Die juristische Presseschau vom 4. April 2013: UN-Waffenhandelsabkommen - Gesetzentwurf zur Ärztekorruption -NPD-Parteitag geplatzt

04.04.2013

Weitere Themen - Justiz

ArbG Frankfurt – Strafversetzung?: Die Zeit (Martin Kotynek) berichtet über einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Frankfurt. Als Klägerin tritt die langjährige London-Korrespondentin der FAZ auf. Sie wolle gerichtlich feststellen lassen, dass ihre von der Zeitung angeordnete Versetzung nach Frankfurt als Strafe für intern geäußerte Kritik an der Berichterstattung des Blattes zur Finanzkrise unrechtmäßig gewesen sei.

LG Bremen – Sexuelle Nötigung: Ein Bremer SPD-Politiker muss sich nach viermonatiger Untersuchungshaft vor dem Landgericht Bremen wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in einem besonders schweren Fall verantworten. Im Verbund mit einem weiteren Angeklagten soll er das Opfer mittels KO-Tropfen zunächst willenlos gemacht und anschließend missbraucht haben. Ein Antrag der Verteidigung, eine Schöffin wegen ihrer CDU-Mitgliedschaft für befangen zu erklären, sei ebenso zurückgewiesen worden wie einer auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Über den Fall berichtet die taz-Nord (Klaus Wolschner).

VG Bayreuth zu NPD-Parteitag: Die NPD hat ihren für das kommende Wochenende geplanten Bundesparteitag abgesagt, nachdem sie vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mit ihren Anträgen zur Einstellung öffentlicher Straßenbauarbeiten gescheitert ist. Das ins Auge gefasste Parteitagsgelände sei somit nur noch zu Fuß zu erreichen gewesen, schreibt spiegel.de (Christina Hebel).

Steuerhinterziehungs-Expertise: Die SZ (Klaus Ott) berichtet über Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und hessischer Finanzbehörden gegen einen ehemaligen hochrangigen Finanzbeamten. Dem jetzt als Anwalt und Steuerberater Selbständigen werde vorgeworfen, als Berater der Hypo-Vereinsbank in München durch die von ihm veranlasste mehrmalige Gutschrift von Kapitalertragssteuern an der Hinterziehung von mehr als 100 Millionen Euro Steuern mittäterschaftlich beteiligt gewesen zu sein. In die Affäre um undurchsichtige Aktiendeals in Milliardenhöhe ist außerdem ein Berliner Immobilien-Unternehmer und eine der ältesten Schweizer Privat-Banken verwickelt, wie die SZ (Klaus Ott) in einem separaten Artikel schreibt. 

Platzvergabe NSU-Prozess: Mit der umstrittenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München zur Akkreditierung von Journalisten im anstehenden Prozess gegen Beate Zschäpe und andere setzt sich Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler auf lto.de auseinander. Speziell vor dem Hintergrund des Versagens deutscher Sicherheitsbehörden sei die gerichtliche Vorbereitung des Prozesses ein "bürokratisches Trauerspiel". Denn die Münchner Richter hätten es bislang versäumt, gerade der internationalen Öffentlichkeit zu beweisen, dass "der deutsche Staat trotz aller Pannen funktioniert, wenn es darauf ankommt".

Holger Schmidt veröffentlicht im SWR-Terrorismus-Blog einen Brief der Justizpressekonferenz an das Gericht, der sich mit der Frage der Zulässigkeit von gerichtsinternen Übertragungen beschäftigt. 

Glasfasernetz: Nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur muss die Deutsche Bahn ihre Infrastruktur Telekommunikationsunternehmen zum Ausbau des Glasfaserkabelnetzes zur Verfügung stellen. Sie ist berechtigt, ein kostendeckendes Entgelt zu verlangen. Rechtsanwalt Anselm Grün stellt auf lto.de Entscheidung und Rechtslage vor. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2013: UN-Waffenhandelsabkommen - Gesetzentwurf zur Ärztekorruption -NPD-Parteitag geplatzt . In: Legal Tribune Online, 04.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8457/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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