Die juristische Presseschau vom 2. September 2016: Met­hadon im Gefängnis / Ermitt­lungen gegen Becken­bauer / Voßhoff kri­ti­siert BND

02.09.2016

Recht in der Welt

Schweiz - Beckenbauer: Die Bundesanwaltschaft der Schweiz hat Ermittlungen gegen Franz Beckenbauer wegen Untreue und Geldwäsche eingeleitet, berichtet spiegel.de (Fidelius Schmid). Es geht um Zahlungen des DFB für eine Kultur-Gala im Rahmen der WM 2006, die nie stattgefunden hat. Mit der Zahlung wurde wohl ein Darlehen des Adidas-Chefs Dreyfus zurückgezahlt. Wofür dessen Geld benötigt worden war, ist noch nicht geklärt. Möglicherweise wurden damit Stimmen gekauft, damit Deutschland den Zuschlag für die WM 2006 erhält oder es floss in den Wahlkampf des damaligen Fifa-Chefs Joseph Blatter. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ist zuständig, weil Zahlungen über Schweizer Banken erfolgten.

Hans Leyendecker (SZ) begrüßt den "neuen Schweizer Weg": "Selbst wenn es um mögliche Wirtschaftskriminalität geht, wird ein Fall offensichtlich nicht mehr danach beurteilt, wie prominent die Beschuldigten sind."

spiegel.de erläutert die Schweizer Rechtslage bei Untreue und Geldwäsche. 

USA - Anwältinnen: Die American Bar Association hat eine Berufsvorschrift erlassen, wonach Anwälte andere Prozessbeteiligte nicht mehr wegen Geschlecht, Hautfarbe usw. diskriminieren dürfen. Die Anwältinnen der Gegenseite dürften deshalb nicht mehr als "Honey" oder "Darling" angesprochen werden, berichtet die SZ (Kathrin Werner). Außerdem wird die Klage einer Anwältin vorgestellt, die ihre Großkanzlei wegen Diskrimierung bei der Verteilung der Einnahmen verklagt hat.

Sonstiges

BND und Überwachung: netzpolitik.org (Andre Meister) stellt eine rechtliche Einschätzung der Datenschutzbeauftragen Andrea Voßhoff über die globale Überwachungs-Tätigkeit des BND an seinem Außenposten Bad Aibling vor. "Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen", so die Zusammenfassung von netzpolitik.org, wo der geheime Bericht auch im Volltext nachzulesen ist.

Netzneutralität: Nun stellt auch der österreichische Richter Hans Peter Lehofer auf lto.de die Berec-Leitlinien zur Netzneutralität vor. Sie enthielten wie ein juristischer Kommentar viele brauchbare Erläuterungen zur EU-Netzneutralitäts-Verordnung. Der Beitrag geht näher ein auf Zero-Rating und Spezialisierte Dienste. Die neuen Grundrechte-Klauseln seien rechtlich unerheblich.

Das Letzte zum Schluss

NSU-Prozess ohne Brötchen: Beim NSU-Prozess am Oberlandesgericht München hat bisher ein Caterer die Besucher mit Brötchen und Schokoriegeln versorgt. Wer etwas kaufen wollte, legte das Geld in ein Schälchen. Kontrolliert wurde das nicht. In jüngster Zeit sollen wegen zunehmender Unehrlichkeit dabei aber Schäden von einigen Tausend Euro entstanden sein, weshalb der Caterer seinen Service jetzt einstellt, meldet die Welt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. September 2016: Methadon im Gefängnis / Ermittlungen gegen Beckenbauer / Voßhoff kritisiert BND . In: Legal Tribune Online, 02.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20457/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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