Recht in der Welt
Indien - Kohleabbau: Die taz (Michael Radunski) schildert die Folgen einer Entscheidung des indischen Verfassungsgerichts vom Montag. Dieses hatte sämtliche Lizenzen zum Abbau von Kohle, die die vorherigen Regierungen in den Jahren von 1993 bis 2009 vergeben hatten, für illegal erklärt. Die Zulassungen seien auf intransparenten Wegen und nicht nach objektiven Kriterien vergeben worden.
China - Todesstrafe: Der Deutsche, der in China wegen eines Doppelmords zur Todesstrafe verurteilt wurde, hat nun doch Berufung gegen das Urteil eingelegt, meldet lto.de.
Sonstiges
Bitcoins: Die Anwälte Thorsten Hämme und David Kräft schildern in der FAZ die wichtigsten Rechtsprobleme von Bitcoins. Da Bitcoins als Finanzinstrumente nach dem Kreditwesengesetz gelten, seien gewerbliche Aktivitäten mit Bitcoins "nur demjenigen gestattet, der eine Finanzdienstleistungserlaubnis besitzt". Fraglich sei, ob Bitcoins eine Sache oder eine Forderung seien. Je nachdem wäre zum Beispiel gutgläubiger Erwerb möglich.
Das Letzte zum Schluss
Ivabelle als zweiter Vorname: Ein Mann wollte sich "Ivabelle" als zweiten Vornamen zulegen. Bei "Paarungsgesprächen" habe er ohne einen zweiten Vornamen Nachteile. Das Verwaltungsgericht Trier stellte nun fest, dass die Behörden ihm diesen Wunsch zurecht verweigerten. Auch für die Hinzufügung weiterer Vornamen verlange das Namensänderungsgesetz "wichtige Gründe", die hier aber nicht vorlägen. Auf die Frage, ob der Name "Ivabelle" für einen Mann überhaupt zulässig wäre, sei es nicht mehr angekommen, berichtet blog.beck.de (Hans-Otto Burschel).
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 3. September 2014: Verfügung gegen Uber –Scheidungsanwalt plaudert – Rechtsprobleme von Bitcoins . In: Legal Tribune Online, 03.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13069/ (abgerufen am: 03.07.2024 )
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