Die juristische Presseschau vom 3. April 2013: Kein Verkauf "gebrauchter" Musikdateien – Klage gegen Sicherheit beim NSU-Prozess – Tödlicher Balkon

03.04.2013

Ein neues Geschäftsmodell kollidiert mit dem Urheberrecht: Ein US-Gericht hat den Verkauf "gebrauchter" Musikdateien verboten. Außerdem in der heutigen Presseschau: Was Gerhard Baum von Anlegerschutz in Deutschland hält, warum eine Türkin gegen den NSU-Prozess klagt und weshalb man eine betrunkene Freundin nicht auf den Balkon sperren sollte.

Gebrauchte Musikdateien: Ein Bezirksgericht in New York hat entschieden, dass "gebrauchte" Musikdateien nicht verkauft werden dürfen. Dies verletze das Urheberrecht, weil dabei faktisch eine unerlaubte Kopie von Dateien entstehe. Anders könnten Dateien im Internet gar nicht übertragen werden. Der Weiterverkauf sei daher nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig. Es berichten spiegel.de und zeit.de (Patrick Beuth). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Diäten: Heribert Prantl (SZ) begrüßt den Vorschlag eines Expertengremiums, die Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Richterbezüge zu koppeln. Dies sei ein "plausibler Maßstab" und könne "ein wenig Ruhe in eine demokratiegefährliche Debatte" bringen..

Anlegerschutz: Die Anwälte Gerhart Baum und Julius Reiter kritisieren im Interview mit dem Handelsblatt (Jens Hagen) den Anlegerschutz in Deutschland. Die Beratungsprotokolle der Banken sei nicht standardisiert und daher intransparent. Die BAFIN solle Finanzprodukte auch inhaltlich prüfen und nicht nur formal die Prospekte. In Schadensersatzprozessen solle zugunsten der Anleger eine Beweislastumkehr gelten.

Corporate Governance Kodex: Der Anwalt Dirk Lorenz stellt in einem FAZ-Beitrag die Änderungsvorschläge der Regierungskommission für gute Unternehmensführung vor. Im Mittelpunkt stehe in diesem Jahr das Thema "Vorstandsvergütung". Dabei schlage die Kommission die unverbindliche Einführung von Mustertabellen zur Darstellung der gewährten Leistungen vor.

EU-Datenschutz: Jetzt berichtet auch die FAZ (Corinna Budras) über eine Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer, bei welcher der Stand der Arbeiten an der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung dargestellt wurde. Mit einem Inkrafttreten der Verordnung sei erst 2017 zu rechnen.

Europäische Ermittlungs-Anordnung: Die taz (Christian Rath) stellt Pläne vor, wonach Justizbehörden künftig Ermittlungsmaßnahmen auch im EU-Ausland anordnen können. Derzeit finde hierzu schon der Trilog zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament statt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. April 2013: Kein Verkauf "gebrauchter" Musikdateien – Klage gegen Sicherheit beim NSU-Prozess – Tödlicher Balkon . In: Legal Tribune Online, 03.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8447/ (abgerufen am: 01.07.2024 )

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