Die juristische Presseschau vom 3. April 2013: Kein Verkauf "gebrauchter" Musikdateien – Klage gegen Sicherheit beim NSU-Prozess – Tödlicher Balkon

03.04.2013

Weitere Themen - Justiz

Journalisten beim NSU-Prozess: Das Oberlandesgericht München gibt dem öffentlichen Druck nicht nach und räumt türkischen Politikern und Journalisten keine reservierten Plätze im NSU-Strafprozess ein. spiegel.de (Jörg Diehl/Philip Wittrock) gibt einen Überblick über die Debatte der letzten Tage. Zu peinlichen Szenen könne es kommen, wenn beim Prozessbeginn am 17. April der türkische Botschafter und türkische Abgeordnete um Einlass bitten und keinen Platz finden.

BVerfG – Saalsicherheit: Eine in Deutschland lebende Türkin hat Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherheitsvorkehrungen beim NSU-Prozess erhoben, berichtet der Münchener Merkur. Sie will verhindern, dass die Ausweisdaten aller Zuschauer kopiert werden.

BVerfG zu Prozesskostenhilfe: Auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Januar macht blog.beck.de (Hans-Jochem Mayer) aufmerksam. Danach ist es verfassungswidrig, wenn Prozesskostenhilfe verweigert wird, weil die entscheidenden Richter irrtümlich davon ausgehen, dass eine möglicherweise verfassungswidrige Norm nicht entscheidungserheblich sei und der Rechtstreit deshalb nicht dem BVerfG vorgelegt werden könne.

LG Düsseldorf – Mord im Jobcenter: Im Prozess gegen einen Mann, der die Mitarbeiterin eines Jobcenters in Neuss erstochen hatte, plädierte die Staatsanwaltschaft jetzt auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, meldet stern.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. April 2013: Kein Verkauf "gebrauchter" Musikdateien – Klage gegen Sicherheit beim NSU-Prozess – Tödlicher Balkon . In: Legal Tribune Online, 03.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8447/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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