Das Frankfurter Landgericht hat die Taxi-Alternative Uber verboten, doch Uber macht einfach weiter. Außerdem in der Presseschau: Diskussion um Stopp des NPD-Verbotsverfahrens, ein Scheidungsanwalt spricht über Ehen und Trennungen, Bitcoins bringen ganz neue Rechtsprobleme mit sich - und warum sich ein Mann nicht den zweiten Vornamen "Ivabelle" zulegen durfte.
Thema des Tages
LG Frankfurt zu Uber: Das Landgericht Frankfurt/Main hat eine einstweilige Verfügung gegen die app-basierte Fahrvermittlung Uber erlassen. Uber verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell eine unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Konkret geht es um Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, das unter anderem das Taxigewerbe reguliert. Das Verbot des LG gilt bundesweit. Geklagt hatte eine Servicegesellschaft der Taxi-Zentralen, die die App "Taxi Deutschland" anbietet. Uber hat Widerspruch angekündigt, will sich aber auch vor der Entscheidung darüber nicht an die Verfügung halten. Es berichten unter anderem die SZ (Michael Kuntz) - auf der Titelseite - und lto.de.
Christoph Schlautmann (Handelsblatt) kritisiert die zugrundliegende Taxi-Regulierung. Kundenbewertungen seien nützlicher als die Kontrolle durch Behörden. Richard Rother (taz) verteidigt die Taxi-Regulierung. Sie sorge zum Beispiel dafür, dass alle Fahrgäste bei jedem Wetter den gleichen Fahrpreis zahlen. Britta Beeger (FAZ) versucht zu vermitteln: "Vielleicht gibt es ja einen Weg, wie beide Seiten friedlich nebeneinander existieren können."
Im Gespräch mit dem Anwalt Herwig Kollar, der die Klage gegen Uber vertritt, thematisiert das Handelsblatt (Christoph Schlautmann), dass auch Mitfahrzentralen gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen können. Es sei eine erlaubnispflichtige Personenbeförderung, wenn die Fahrer nicht nur die Betriebskosten umlegen, sondern Gewinn machen.
Rechtspolitik
Verfassungsrichter Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt ist geplant, die Wiederwahl von Landesverfassungsrichtern künftig unbeschränkt zuzulassen. Bisher waren nur zwei Wahlperioden à sieben Jahre zulässig. Anlass sind Schwierigkeiten, neue Verfassungsrichter zu finden, die im Bundesland wohnen, meldet lto.de.
Korrektur von BFH-Urteilen: Das Bundesfinanzministerium will zwei Urteile des Bundesfinanzhofes korrigieren. Die Kriterien für eine Erstausbildung sollen wieder strenger werden, damit Studenten nicht nach einer kurzen Skilehrer-Ausbildung ihr Studium als Zweitausbildung steuerlich absetzen können. Außerdem sollen die Regeln verschärft werden, ab wann ein Arbeitnehmer die Ausgaben des Arbeitgebers für Betriebsfeiern als Arbeitslohn versteuern muss. Die SZ (Guido Bohsem) bezieht sich auf den Gesetzentwurf "zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".
Tarifeinheit: Im Vorfeld des Juristentags spricht lto.de (Anne-Christine Herr) mit dem Rechtsprofessor Gregor Thüsing über die Regierungspläne zur Wiedereinführung der Tarifeinheit. Thüsing hält jedoch eine Regelung für drängender, die Streiks (insbesondere in Bereichen der Daseinsfürsorge) möglichst lange hinauszögert. Außerdem hält er Mindestanforderungen für Berufsgruppen, die selbständig streiken dürfen, für sinnvoll.
Justiz
BVerfG - NPD-Verbot: Nachdem die NPD den Wiedereinzug in den sächsischen Landtag verfehlte, wird in der CDU diskutiert, ob das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Parteiverbots-Verfahren gestoppt werden soll. Die Welt (Manuel Bewarder) schildert die Positionen. Christian Rath (taz) fordert das Verfassungsgericht auf, schon im Vorverfahren zu klären, welcher Maßstab derzeit für Parteiverbote gilt. Falls die Richter eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie als Vorausetzung für eine Verbot fordern, hätte der vorliegende Antrag des Bundesrats keine Chance.
BAG zur Erhöhung von Betriebsrenten: Der Anwalt Nicolas Rössler analysiert in der FAZ eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom April. Danach hat die Commerzbank aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage zurecht die Erhöhung der Betriebsrenten verweigert. Laut BAG kann eine Erhöhung abgelehnt werden, wenn die Kosten dafür höher wären als die zu erwartenden Gewinne des Unternehmens.
LG Duisburg zu Datensicherung: Internet-Zugangsprovider, die auf ihren Servern Speicherplatz an Kunden vermieten, müssen die gespeicherten Daten regelmäßig sichern, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich festgelegt ist. Es handele sich um eine vertragliche Nebenpflicht, entschied das Landgericht Duisburg laut FAZ (Joachim Jahn).
LG Essen - Mord an Stieftochter: Der Angeklagte Günter O. hat vor dem Landgericht Essen gestanden, seine Stieftochter, die er jahrelang sexuell missbraucht hatte, in einem Schrebergarten getötet zu haben. Es habe sich aber um einen Unfall im Zuge einer sich eskalierenden Aussprache gehandelt. Die Welt (Francois Duchateau) schildert den Prozesstag.
LG Köln - Teasertexte: Am Landgericht Köln streitet ein Ex-Landtagsabgeordneter mit bild.de über eine Persönlichkeitsverletzung. Juristisches Neuland wird dabei wohl in der Frage betreten, ob Teaser-Texte auf bild.de, die zu Texten hinter einer Bezahlschranke führen, selbständig angegriffen werden können. Wenn ja, dann müssten die Anforderungen einer Verdachtsberichterstattung (etwa die Position des Betroffenen) möglicherweise schon im Teaser erfüllt werden - was aber kaum möglich wäre. Die SZ (Niklas Hofmann) stellt auf ihrer Medien-Seite die Bedeutung des Verfahrens dar.
Porsche-Prozesse: Die FAZ (Joachim Jahn) erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch gegen Mitglieder des Porsche-Aufsichtsrats (insbesondere Ferdinand Piëch, Wolfgang Porsche und Uwe Hück) Anklage wegen Marktmanipulation im Zuge der versuchten VW-Übernahme erhebt. Es sei aber unwahrscheinlich, dass ein entsprechender Prozess mit dem gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Finanzchef Holger Härter verbunden wird. Außerdem stellt die FAZ die unterschiedlichen Klägerstrategien in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen von Anlegern mit Porsche dar.
Scheidungen: Im Interview mit der SZ (Karoline Meta Beisel) spricht der Scheidungsanwalt Herbert Messmer über Ehen und Scheidungen. So sei die Scheidungsrate bei Zweitehen nicht niedriger. Der häufigste Scheidungsgrund sei Untreue. Bei Scheidungen werde mehr ums Geld als um die Kinder gestritten.
Geldauflagen: Die Welt (Hannelore Crolly) befasst sich mit Geldauflagen, die nach einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153a der Strafprozessordnung gezahlt werden. So habe der Landesrechnungshof Baden-Württemberg die Justiz aufgefordert, Geldauflagen nicht mehr so häufig gemeinnützigen Organisationen zukommen zu lassen. Anhand vieler prominenter Beispiele zeigt Die Welt, dass die 100-Millionen-Dollar-Geldauflage für Bernie Ecclestone völlig untypisch ist. Dargestellt werden außerdem bekannte Beispiele von Geldauflagen für gemeinnützige Organisationen, die Richtern nahestehen.
Recht in der Welt
Indien - Kohleabbau: Die taz (Michael Radunski) schildert die Folgen einer Entscheidung des indischen Verfassungsgerichts vom Montag. Dieses hatte sämtliche Lizenzen zum Abbau von Kohle, die die vorherigen Regierungen in den Jahren von 1993 bis 2009 vergeben hatten, für illegal erklärt. Die Zulassungen seien auf intransparenten Wegen und nicht nach objektiven Kriterien vergeben worden.
China - Todesstrafe: Der Deutsche, der in China wegen eines Doppelmords zur Todesstrafe verurteilt wurde, hat nun doch Berufung gegen das Urteil eingelegt, meldet lto.de.
Sonstiges
Bitcoins: Die Anwälte Thorsten Hämme und David Kräft schildern in der FAZ die wichtigsten Rechtsprobleme von Bitcoins. Da Bitcoins als Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz gelten, seien gewerbliche Aktivitäten mit Bitcoins "nur demjenigen gestattet, der eine Finanzdienstleistungserlaubnis besitzt". Fraglich sei, ob Bitcoins eine Sache oder eine Forderung seien. Je nachdem wäre zum Beispiel gutgläubiger Erwerb möglich.
Das Letzte zum Schluss
Ivabelle als zweiter Vorname: Ein Mann wollte sich "Ivabelle" als zweiten Vornamen zulegen. Bei "Paarungsgesprächen" habe er ohne einen zweiten Vornamen Nachteile. Das Verwaltungsgericht Trier stellte nun fest, dass die Behörden ihm diesen Wunsch zurecht verweigerten. Auch für die Hinzufügung weiterer Vornamen verlange das Namensänderungsgesetz "wichtige Gründe", die hier aber nicht vorlägen. Auf die Frage, ob der Name "Ivabelle" für einen Mann überhaupt zulässig wäre, sei es nicht mehr angekommen, berichtet blog.beck.de (Hans-Otto Burschel).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 3. September 2014: Verfügung gegen Uber –Scheidungsanwalt plaudert – Rechtsprobleme von Bitcoins . In: Legal Tribune Online, 03.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13069/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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