Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. April 2016: Türkei gegen Böh­m­er­mann / Maas gegen sexis­ti­sche Wer­bung / LG Trier gegen veganen Käse

11.04.2016

Justiz

BGH zu Maskenmann: Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von Verteidigung und Nebenklage im Maskenmann-Fall verworfen, berichtet rbb-online.de. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den "Maskenmann" wegen Entführung und versuchten Mordes eines Bank-Managers zu lebenslanger Haft verurteilt. Während des Prozesses hatte es jedoch Zweifel an der Identität des Täters gegeben.

AG Alsfeld zu Rentenbetrug: Das Amtsgericht Alsfeld verurteilte eine 75-jährige Frau wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Die Frau hatte eine bei ihr wohnende Freundin, die 2005 verstarb, im Garten vergraben und neun Jahre lang weiter deren Rente bezogen. Fall und Verfahren werden von spiegel.de (Julia Jüttner) ausführlich geschildert.

LG Trier - veganer Käse: Das Landgericht Trier hat Ende März entschieden, dass vegane Produkte nicht als "veganer Käse" vermarktet werden dürfen. Nur Produkte tierischen Ursprungs dürften als Käse bezeichnet werden, so der Anwalts-Blog ferner-alsdorf.de (Jens Ferner).

LG Duisburg – Loveparade: Warum das Landgericht Duisburg keine "Komplettreparatur einer eklatant lückenhaften Anklage" vornehmen konnte, erklärt die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) – insbesondere in Bezug auf das strittige Gutachten des britischen Panikforschers. Fraglich sei aber, warum nicht die Staatsanwaltschaft nachgebessert habe.

Reiner Burger (FAS) hält es für "blanken Hohn", dass das Gericht die Anklage aus Mangeln an Beweisen nicht zuließ– die Loveparade-Katastrophe sei "die vermutlich am besten dokumentierte Katastrophe in der deutschen Rechtsgeschichte".

OLG Düsseldorf – Reker-Attentäter: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt am kommenden Freitag der Prozess gegen Frank S. wegen seines Attentats auf die jetzige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Die Bundesanwaltsschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord aus fremdenfeindlichen Motiven vor. In einem ausführlichen Beitrag hebt der Spiegel (Beate Lakotta) hervor, dass die Frage von S.' Schuldfähigkeit - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - noch nicht geklärt sei.

BAW - Bürgerwehr Freital: Generalbundesanwalt Peter Frank will die Ermittlungen gegen die Mitglieder der Freitaler Bürgerwehr FTL/360 übernehmen. Es geht um den Verdacht der Bildung einer (rechts-)terroristischen Vereinigung und die Verübung mehrerer Sprengstoffanschläge. Die sächsischen Ermittler sahen keine feste Vereinigung. Die Samstags-taz (Steffi Unsleber/Sabine am Orde u.a.) nahm den Fall zum Anlass, um Fragen zu stellen wie: Hat die Polizei geschlafen? Hat sie Lehren aus dem NSU gezogen?

StA Bielefeld – späte U-Haft bei sexuellem Missbrauch: spiegel.de (Ansgar Siemens) greift den Fall eines mutmaßlichen Sexualstraftäters auf, der über mehrere Jahre hinweg Kinder missbraucht haben soll. Die zuständige Staatsanwältin habe trotz Wiederholungsgefahr im Ermittlungszeitraum von zwei Jahren keinen Haftbefehl beantragt. Das Landgericht Bielefeld hingegen ordnete sofort nach der Anklage an, den Mann zu inhaftieren. Die StA werde den Fall intern prüfen – die Verteidigung hat Haftbeschwerde eingereicht.

EuGH – Linkfreiheit: Rechtsanwalt Sascha Abrar führt auf lto.de Gründe dafür an, dass der Europäische Gerichtshof dem Schlussantrag seines Generalanwalts in Sachen Linkhaftung nicht folgen sollte. Es sei nicht interessensgerecht, dass auch ein Linksetzer, der gezielt auf Seiten verlinkt, die Urheberrechte verletzen, dafür nicht haften soll. Ähnlich argumentiert Christian Rath (taz.de).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. April 2016: Türkei gegen Böhmermann / Maas gegen sexistische Werbung / LG Trier gegen veganen Käse . In: Legal Tribune Online, 11.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19029/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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