Die juristische Presseschau vom 8. April 2016: Böh­m­er­mann und Kunst­f­rei­heit / Gene­ral­an­walt für Link­f­rei­heit / Han­dels­blatt für Schutz

08.04.2016

Recht in der Welt

EU/Ukraine - Assoziierungsabkommen: Nachdem die niederländische Bevölkerung in einem Plebiszit die Ratifizierung des Assozierungsabkommen der EU mit der Ukraine abgelehnt hat, erläutert die FAZ (Helene Bubrowski), dass das bereits seit 2014 vorläufig angewandte Abkommen weiterhin - "theoretisch für immer" - vorläufig angewandt werden könne. Möglich sei dies in den Bereichen, die in die ausschließliche Kompetenz der EU fallen, wobei der Rat diese noch nicht bestimmt habe.

Polen - Verfassungsgericht: Im Interview mit der taz (Gabriele Lesser) bezeichnet der ehemalige Präsident des polnischen Verfassungsgerichts Jerzy Stępień die Angriffe der aktuellen politischen Mehrheit auf das Gericht als "Staatsstreich" und "Versuch eines Putsches von oben".

Kolumbien - sexuelle Gewalt: Der Menschenrechtsjurist Andreas Schüller beschreibt auf zeit.de den Kampf kolumbianischer Frauen um strafrechtliche Aufarbeitung von sexueller Gewalt während des Bürgerkriegs. Das kolumbianische Verfassungsgericht habe dies bereits 2008 angeordnet und 2015 erneut angemahnt. Jetzt hätten die Frauen eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht.

Sonstiges

Einbrüche und Grundrechte: Die HBl-Titelstory (Thomas Sigmund) sieht in der Unfähigkeit der deutschen Politik, die Bürger vor organisierten Einbruchsbanden zu schützen, einen Angriff auf das Eigentums-Grundrecht. Der Staat kümmere sich um so vieles, werde aber nicht einmal seiner Rolle als "Nachtwächterstaat" gerecht. Um mehr Polizei zu finanzieren, könnte etwa auf Subventionen für Elektroautos verzichtet werden oder auf die Rente ab 63. In einem separaten Interview mit dem HBl (Heike Anger) leitet auch Rechtsprofessor Rupert Scholz aus Art. 14 Grundgesetz eine Verpflichtung des Staates zu mehr Polizeistreifen auf der Straße ab. "Nur das gibt eine gewisse Gewähr, dass Schutz vor Diebstahl herrscht."

Mundlos beim V-Mann? Der NSU-Terrorist Uwe Mundlos soll nach seinem Untertauchen zwei Jahre lang bei einem V-Mann des Bundesamts für Verfassungsschutz beschäftigt gewesen sein. Nun beschreibt auch die taz (Konrad Litschko), was für diese Annahme spricht. Die FAZ (Karin Truscheit) erläutert, dass es sich eher um eine Verwechslung handeln dürfte. Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet eher neutral.

Die taz (Christian Rath) beschreibt, welche Mitteilungspflichten V-Leute haben und dass im NSU-Komplex die V-Leute Informationen lieferten, die dann im Apparat des Verfassungsschutz hängengeblieben waren.

PKW-Maut: Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen das deutsche Gesetz zur Einführung einer PKW-Maut lehnte die Bundesregierung Kompromissvorschläge der Kommission ab. In einem Kommentar hält Markus Balser (SZ) dies für nachvollziehbar. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle, dass der Fall so schnell wie möglich vor dem EuGH verhandelt wird, damit dieser die Kommission in die Schranken weise.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. April 2016: Böhmermann und Kunstfreiheit / Generalanwalt für Linkfreiheit / Handelsblatt für Schutz . In: Legal Tribune Online, 08.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19011/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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