Die juristische Presseschau vom 9. September 2016: EuGH regelt Link­haf­tung / Jauchs Töchter schei­tern / Attacke auf Bayern Mün­chen

09.09.2016

Justiz

BVerfG zu Jauchs Adoptivtöchtern: Medien dürfen Vornamen und Alter der beiden Adoptivtöchter von Moderator Günther Jauch erwähnen. Die beiden Mädchen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen ein entsprechendes BGH-Urteil gescheitert, meldet lto.de, da ihre Namen schon früher bekannt waren.

EuGH zu Abfall in Griechenland: Weil Griechenland seit über zehn Jahren versäumt hat, einen Plan zum Umgang mit gefährlichen Abfällen aufzustellen, muss das Land jetzt einen Pauschalbetrag von zehn Millionen Euro bezahlen sowie 30.000 Euro für jeden weiteren Tag des Verzugs . Griechenland wurde in dieser Sache zum zweiten Mal vom EuGH verurteilt, meldet lto.de.

EuGH - Fluggastdaten: Der Generalanwalt Paolo Mengozzi hat in seinem Schlussantrag vorgeschlagen, das europäisch-kanadische Abkommen zu beanstanden, das die Speicherung der Daten europäischer Fluggäste in Kanada regeln soll. Unter anderem sei nicht sichergestellt, dass die Daten nur zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender schwerer Kriminalität benutzt werden. Das Europäische Parlament hatte ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs beantragt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath).

EuGH - Mehrwertsteuer für E-Books: Die Generalanwältin Juliane Kokott hat laut faz.net in ihrem Schlussantrag die derzeitige EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie verteidigt. Die höhere Besteuerung von E-Books und anderer digitalen Werke im Vergleich zu Papier-Büchern und -Zeitungen sei dadurch gerechtfertigt, dass digitalen Produkte geringere Vertriebskosten haben. Das polnische Verfassungsgericht hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.

BVerwG zu Führerschein für Flüchtling: Auch ein Flüchtling, der über keinen amtlichen Nachweis seiner Geburt verfügt, kann in Deutschland den Führerschein machen. Eine Bescheinigung der Asylbehörde mit Geburtsdatum und Foto genüge, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus Gelnhausen, über den die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.

AG Düsseldorf zu vorgetäuschtem Anschlag: Ein 15-jähriger marokkanischer Hauptschüler muss zwanzig Sozialstunden ableisten, entschied laut spiegel.de das Amtsgericht Düsseldorf. Er hatte einer Lehrerin auf dem Schulhof eine Handgranaten-Attrappe vor die Füße geworfen und dabei "Allahu Akbar" gerufen.

LG Frankfurt/M. - Zinswetten: Die Deutsche Bank ist bereit, der Stadt Pforzheim im Rahmen eines Vergleichs 7,7 Millionen Euro zu zahlen. Pforzheim hatte 20 Millionen Euro plus Zinsen gefordert, weil die Bank die Stadt ohne ausreichende Aufklärung zu hochspekulativen Zinsgeschäften überredet habe. Wenn Pforzheim dem Vergleich nicht zustimmt, will das Landgericht Frankfurt/Main. am 12. Oktober sein Urteil verkünden, meldet die FAZ (Tim Kanning).

AG München - Bayern München: Der Rechtsprofessor Lars Leuschner hat in einem Schreiben an das Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern München wegen "Rechtsformverfehlung" aus dem Vereinsregister zu streichen. Darüber berichtet zeit.de (Oliver Fritsch). Der Professor hält die Strukturen des FC Bayern mit seiner ausgegliederten Profi-Abteilung eigentlich für rechtmäßig, will aber das Amtsgericht München zur Änderung seiner als zu streng empfundenen bisherigen Rechtsauffassung bewegen.

StA Freiburg - Schulte-Kellinghaus: Die Freiburger Staatsanwaltsschaft hat Ermittlungen wegen versuchter Nötigung gegen die früherer Präsidentin des OLG Karlsruhe Christine Hügel abgelehnt, berichtet lto.de (Pia Lorenz). Hügel hatte den OLG-Richter Thomas Schulte-Kellinghaus 2012 aufgefordert, seine stark unterdurchschnittlichen Erledigungszahlen zu verbessern. Diese Aufforderung sei jedoch nicht verwerflich, so die Staatsanwaltschaft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. September 2016: EuGH regelt Linkhaftung / Jauchs Töchter scheitern / Attacke auf Bayern München . In: Legal Tribune Online, 09.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20530/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen