Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2014: Ermittlungen gegen Edathy – Bundesversammlung in Karlsruhe – Kartellrecht und IOC

12.02.2014

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy, ohne Tatvorwürfe zu nennen. Außerdem in der Presseschau: Bestechung von Abgeordneten, Klagerecht für Verbraucher, Prozess wegen Duisburger Love-Parade, Prozessdauer vor Finanzgerichten, 1.265 Dollar Stundenhonorar, sowie Heiteres aus dem Arbeitsrecht.

Thema des Tages

StA Hannover – Edathy: Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt ohne öffentliche Nennung eines Tatvorwurfs gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy, der am Wochenende aus gesundheitlichen Gründen sein Bundestagsmandat aufgab. Edathy widerspricht der Darstellung, er habe kinderpornografische Inhalte in seinem Besitz gehabt. Darüber und die Hausdurchsuchungen in Berlin und Niedersachsen berichten FR (Steffen Hebestreit), FAZ (Robert von Lucius/Peter Carstens) und SZ (Charlotte Parnack/Tanjev Schultz).

spiegel.de (Matthias Bartsch/Philipp Alvares de Souza Soares/Michael Fröhlingsdorf) berichtet, kanadische Ermittler hätten ihre deutschen Kollegen informiert. Die taz (Konrad Litschko) bringt ein Porträt von Edathy, der als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschuss bekannt geworden war. zeit.de (Lenz Jacobsen/Till Schwarze) setzt sich mit den Gerüchten in diesem Zusammenhang auseinander. handelsblatt.com (Dietmar Neuerer) berichtet von der Unterstützung von Edathy durch den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der wegen Besitzes, Weitergabe und Erlangen von Kinderpornografie 2010 verurteilt worden war.

Heribert Prantl (SZ) bezeichnet in seinem Kommentar die Unschuldsvermutung, die Edathy für sich beansprucht, als "Taschentuch des Rechtsstaats".

Rechtspolitik

Bestechung von Abgeordneten: Über die geplante Präzisierung der Strafbarkeitsregeln für die Bestechung von Abgeordneten berichten SZ (Robert Rossmann) und FAZ (Günter Bannas). Mit dem Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion im Bundestag, so auch zeit.de (Katharina Schuler), setze die Bundesrepublik die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 um. spiegel.de (Ann-Kathrin Müller) lässt auch die Kritiker zu Wort kommen, die von "sinnloser symbolischer Gesetzgebung" sprechen.

Oppositionsrechte erweitert: Über die Erweiterung der Rechte der Mini-Opposition im Bundestag berichten SZ (Robert Rossmann) und FAZ (Günter Bannas). Das Rederecht von Linken und Grünen werde erweitert, für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquete-Kommissionen sei Einstimmigkeit der Opposition erforderlich. Für eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht sei jedoch weiterhin mindestens ein Viertel der Stimmen des Bundestags erforderlich.

Klagerecht für Verbraucher: Verbraucherschutzverbände sollen für den Fall des Missbrauchs von Kundendaten in Zukunft ein Klagerecht erhalten. Von der Ankündigung des Bundesjustizministers Heiko Maas, das Unterlassungsklagengesetz entsprechend zu ändern, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). cr-online.de (Rechtsanwalt Prof. Niko Härting) wirft die Frage auf, wieso der Verbraucherdatenschutz nicht vollständig in den Verbraucherschutz integriert wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2014: Ermittlungen gegen Edathy – Bundesversammlung in Karlsruhe – Kartellrecht und IOC . In: Legal Tribune Online, 12.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10965/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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