Die juristische Presseschau vom 8. April 2016: Böh­m­er­mann und Kunst­f­rei­heit / Gene­ral­an­walt für Link­f­rei­heit / Han­dels­blatt für Schutz

08.04.2016

Justiz

EuGH - Linkfreiheit: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat in einem Fall aus den Niederlanden ("Geen Stijl") empfohlen, dass die Verlinkung auf Seiten mit Urheberrechtsverletzungen nicht zur Haftung des Linksetzers führen soll. Das Verlinken sei kein Veröffentlichen. Auf die Motive des Verlinkenden komme es - anders als bisher in Deutschland - nicht an. Alles andere erschwere das Funktionieren des Internets, so der Generalanwalt laut lto.de (Pia Lorenz).

EuGH zu Auslieferung: Rechtsprofessor Heiko Sauer bespricht auf verfassungsblog.de das am Dienstag verkündete Urteil des EuGH, wonach eine Auslieferung aufgrund eines europäischen Haftbefehls unterbleiben kann, wenn am Zielstaat menschenrechtswidrige Haftbedingungen drohen. Damit habe der EuGH klargestellt, dass Schutz nur durch das EU-Recht und den EuGH zu erlangen sei. Der EuGH habe damit das Bundesverfassungsgericht in die Schranken gewiesen, das jüngst eine Identitätskontrolle mit absolutem Vorrang von Art. 1 Grundgesetz vor EU-Recht postulierte.

BVerwG zu Windrädern und Flugsicherung: Die Deutsche Flugsicherung hat bei der Ablehnung von Windkraftanlagen einen weiten Ermessensspielraum. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht laut SZ (Michael Bauchmüller). Um die Störung von Funkfeuern durch Rotoren zu verhindern, könne die Flugsicherung Windkraftanlagen verhindern. Bundesweit könnten aufgrund solcher Einsprüche rund 800 Windräder nicht errichtet werden.

BVerwG zu Halteverboten: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß Halteverbotsschilder nur dann wirksam sind, wenn ein Autofahrer sie während der Fahrt oder "durch einfache Umschau beim Aussteigen" ohne Weiteres erkennen kann. Eine weitergehende Nachschau nach Halteverboten sei in der Regel nicht erforderlich, berichtet lto.de.

BVerwG zu Cannabisanbau: In einem Kommentar begrüßt Heike Haarhof (taz) ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Dienstag, wonach Schmerzpatienten Cannabis zum Eigengebrauch anbauen dürfen, solange Kassen ihnen keinen Medizinalhanf bezahlen. Das Urteil sei "so überfällig wie wegweisend". Es stärke auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Rücken, der einen Gesetzentwurf zur Kassenfinanzierung von Cannabis für Schwerkranke vorgelegt habe.

BGH zu Kannibalen-Fall: Nun berichtet auch lto.de (Pia Lorenz) über das Urteil des Bundesgerichtshof vom Mittwoch. Erläutert wird insbesondere, dass der BGH - falls kein Suizid des Opfers vorlag - auf einer lebenslangen Freiheitstrafe bestand. Die für verzweifelte Heimtücke-Morde entwickelte "Rechtsfolgen-Lösung" könne hier nicht angewandt werden.

LG Hanau - KZ-Wachmann: Nächste Woche sollte am Landgericht Hanau der Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Auschwitz beginnen. Inzwischen ist der 93-jährige Angeklagte allerdings gestorben, meldet zeit.de.

Petition gegen "Machtmissbrauch" von Richtern: Der Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtags wird sich Ende April mit der Eingabe einer 62-jährigen Frau beschäftigen. Sie hatte mehrere Zahnärzte verklagt, woraufhin das Landgericht Göttingen ihren Geisteszustand untersuchen wollte. Die Frau hält diesen Versuch, sie zu psychiatrisieren, für willkürlich und fordert Disziplinarmaßnahmen gegen die Richter. spiegel.de (Ansgar Siemens) schildert den Fall ausführlich.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. April 2016: Böhmermann und Kunstfreiheit / Generalanwalt für Linkfreiheit / Handelsblatt für Schutz . In: Legal Tribune Online, 08.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19011/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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