Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2016: EGMR rügt Deut­sch­land / AG Cottbus ver­ur­teilt Frau ohne Namen / Scharia kein Gesetz­buch

10.06.2016

Justiz

AG Cottbus zu Frau ohne Namen: Das Amtsgericht Cottbus verurteilte eine junge Frau wegen Verletzung eines Polizisten zu zwei Monaten Freiheitsstrafe, ohne ihren Namen zu kennen. Die Frau hatte nach der Festnahme die Angabe von Personalien verweigert und zwischen Tat und Prozess vier Wochen in Untersuchungshaft verbracht, berichtet rbb-online.de. Wegen der fehlenden Personalien sei auch keine Strafaussetzung zur Bewährung möglich gewesen.

OLG Frankfurt/M. zu Uber: Die Fahrervermittlung Uber Pop bleibt in Deutschland verboten. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt stufte die Vermittlung von Fahrern, die keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben, als Wettbewerbsverstoß ein. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Uber sieht die europäische Dienstleistungsfreiheit verletzt und will den Prozess zum Europäischen Gerichtshof bringen. Es berichten die taz (Christian Rath) und spiegel.de (Philipp Seibt).

EuG zu Kletterhallen: Kommunale Beihilfen für Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins sind rechtmäßig. Das Europäische Gericht Erster Instanz lehnte die Klagen von konkurrierenden kommerziellen Kletterhallenbetreibern ab. Die Förderung des Breitensports rechtfertige die Beihilfen, berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de.

BAG zu Massenentlassungen: Eine unvollständige Information des Betriebsrats über Massenentlassungen kann geheilt werden, wenn dieser dennoch eine Stellungnahme abgibt und signalisiert, dass er ausreichend beteiligt wurde. Das entschied das Bundesarbeitsgericht laut lto.de.

BAG zu Kettenbefristungen: Auf lto.de schreiben die Anwälte Thomas Griebe und Bettina Fasholz über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch. Danach ist es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn eine Wissenschaftlerin 22 Jahre lang nur befristet beschäftigt wurde, solange  sie sich in erheblichen Teilen dieser Zeit wissenschaftliche qualifizieren konnte.

LG Hannover zu Angriff auf Lehrer: Das Landgericht Hannover verurteilte einen zur Tatzeit 14-jährigen Gymnasiasten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er hatte auf einer Klassenfahrt seinem Lehrer aufgelauert, ihm einen Schnürsenkel um den Hals gelegt und zugezogen. Der Junge muss nun einen sozialen Trainingskurs besuchen, eine Jugendstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hatte den zunächst angenommenen Tötungsvorsatz verneint, schildert spiegel.de.

AG Jena zu Angriff auf Inder: Das Amtsgericht Jena verurteilte drei Heranwachsende, die aus rassistischen Gründen drei indische Studenten angegriffen hatten, wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen und Jugendarrest, meldet spiegel.de.

LG München - Windows 10: Vorläufig ohne Ergebnis endete am Landgericht München eine Klage der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg gegen Microsofort wegen der ohne Einwilligung erfolgten Aufspielung von Windows-10-Installationspaketen auf private Computer. Die Verbraucherzentrale hatte die Klage der deutschen Microsoft-Niederlassung zustellen lassen. Nach Ansicht des Gerichts wäre aber eine Zustellung in den USA erforderlich gewesen, meldet lawblog.de (Udo Vetter).

LG Frankfurt/M - Smart-TV und Datenschutz: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) weist auf einen Prozess hin, der am heutigen Freitag beim Landgericht Frankfurt verhandelt wird. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Samsung, weil dessen Smart-TV-Gerät mit dem Hersteller Daten austauscht noch bevor der Käufer den AGBs zugestimmt hat. Der Fall wird im Gespräch mit zwei bayerischen Datenschützern erörtert.

EuGH - bilaterale Investitionsschutzabkommen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Corinna Kreissl beschäftigt sich auf juwiss.de mit einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof, das der deutsche BGH im März vorgelegt hatte. Danach muss der EuGH feststellen, ob Schiedsklauseln aus bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen zwei EU-Staaten anwendbar sind oder ob sie andere EU-Staaten diskriminieren.

EuGH zu EU-Haftbefehl: Der US-Rechtsprofessor Daniel Halberstam schildert auf verfassungsblog.de
in einem englischsprachigen Beitrag, wie der Europäische Gerichtshof seine bisher absolute Doktrin zum gegenseitigen Vertrauen beim EU-Haftbefehl gelockert hat. Der EuGH habe dabei auch auf Kritik des Bundesverfassungsgerichts reagiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2016: EGMR rügt Deutschland / AG Cottbus verurteilt Frau ohne Namen / Scharia kein Gesetzbuch . In: Legal Tribune Online, 10.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19621/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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