Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2014: Selbstanzeige und Steuergeheimnis – Rückgabe und Recht – Eklat um Wulff

07.02.2014

Justiz

EuGH - eingebettete Videos: Der Europäische Gerichtshof verhandelt derzeit auf Vorlage des Bundesgerichtshofs zur urheberrechtlichen Einordnung der Einbettung von Filmen einer Videoplattform wie etwa YouTube in eigene redaktionelle Angebote. Thomas Stadler (internet-law.de) erläutert die "in der Rechtsprechung und der juristischen Literatur umstrittene" Rechtsfrage und berichtet über die Ankündigung der GEMA, für derartige Nutzungen künftig eine Gebühr zu erheben.

BVerfG – Drei-Prozent-Klausel: Das Bundesverfassungsgericht hat mitgeteilt, dass es sein Urteil zur Zulässigkeit der Drei-Prozent-Klausel bei Europawahlen am 26. Februar verkünden wird, meldet die SZ.

BVerfG – Bundespräsident: In zwei aktuellen Verfahren beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Wahlmodus und den Befugnissen des Bundespräsidenten. Der erste Fall betrifft Rechte der Mitglieder der Bundesversammlung, der zweite Äußerungen Joachim Gaucks zu Anhängern der NPD als "Spinner". Beide Verfahren seien "bezeichnenderweise durch die faktisch geächtete NPD angestrengt" worden, schreibt Reinhard Müller (FAZ), mit einem persönlichen Auftritt des Bundespräsidenten sei nicht zu rechnen.

BGH zu Schleichwerbung: Redaktionelle Beiträge eines Druckerzeugnisses, für deren Veröffentlichung ein Entgelt bezahlt wurde, müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs durch den Zusatz "Anzeige" gekennzeichnet werden. Die im Streitfall verwendete Kennzeichnung "sponsored by" sei nicht ausreichend, meldet lto.de.

LSG Bayern zu Ski-Unfall: Auch eine im Rahmen eines Firmen-Events erlittene Ski-Verletzung ist nach einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts kein Arbeitsunfall. Die zum Unfall führende Ski-Abfahrt habe sich nicht für geschäftliche Besprechungen geeignet und sei daher als Freizeitvergnügen zu werten, schreibt die SZ (Ekkehard Müller-Jentsch).

LAG Frankfurt – Deutsche Bank: Das Landesarbeitsgericht Frankfurt muss sich der Frage beschäftigen, ob die Deutsche Bank einer Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Folge leisten muss, mit der dem Geldhaus die Weiterbeschäftigung von Zinshändlern in deren alten Positionen untersagt wurde. Täte die Bank dies, würde sie damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts missachten, vor dem sich die wegen Zinsmanipulationen entlassenen Händler erfolgreich gegen ihre Kündigung behauptet haben, schreibt die FAZ (Markus Frühauf).

OLG München – HRE-Prozess: Die SZ (Oliver Hollenstein/Alexander Mühlauer) berichtet in ihrem Wirtschafts-Teil über das vor dem Oberlandesgericht München angestrengte Musterverfahren von Altaktionären der mittlerweile verstaatlichte Hypo Real Estate gegen die Bank. Deren früherer Vorstandsvorsitzende Georg Funke, gewissermaßen "das Gesicht der Finanzkrise in Deutschland", blieb der Verhandlung fern: über seinen Anwalt habe er erklären lassen, bis zum Abschluss eines parallelen Strafverfahrens vor dem Münchner Landgericht nicht aussagen zu wollen. Nach Einschätzung der FAZ (Joachim Jahn) seien die einleitenden Äußerungen des Vorsitzenden Richters Guido Kotschny zu einer wohl zu optimistischen Selbstdarstellung der Lage der Bank keineswegs als Freibrief für den begehrten Schadensersatz zu werten. Über eine Pflichtverletzung der Beklagten hinaus müssten die Kläger eine Kausalität zu ihrer Anlage-Entscheidung darlegen.

LG Stuttgart – LBBW: Im Strafverfahren wegen Bilanzfälschungen der Landesbank Baden-Württemberg hat das Landgericht Stuttgart zu verstehen gegeben, "wesentliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für gerechtfertigt" zu halten, schreibt die SZ (Online-Version). Den angeklagten früheren Vorständen des Geldinstitutes werde vorgeworfen, die tatsächlich bedrohliche Lage der Bank durch Bilanztricks verschleiert zu haben. Das Verfahren gelte als Musterfall für vergleichbare Praktiken anderer Banken.

LG Hannover – Christian Wulff: Im vor dem Landgericht Hannover laufenden Bestechungs-Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) sind mehrere neue Beweisanträge der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen worden. Die Anklagebehörde habe versucht, Daten einer "bisher unbekannten" E-Mail-Adresse Wulffs in den Prozess einzuführen, schreibt die SZ (Marc Widmann) und sei hierfür in ungewöhnlich scharfer Form vom Vorsitzenden Richter angeherrscht worden. Auch FAZ (Robert von Lucius, Online-Version) und Welt (Ulrich Exner) berichten über die Auseinandersetzung und die vom Gericht mündlich dargestellten, für einen Freispruch sprechenden Umstände.

In einem separaten Kommentar betont Marc Widmann (SZ), dass es nun "auf einen oder zwei Verhandlungstage" mehr angesichts der bevorstehenden "beispiellosen Niederlage" der Staatsanwaltschaft auch nicht mehr ankomme. Für den "genervten Mann" auf der Richterbank hätte es eine einfache Lösung gegeben: das Verfahren gar nicht erst zu eröffnen. Christian Bommarius (fr-online.de) macht dagegen den zuständigen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig (CDU), ehemaliger Mitarbeiter des früheren niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) für den "unsäglichen" Prozess, der das Gegenteil eines fairen Verfahrens darstelle, verantwortlich.

Schiedsgericht – Oetker: Ein Schiedsgericht, dass unter anderem mit dem früheren Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Karlmann Geiß besetzt ist, entscheidet über einen Gesellschafter-Streit beim Oetker-Konzern. Die FAZ (Johannes Ritter) stellt in ihrem Unternehmens-Teil die Seiten des "Familienzerwürfnisses im Hause Oetker" vor und konstatiert "eine lukrative Angelegenheit für eine Heerschar von Juristen."

Heidi K.: Die Tochter des verstorbenen Lehrers, der von seiner Kollegin Heidi K. fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt wurde, zieht ihre Schadensersatzklage zurück. Das Landgericht Osnabrück hatte die unter anderem wegen Freiheitsberaubung Verurteilte im Herbst zur Zahlung von 80.000 Euro verurteilt, eine nächstinstanzliche Fortsetzung des Rechtsstreit sei der Tochter jedoch aus finanziellen Gründen nicht möglich, schreibt die FAZ.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2014: Selbstanzeige und Steuergeheimnis – Rückgabe und Recht – Eklat um Wulff . In: Legal Tribune Online, 07.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10919/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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