Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2013: Parteien vor der Wahl - BGH kippt Reinigungs-AGB - Machtwechsel in Ägypten

05.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ägypten – Putsch?: Die taz (Sven Hansen) geht der Frage nach, ob sich die Absetzung des ägyptischen Präsidenten Mursi durch das Militär staatsrechtlich als Putsch darstellt. Im Sinne der Machtergreifung einer militärischen Gruppe, die unter Bruch oder Verbiegung der Verfassung eine legitime zivile Regierung absetzt, sei dies der Fall. Auch die neue zivile Regierung sei von der Gnade der Militärs abhängig. Dieses beanspruche damit eine Interpretationshoheit, "die in einem Rechtsstaat Gerichten vorbehalten wäre."

Russland – Korruption: In der russischen Großstadt Jaroslawl ist Bürgermeister Jewgenij Urlaschow  festgenommen worden. Wie die FAZ (Ann-Dorit Boy) schreibt, wird dem Parteilosen vorgeworfen, von einem Straßenreinigungs-Unternehmen mehrere hunderttausend Dollar Schmiergeld verlangt zu haben. Urlaschows Wahl im vergangenen Jahr hatte internationales Aufsehen erregt, weil er mit der Regierungspartei Einiges Russland, für die er jahrelang im Stadtrat saß, gebrochen hatte und sie und ihre Protagonisten nun heftig kritisierte. Den jetzigen Fall habe das zentrale Ermittlungskomitee in Moskau übernommen.

USA – Millionenentschädigung: Ein Gericht in Torrance/USA hat einem Gewalt-Opfer eine Entschädigung von 58 Millionen Dollar zugesprochen. Wie die FAZ (Leo Wieland) berichtet, wollte der 43-jährige Mann in eine Auseinandersetzung zwischen einem Türsteher und seinen Neffen eingreifen und wurde hierbei so schwer verletzt, dass er einen Teil seines Schädels verlor. Weil der Täter seitdem untergetaucht sei, müsse dessen Arbeitgeber die Entschädigung an den vollständig Pflegebedürftigen zahlen.

Sonstiges

Datenüberwachung: Die jüngst publik gewordenen US-amerikanischen Datenüberwachungsaktivitäten kommentiert Michael Wolffsohn (Welt) in einem Gastbeitrag. Er rekapituliert das deutsch-amerikanische Verhältnis seit Kriegsende und plädiert für Bescheidenheit, Dankbarkeit und Verständnis dafür, dass Amerika "als globale Terrorzielscheibe Nummer eins die Sicherheit größer schreibt als wir." Zudem dürfe nicht außer acht gelassen werden, dass "der Kern der Massenmörder vom 11. September 2001" aus Deutschland kam.

Das Letzte zum Schluss

Kündigungsgrund Zigarettengeruch: Der von Rauchern ausgehende Geruch stört viele Menschen, nicht zuletzt Nichtraucher. Als Kündigungsgrund reicht er nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Saarlouis vom Mai auch in der Probezeit nicht aus. Wie Udo Vetter (lawblog.de) berichtet, wurde der Bürokraft eines Unternehmens mit Rauchverbot an ihrem ersten Arbeitstag gekündigt, weil sie "gravierend" nach Rauch gerochen hätte, nachdem sie unmittelbar vor Arbeitsbeginn eine Zigarette geraucht habe. Nach Auffassung des Gerichts seien für Kündigungen in der Probezeit zwar nicht die Maßstäbe des Kündigungsschutzgesetzes heranzuziehen, wohl jedoch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Freizeit-Raucherin.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2013: Parteien vor der Wahl - BGH kippt Reinigungs-AGB - Machtwechsel in Ägypten . In: Legal Tribune Online, 05.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9083/ (abgerufen am: 20.07.2024 )

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