Die juristische Presseschau vom 3. April 2013: Kein Verkauf "gebrauchter" Musikdateien – Klage gegen Sicherheit beim NSU-Prozess – Tödlicher Balkon

03.04.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

EGMR – Polizeigewalt in Estland: Einem Passanten, der 2007 am Rande von Unruhen in Tallinn festgenommen und von der Polizei misshandelt wurde, muss Estland nun Schadensersatz zahlen. Das entschied nach einem Bericht der taz (Reinhard Wolff) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Drei weitere Männer erhalten eine Entschädigung, weil ihre Strafanzeigen nicht untersucht wurden.

USA – Libor-Manipulationen: Die FAZ (Corinna Budras/Joachim Jahn) prüft, welche Schlüsse ein klageabweisendes New Yorker Urteil vom Wochenende auf die Situation deutscher Anleger zulässt. Auch in Deutschland werde es schwer fallen zu belegen, wie hoch ein Schaden in Folge der Leitzins-Manipulationen für einzelne Marktteilnehmer sei. Für Sparer, die zu wenig Zinsen bekommen oder für Kreditkunden, die zu hohe Zinsen bezahlt haben, dürfte sich eine Klage gegen die Verursacher zudem kaum lohnen.

Sonstiges

GEMA und DJs: In einem Interview mit lto.de (Tobias Kohl) erläutert der Anwalt Marc-Oliver Srocke ausführlich den neuen GEMA-Tarif für die Anfertigung von Kopien von Musikwerken zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe. Bisher mussten die Club-Betreiber einen DJ-Aufschlag zahlen, künftig kassiert die GEMA direkt bei den DJs.

Gerichtsmedizin: Anlässlich eines ARD-Beitrags beschreibt focus.de, dass rechtsmedizinische Gewaltopferambulanzen in Deutschland unterfinanziert sind und Gewaltopfer deshalb oft zu Hausärzten gehen, welche die Verletzungen nicht gerichtsfest dokumentieren.

Das Letzte zum Schluss

Tödlicher Balkon: Eine Gerichtsreportage im Feuilleton der FAZ (Klaus Ungerer) befasst sich mit einem Fall am Landgericht Berlin. Dort war ein 55-Jähriger angeklagt, weil er seine betrunkene und aggressive Freundin auf den Balkon ausgesperrt hatte. Als diese versuchte, aus dem fünften Stock herunterzuklettern, stürzte sie tödlich ab. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. April 2013: Kein Verkauf "gebrauchter" Musikdateien – Klage gegen Sicherheit beim NSU-Prozess – Tödlicher Balkon . In: Legal Tribune Online, 03.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8447/ (abgerufen am: 20.07.2024 )

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