Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2013: "Zschäpe-Flüsterer" vom BKA – Haftungsprivilegien für Anwälte - BGH stärkt Mietspiegel

04.07.2013

Weitere Themen – Justiz

BGH zu Mietspiegel: Wie lto.de knapp informiert, hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch die Bedingungen für Mieterhöhungen präzisiert. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Mieterhöhungen müsse der Mietspiegel der Stadt berücksichtigt werden; dies habe der Gutachter in Fällen vor dem Landgericht Münster versäumt und eine Mieterhöhung in Zechensiedlungen nur an der Preisspanne des Stadtteils bemessen. Der BGH habe, so die SZ (Wolfgang Janisch), den Mitspiegel gestärkt, die "wahre Messzahl fürs Soziale".

Beschwerde an UN wegen Mord im LG Dresden: Laut lto.de hat die Familie der im Jahr 2009 im Dresdener Landgericht getötete Ägypterin Marwa El-Sherbini nach erfolgloser Rechtswegerschöpfung und Verfassungsbeschwerde Beschwerde vor dem Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen eingelegt. Die Strafverfahren wegen unterlassender Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gegen zwei Richter seien nicht ernsthaft geführt worden. So auch das Verfahren gegen einen Bundespolizisten der den Ehemann der getöteten irrtümlich ins Bein geschossen habe.

OLG Frankfurt zu Telekom-Anlegern: Wie die FAZ (Joachim Jahn) knapp meldet, hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Musterentscheid geurteilt, dass die Telekom ihre Anleger auch beim zweiten Börsengang nicht betrogen habe. Damit scheiterten Schadenersatzklagen von insgesamt zehn Millionen Euro. Wie bereits in der Entscheidung zum dritten Börsengang habe das Gericht keine Täuschung in den Telekom-Börsenprospekten angenommen.

"Viele Anleger sterben, bevor sie Geld bekommen" – Mit Andreas Tilp, dem Anwalt des Musterklägers, spricht lto.de (Claudia Kornmeier). Der Anwalt hält das deutsche Prozessrecht nicht für geeignet, Sammelklagen von Anlegern in angemessener Zeit durchzuführen. Er ist davon überzeugt: das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz "muss weg".

Kirch-Anwälte gegen Deutsche Bank: Wie das Handelsblatt (Laura de la Motte) informiert, überziehen Anwälte der Kirch-Erben die Deutsche Bank erneut mit Anfechtungsklagen zu Hauptversammlungsbeschlüssen – diesmal zur außerordentlichen Sitzung im April sowie zur ordentlichen im Mai dieses Jahres. Die Kirch-Seite, die damit einen Nebenkriegsschauplatz zum eigentlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München bediene, so das Handelsblatt, stütze die erneuten Klagen auf die Verletzung von Informationsrechten der Aktionäre und nicht erteiltem Rederecht für einen Kirch-Anwalt, dem "Papa" sein Stimmrecht übertragen habe.

Separat berichtet das Handelsblatt (Laura de la Motte), an diesem Freitag wolle das OLG München Gutachter bestellen, die den Schadenersatz für die Kirch-Erben im Streit um die Mitschuld der Deutschen Bank und insbesondere des Ex-Vorstands Rolf E. Breuer an der Kirch-Pleite bestimmen sollen. Gleichzeitig stehe noch eine Entscheidung aus zur Nichtzulassungsbeschwerde der Bank an den Bundesgerichtshof.

Verteiler-Mails in Bcc setzen: Mit einem Bußgeldbescheid des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht an eine Unternehmensmitarbeiterin, die bei Versendung einer E-Mail den Empfänger-Verteiler nicht in "Bcc" gesetzt hatte, befasst sich für lto.de der Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Markus Schröder. Zu Recht werde eine E-Mailadresse mit Vor- und Nachnamen als ein personenbezogenes Datum eingestuft. Für eine Übermittlung an Dritte bedürfe es daher entweder einer Einwilligung oder einer gesetzlichen Erlaubnis. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Juli 2013: "Zschäpe-Flüsterer" vom BKA – Haftungsprivilegien für Anwälte - BGH stärkt Mietspiegel . In: Legal Tribune Online, 04.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9074/ (abgerufen am: 20.07.2024 )

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