Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Juli 2016: Papier­lose Justiz / Kritik an BND-Reform / BRAK und DAV gegen de Mai­zière

04.07.2016

Recht in der Welt

Österreich – Verfassungsgerichtshof zur Bundespräsidentenwahl: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Stichwahl für das Amt des Bundespräsidenten wegen formaler Fehler in der Auszählung aufgehoben. Das Gericht habe zwar keine Hinweise auf Manipulationen feststellen können, jedoch sei in 14 von 20 Wahlbezirken bei der Auszählung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen worden. Da das Wahlergebnis derart knapp ausgefallen sei, könnten sich Verstöße auf das Ergebnis ausgewirkt haben, sodass die Wahl zu annullieren sei. Es berichten unter anderem verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis), die Samstags-Welt (Hans Rauscher) und die Samstags-FAZ (Stephan Löwenstein).

Cathrin Kahlweis (Samstags-SZ) kommentiert, es habe sich ein Verdacht bestätigt, "dass bei der Stimmenauszählung Bequemlichkeit vor Paragrafentreue ging."

Brexit: Rechtsanwalt Martin Nebeling schildert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mögliche arbeitsrechtliche Folgen des Brexit, die vor allem die Einreise- und Arbeitserlaubnis sowie die Mitbestimmung betreffen. Um die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit zu wahren, müssen bilaterale Verträge ausgehandelt werden. Auf verfassungsblog.de betrachtet der Europarechtsprofessor Tobias Lock in einem englischsprachigen Beitrag die Folgen des Brexit für Großbritannien.

Sonstiges

Erbrechtsstreitigkeiten: Der Spiegel (Markus Dettmer/Britta Stuff) spricht mit dem Rechtsanwalt und Notar Gisbert Bultmann über die typischen Probleme eines Erbfalls. Nach Jahrelanger Tätigkeit kriege der Glaube an das Gute einen Knacks, zieht dieser sein Fazit.

Bundesregierung bei Facebook: Die Bundesregierung ist seit geraumer Zeit mit einer eigenen Präsenz bei Facebook und anderen sozialen Medien aktiv. Die Samstags-FAZ (Timo Steppat) prüft die Rechtsgrundlage dieser Tätigkeit und konstatiert, dass sich die Bundesregierung damit in einem Graubereich bewege.

Das Letzte zum Schluss

VG Münster zu schwänzendem Professor: Unter Berufung auf eine Veröffentlichung in der Zeitschrift "Forschung und Lehre" (Deutscher Hochschulverband) weist die Montags-SZ (Johann Osel) auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hin, wonach bei Weigerung eines Professors, eine Lehrveranstaltung zu halten, ein Bußgeld verhängt werden kann. Im konkreten Fall hatte der Hochschullehrer eine Vorlesung wegen Lärms 20 Minuten früher beendet und sich in der Folge geweigert, die Veranstaltung weiter durchzuführen. Die Geldbuße sei jedenfalls mit Blick auf letzteres rechtmäßig.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms/dc

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Juli 2016: Papierlose Justiz / Kritik an BND-Reform / BRAK und DAV gegen de Maizière . In: Legal Tribune Online, 04.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19872/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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