGH jetzt entschieden, dass der Link nicht zum Rechteinhaber zurückführen müsse.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof – Amigos: Wie zeit.de (kmi) berichtet, soll am 27. März vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof über die Verwandtenaffäre verhandelt werden. Abgeordnete aus allen Fraktionen hatten seit dem Jahr 2000 Verwandte direkter Linie auf Staatskosten bei sich beschäftigt. Die klagenden SPD-Politiker fordern, dass in der Affäre weitere Details wie Bruttogehälter, Jahresprämien und genaue Aufgabenbeschreibungen für die beschäftigten Verwandten veröffentlicht werden. Auch focus.de berichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2014: Hoeneß hinterzog 27,2 Millionen Euro – Ermächtigung für Ermittlungen gegen Friedrich – EU-Internetreform . In: Legal Tribune Online, 12.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11304/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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