Die juristische Presseschau vom 5. März 2014: Bußgelder als Geldsegen – Silikonbrüste bei der Polizei – Ist Janukowitsch noch Präsident?

05.03.2014

Justiz

VG Berlin zu Silikonbrüsten: Auch Frauen mit Brustimplantaten können Polizistin werden. Das entschied jetzt laut Tagesspiegel (Julia Nikschick) das Verwaltungsgericht Berlin. Erfolg hatte eine Frau, deren Bewerbung zunächst wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abgelehnt wurde. Der Druck von Schutzkleidung könne zu krankhafter Vermehrung des Bindegewebes führen, hieß es ursprünglich. Das Verwaltungsgericht stellte nun, unter Anwendung neuer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, darauf ab, dass Brustimplantate in der Regel nicht zu Frühpensionierungen und langen Fehlzeiten führen.

StA Berlin - Geheimnisverrat: Am Dienstag ging im Bundesinneministerium die Anfrage der Berliner Staatsanwaltschaft ein, ob die Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erteilt werde. Die SZ (Robert Roßmann) berichtet, dass eine Entscheidung des Ministeriums erst Anfang kommender Woche fallen soll. Die Ermächtigung könne zum Beispiel verweigert werden, wenn das Ministerium findet, dass Friedrich keine wichtigen öffentlichen Interessen gefährdet habe.

StA Mainz - Kinderpornographie: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat laut spiegel.de jetzt bestätigt, dass gegen einen BKA-Beamten Ende 2012 ein Strafbefehl wegen Besitzes von Kinderpornographie ergangen ist.

BAG zu Verdachtskündigung: Anwalt Stefan Lunk stellt auf der"Recht und Steuern"-Seite der FAZ ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr vor. Danach wird die Möglichkeit der ordentlichen Verdachtskündigung stark eingeschränkt. Sie soll nur noch möglich sein, wenn der Verdacht sich auf ein Delikt bezieht, das - wenn es erwiesen wäre - auch eine fristlose Kündigung rechtfertige. In der Entscheidung fänden sich zudem Aussagen zur Beteiligung des Betriebsrats und zur Verwertung von Aufnahmen aus einer Videoüberwachung.

BGH zu Auktionsabbruch: Der Abbruch einer Auktion bei Ebay ist ohne Schadensersatzpflicht nur aus besonderen Gründen möglich, zum Beispiel weil der Artikel zwischenzeitlich kaputt gegangen ist oder der Verkäufer sich geirrt hat. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Januar stellt nun auch die Anwältin Astrid Ackermann auf lto.de vor. Rechte des Verkäufers seien nicht ausgeweitet worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. März 2014: Bußgelder als Geldsegen – Silikonbrüste bei der Polizei – Ist Janukowitsch noch Präsident? . In: Legal Tribune Online, 05.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11227/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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