Die juristische Presseschau vom 7. März 2014: Keine Reparationen für Griechenland – BVerfG und Europa – BAG-Präsidentin im Gespräch

07.03.2014

Justiz

BGH zu Abo-Fallen: Der Bundesgerichtshof hat eine unterinstanzliche Verurteilung wegen versuchten Betruges durch die Verwendung sogenannter Abo-Fallen bestätigt. Der Angeklagte habe es durch eine irreführende Gestaltung einer Internet-Seite bewusst darauf angelegt, die Unaufmerksamkeit und Unerfahrenheit von Besuchern auszunutzen, fasst @vieuxrenard (netzpolitik.org) das Urteil zusammen und verweist darauf, dass die kürzlich erfolgte gesetzliche Einführung sogenannter Bestell-Buttons dem Fall seine Brisanz nehme. 

OLG Oldenburg zu Kutschern: Auch Kutscher mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille sind fahruntüchtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg nach einer Meldung der FAZ (Corinna Budras) und hob dabei eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Osnabrück auf.

OLG München zu Deutscher Bank: Nach einem Bericht der FAZ (Joachim Jahn/Henning Peitsmeier) hat der frühere Vorstandschef der Deutschen Bank, Rolf-Ernst Breuer, dem vor dem Oberlandesgericht München abgeschlossenen Vergleich des Geldhauses mit den Erben Leo Kirchs zugestimmt, die Einigung sei damit "in trockenen Tüchern."

StA München – Schmiergeld: Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen frühere Manager des Rüstungskonzerns Krauss-Maffei-Wegmann. Wie die SZ (Klaus Ott/Tasos Telloglou) schreibt, stünden die Vorwürfe im Zusammenhang mit Geschäften der Firma in Griechenland, hierbei sollen an die beteiligten Manager zurückgeflossene Schmiergeldzahlungen nicht dem Fiskus offenbart worden seien.

Andreas Voßkuhle: Die taz (Christian Rath) berichtet über einen Auftritt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei dem dieser die Vorlageentscheidung des Gerichts zur umstrittenen Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank verteidigte und für die "Rechtsgemeinschaft" EU warb.

Ingrid Schmidt: Die FAZ (Corinna Budras, Zusammenfassung) befragt Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, zu den rechtlichen Voraussetzungen der ständigen Verfügbarkeit von Arbeitnehmern durch Anrufe oder E-Mails der Arbeitgeber, möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen Bestimmungen zur Arbeitnehmerüberlassung, Missbräuchen von Werkverträgen und diesbezüglichem gesetzgeberischen Handlungsbedarf, der Berechtigung von Compliance-Systemen, Datenschutz am Arbeitsplatz und der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes zur Tarifeinheit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2014: Keine Reparationen für Griechenland – BVerfG und Europa – BAG-Präsidentin im Gespräch . In: Legal Tribune Online, 07.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11260/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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