Die juristische Presseschau vom 6. August 2014: Umstrittener Ecclestone-Deal – Erlaubte Demo auf dem Friedhof – Niedersächsische Examen gefährdet

06.08.2014

Justiz

BVerfG zu Demonstrationsrecht: Die Versammlungsfreiheit gilt auch auf Friedhöfen, wenn dort "kommunikativer Verkehr" stattfinde, der über privates Gedenken hinausgehe. Das Bundesverfassungsgericht sah deshalb linke Proteste gegen eine Gedenkveranstaltung für Kriegsopfer in Dresden als geschützt an und beanstandete das verhängte Bußgeld von 150 Euro, melden die FAZ (Helene Bubrowski) und die SZ (Wolfgang Janisch).

BGH zu Unternehmens-Übernahmen: Der Anwalt Andreas Löhdefink bespricht in der FAZ das vorige Woche ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank. Überraschend sei vor allem, dass der BGH nun die drittschützende Wirkung der Vorschriften über den Mindestpreis zugunsten der Aktionäre bejaht hat, nachdem er dies im Vorjahr noch verneinte.

OLG Düsseldorf zu Buchtitel: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält den Buchtitel "Die schönsten Wanderwege der Wanderhure" für eine Kurzgeschichtensammlung für zulässig, melden die FAZ (Andreas Rossmann) und lto.de. Der Titel sei selbst satirisch-ironische Kunst und nutze nicht nur die Bekanntheit der "Wanderhure"-Bücher- und Filme aus.

StA München - Kinderwunschkliniken: Die Staatsanwaltschaft München hat Strafverfahren gegen mehrere Ärzte eingestellt, die von einem Kollegen aus Österreich angezeigt worden waren, meldet stern.de. Das Embryonenschutzgesetz verbiete es nicht, mehr als drei Eizellen künstlich zu befruchten, verboten sei nur, einer Frau mehr als drei Eizellen einzupflanzen.

OLG München - NSU: Die FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt das Dilemma der Anwälte von Beate Zschäpe im Umgang mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl, der kaum noch von einer Verurteilung abzubringen sei. Wenn sie ihn zu hart attackieren, verärgern sie ihn, ohne dass es revisionsrechtlich nütze. Halten sie sich jedoch zurück, könnte dies zu neuen Zerwürfnissen mit der Angeklagten führen.

Der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) meldet, dass sich die Zusammensetzung des Oberlandesgerichts im NSU-Verfahren ändert. Weil die Richterin Renate Fischer an den Bundesgerichtshof berufen wurde, rückt nun eine bisherige Ersatzrichterin nach. Künftig gibt es damit nur noch zwei (statt drei) Ersatzrichter.

Am Dienstag wurde Jürgen L. als Zeuge vernommen, der an der Beschaffung der wichtigsten Tatwaffe, einer Ceska-Pistole, beteiligt gewesen sein soll, aber alles bestritt, wie spiegel.de (Björn Hengst) berichtet.

VG Aachen - Gorch-Fock-Todesfall: 2008 starb die Rekrutin Jenny Böken bei einer Fahrt des Marine-Schulschiffs Gorch Fock. Nachdem strafrechtliche Versuche, die Verantwortlichkeit zu klären, scheiterten, klagen die Eltern jetzt vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Ihnen gehe es aber weiterhin nur um die Klärung der Todesumstände, berichtet die Welt (Francois Duchateau).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. August 2014: Umstrittener Ecclestone-Deal – Erlaubte Demo auf dem Friedhof – Niedersächsische Examen gefährdet . In: Legal Tribune Online, 06.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12808/ (abgerufen am: 22.07.2024 )

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