Die juristische Presseschau vom 7. - 9. September 2013: Sozialromantik und Jugendstrafrecht – Fingerkuppen im Asylrecht – Holländische Haftung für Srebrenica

09.09.2013

Justiz

EuG zu Durchsuchungen: Das Europäische Gericht hält unangemeldete Durchsuchungen bei der Bahn für rechtmäßig, auch wenn kein richterlicher Beschluss vorlag, meldet die Samstags-FAZ. Bei den Ermittlungen ging es um Wettbewerbsrecht.

BVerwG zu Fingerabdrücken im Asylrecht: Wenn Asylbewerber ihre Fingerabdrücke manipulieren, kann das Verfahren ohne Prüfung der Anträge eingestellt werden. Ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellen taz.de (Christian Rath) und auf lto.de der Anwalt Wolfram Steckbeck vor.  Ziel der Manipulation ist die Verschleierung, dass bereits in einem unbeliebten Asylland wie Italien ein Asylverfahren läuft.

LG Düsseldorf zu Zinswetten: Mehrere Städte hatten mit Klagen gegen die WestLB Erfolg. Die Bank habe die Kommunen beim Abschluss komplexer Zinswetten zu wenig aufgeklärt, berichtet die Samstags-SZ (Kirsten Bialdiga). Die Bad Bank der WestLB muss den Kommunen nun rund eine Million Euro zurückzahlen.

AG Rathenow zu Balkonrauchern: Mieter müssen dulden, dass auf dem Balkon der Wohnung unter ihnen bis zu zwanzig Zigaretten pro Tag geraucht werden. Das entschied laut Tagesspiegel das Amtsgericht Rathenow.

OLG München – NSU: Am jüngsten Prozesstag stand am Oberlandesgericht München eine Zeugin im Mittelpunkt, die die mutmaßlichen NSU-Täter 2005 im Umfeld eines Anschlags in Nürnberg beobachtet hatte, damals aber von der Polizei nicht ernst genug genommen wurde. Es berichtete u.a. spiegel.de (Julia Jüttner).

LG Hannover – Glaeseker: Das Landgericht Hannover hat die Anklage gegen Olaf Glaeseker, den ehemaligen Sprecher von Christian Wulff, wegen Bestechlichkeit zugelassen, meldet spiegel.de. Glaeseker soll von einem Eventmanager eingeladen worden sein, nachdem Glaeseker diesem Sponsoren für Veranstaltungen besorgt hatte.

BVerwG – muslimische Schülerin: Am Mittwoch will das Bundesverwaltungsgericht über die Frage entscheiden, ob sich eine muslimische Schülerin aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreien lassen kann. Den Fall schildert der Spiegel (Matthias Bartsch/Dietmar Hipp/Maximilian Popp).

LG Darmstadt – Heidi K.: Am heutigen Montag beginnen am Landgericht Darmstadt die Plädoyers im Prozess gegen die Lehrerin Heidi K. Ihr wird Freiheitsberaubung vorgeworfen, weil sie einen Kollegen fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt haben soll, der dann fünf Jahre im Gefängnis saß. Die WamS (Hannelore Crolly) schildert Fall und Prozess ausführlich. Das Urteil wird für Mitte September erwartet.

Klagen wegen Disco-Diskriminierung: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Anna Kistner) schildert Klagen von Menschen, die wegen ihrer Hautfarbe oder der Vermutung, dass sie einen Migrationshintergrund haben, nicht in Diskotheken Einlass fanden. Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. - 9. September 2013: Sozialromantik und Jugendstrafrecht – Fingerkuppen im Asylrecht – Holländische Haftung für Srebrenica . In: Legal Tribune Online, 09.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9516/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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