Die juristische Presseschau vom 10. März 2016: Unver­hei­ra­tete zahlen mehr für Eltern / Polens Ver­fas­sungs­ge­richt / Pres­serat zu Tät­er­her­kunft

10.03.2016

Justiz

BGH – Verlagsanteile der VG Wort: Die Verwertungsgesellschaft Wort, die kollektiv die Rechte von Autoren wahrnimmt, schüttet bislang einen Teil der urheberrechtlichen Tantieme pauschal an Verlage aus. Ob dies zulässig ist, verhandelt am heutigen Donnerstag der Bundesgerichtshof. Denn manche Autoren haben die Rechte an ihren Werken nicht an Verlage übertragen, erläutert telemedicus.de (Fabian Rack).

BSG zu Hartz-IV-Sanktionen: Die im Rahmen des Arbeitslosengeld II gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, den Regelsatz um 30 Prozent für bis zu drei Jahre zu kürzen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundessozialgericht nach einer Meldung der SZ (Thomas Öchsner)

LG Düsseldorf zu „Like-Button“: Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, wenn Webseitenbetreiber einen "Like-Button" einbinden, mit dem Daten an Facebook in die USA übertragen werden. Denn dies geschieht beim Besuch der Seite automatisiert durch Cookies, ohne dass die Nutzer zustimmen, und zwar auch dann, wenn sie weder bei Facebook registriert sind noch den Like-Knopf anklicken, berichten lto.de und die FAZ (Joachim Jahn).

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess hat am gestrigen Mittwoch der Mitangeklagte Carsten S., dem unter anderem die Beschaffung einer Tatwaffe vorgeworfen wird, seine Aussage ergänzt und den Mitangeklagten Ralf Wohlleben schwer belastet. Zudem haben zwei Polizisten ausgesagt, die Beweismittel im ausgebrannten Wohnmobil sicherstellten, in dem auch die Leichen der mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden wurden. Wie spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet, soll insbesondere aufgeklärt werden, was diese mit diversen aufgefundenen Waffen sowie erbeutetem Geld vorhatten. Bekannt wurde außerdem, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nach einem Anschlag der beiden die Fernsehberichte mit einem Videorekorder aufzeichnete und damit an dem Bekennervideo mitarbeitete, so die SZ (Annette Ramelsberger). Der Prozess wird sich bis mindesten Januar 2017 verlängern.

LG Stuttgart – Porsche-Prozess: Im Prozess gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den Finanzvorstand Holger Härter betrachtet der zuständige Staatsanwalt die Vorwürfe der strafbaren Marktmanipulation auch angesichts neuer Beweismittel als erwiesen. Er bleibe dabei, Haftstrafen von jeweils über zwei Jahren zu fordern. Das Gericht hatte die Beweisaufnahme wieder eröffnet. Es berichtet die FAZ (Joachim Jahn).

LG Münster – Tötung männlicher Küken: Das Töten von Eintagsküken erfüllt keinen Straftatbestand, befand nun das Landgericht Münster und lehnte eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei ab. Es liege kein nach dem Tierschutzgesetz strafbares Töten "ohne vernünftigen Grund" vor. Die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 erlaube die Tötung und eine Änderung der langjährigen Praxis müsse vom Gesetzgeber beschlossen werden. Dies schreiben lto.de und die SZ.

StA Berlin – Volker Beck: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat bereits vergangenen Donnerstag in einem Schreiben an den Bundestag angekündigt, gegen den Grünen-Politiker Volker Beck wegen Drogenvorwürfen zu ermitteln. Bis zum gestrigen Mittwoch sei jedoch noch kein Empfangsbekenntnis des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert eingegangen. Ein solches ist zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Abgeordnete notwendig, da der Bundestagspräsident, obgleich die Immunität der Abgeordneten pauschal aufgehoben ist, innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ankündigung der Einleitung von Ermittlungen widersprechen kann, erläutert der Tsp (Jost Müller-Neuhoff)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. März 2016: Unverheiratete zahlen mehr für Eltern / Polens Verfassungsgericht / Presserat zu Täterherkunft . In: Legal Tribune Online, 10.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18702/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen