Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2013: EuGH prüft Vorratsdaten – Leutheusser-Schnarrenberger gegen Grundrecht auf Sicherheit – Spaß am Bußgeldbescheid

09.07.2013

Weitere Themen – Justiz

BGH zu fehlerhaften Aufsichtsratswahlen: Wird die Wahl eines Aufsichtsrats angefochten und im Nachhinein für nichtig erklärt, so hat das rückwirkend Auswirkungen auf alle Entscheidungen, an denen der entsprechende Aufsichtsrat teilgenommen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden – eine "harte Rechtsfolge" für die Praxis, meint der Rechtsanwalt Markus Stephanblome auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

AG Erlangen zu Sorgerechtsentzug wegen Sekte: Im "München"-Teil berichtet die SZ (Olaf Przybilla) von einer Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen, in der dieses den Eltern dreier Kinder das Sorgerecht entzogen hat. In den Augen des Richters seien diese "aufgrund ihrer religiösen Überzeugung" nicht in der Lage, sich adäquat um die Kinder zu kümmern. Sie sind Angehörige der Sekte "Neue Gruppe der Weltdiener", die unter anderem eine medizinische Versorgung nicht für nötig halte.

AG München zu Privatvideo als Beweismittel: Ein vom Fahrradlenker aus aufgezeichnetes Video kann als Beweismittel in einem Zivilprozess zugelassen werden – jedenfalls, wenn es nicht von Anfang an zu diesem Zweck angefertigt wurde. Über die Entscheidung des Amtsgerichts München berichtet lto.de.

OLG Düsseldorf zu Impressumspflicht auf Handelsportalen: internet-law.de (Thomas Stadler) weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hin, nach dem die Betreiber von Online-Handelsportalen verpflichtet sind darauf hinzuwirken, dass dort registrierte Händler die im Telemediengesetz vorgeschriebene Impressumspflicht einhalten. Sie treffe insoweit eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht.

BGH zu Blitzer-Störung: Die Verhinderung von Geschwindigkeitsmessungen durch Abstellen eines PKW vor dem Messgerät stellt mangels Einwirkung auf die Substanz der Messanlage keine strafbare Störung öffentlicher Betriebe dar. Das hat laut blog.beck.de (Carsten Krumm) der Bundesgerichtshof entschieden

LAG Hessen zu Hitler-Vergleich: Ein Hitler-Vergleich kann die Mitgliedschaft im Betriebsrat kosten. Laut blog.beck.de (Markus Stoffels) sah das Landesarbeitsgericht Hessen in entsprechenden Äußerungen eines Betriebsrats über den Führungsstil der Betriebsratsvorsitzenden eine objektiv erhebliche und schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine weitere Amtsausübung "untragbar" mache.

ArbG Frankfurt – Schorlemer gegen BNP Paribas: Das Handelsblatt (Peter Köhler/Robert Landgraf) berichtet über eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung, die Seltenheitswert hat: Nämlich die einer Großbank mit einem ihrer Ex-Manager, hier BNP Paribas und ihr Ex-Deutschland-Chef Joachim von Schorlemer. Es geht um die Kündigung des Managers – die er zunächst per Kündigungsschutzklage zu Fall brachte, worauf ihm noch im Prozess die nächste Kündigung ausgesprochen wurde. Ein Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung sei bislang nicht in Sicht.

Mollath-Untersuchungsausschuss: Die taz (Marlene Hanser) bringt heute ein Interview mit dem Grünen-Politiker Martin Runge, der die Ergebnisse des Mollath-Untersuchungsausschusses aus Sicht der Opposition schildert. Danach sei Mollath umfassend das rechtliche Gehör verwehrt worden; zudem seien vor Gericht "gravierende Verfahrensfehler" gemacht worden.

Lammert-Interview: Das Interview von Norbert Lammert (CDU) mit der Welt am Sonntag, in der dieser dem Bundesverfassungsgericht "Gestaltungsehrgeiz" bescheinigte, sorgt für Reaktionen auch aus dem Bundestag: Abgeordnete sowohl der Grünen als auch der FDP distanzierten sich laut Welt (Jochen Gaugele/Matthias Kamann) von der Kritik des Bundestagspräsidenten.

EuGH – "Legal Highs": Auf lto.de setzt sich der Rechtswissenschaftler Helmut Pollähne mit der "Legal-Highs"-Vorlage des Bundesgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof auseinander. Dabei geht es um die Strafbarkeit des Vertriebs von nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfassten synthetischen Cannabis-Wirkstoffen nach dem Arzneimittelgesetz. Der Autor sieht die Sache – in seinen Augen auf einer Linie mit dem BGH – kritisch: Das Arzneimittelgesetz dürfe "nicht als Auffangtatbestand" für Betäubungsmittel herhalten.

Asiatisch-europäische Kanzleifusion: Für das Handelsblatt kommentiert der Juve-Chefredakteur Aled Wyn Griffiths den potentiellen Zusammenschluss der asiatisch-pazifischen Kanzlei King & Wood Mallesons mit ihrem europäischen Pendant SJ Berwin als möglicherweise "symbolträchtige Entwicklung für den europäischen Rechtsmarkt" – da bei dieser Fusion der asiatische Partner den Ton angebe und sich die europäische Kanzlei "neu erfinde", um Zugang zur chinesischen Wirtschaft zu erhalten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juli 2013: EuGH prüft Vorratsdaten – Leutheusser-Schnarrenberger gegen Grundrecht auf Sicherheit – Spaß am Bußgeldbescheid . In: Legal Tribune Online, 09.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9100/ (abgerufen am: 30.06.2024 )

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