Die juristische Presseschau vom 2. September 2016: Met­hadon im Gefängnis / Ermitt­lungen gegen Becken­bauer / Voßhoff kri­ti­siert BND

02.09.2016

Justiz

LG Hamburg zu Notwehr in der Küche: Das Landgericht Hamburg hat einen Wirt, der in der Küche seines Restaurants einen Schutzgelderpresser erschoss, freigesprochen, da er in Notwehr gehandelt habe. Der Vorsitzende Richter sprach von einem juristischen "Grenzfall". Die SZ (Peter Burghardt) berichtet.

Sexueller Kindesmissbrauch: Die SZ (Pia Ratzesberger) schildert in ihrer Seite 3-Reportage den Fall eines Vaters, der seine kleine Tochter sexuell missbraucht hat und die Versuche der Mutter, damit zurechtzukommen. Als der Mann rückfällig wurde, zeigte sie ihn an und er wurde an einem nicht näher bezeichneten Gericht zu sieben Jahre Freiheitsstrafe verurteilt.

LG Essen - Middelhoff: Die Staatsanwaltschaft Bochum hat den Ex-Manager Thomas Middelhof erneut angeklagt. Diesmal geht es um Boni, die der Arcandor-Aufsichtsrat 2008 beschlossen hat. Middelhof bekam damals 2,3 Mio. Euro für seinen "strategischen Weitblick". Ein Jahr später war Arcandor pleite. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Boni-Vergabe eine Untreue und hat neben Middelhoff auch 14 weitere Ex-Aufsichtsräte und Vorstände angeklagt. Das Landgericht Essen tendiert jedoch dazu, das Verfahren nicht zu eröffnen, weil es eine vertragliche Grundlage für die Boni gegeben habe, berichtet die SZ (Klaus Ott/Uwe Ritzer).

LG Bochum - Mauss: Das Landgericht Bochum hat die Anklage gegen den Geheimagenten Werner Mauss zugelassen. Ihm wird die Hinterziehung von rund 15 Millionen Euro Steuern vorgeworfen. Mauss behauptet, er verwalte treuhänderisch einen Geheimfonds und müsse deshalb für die Erlöse des Fonds keine Steuern zahlen. Der Prozess soll am 26. September beginnen, so die SZ (Hans Leyendecker/Frederik Obermaier). Auch das Handelsblatt (Volker Votsmeier u.a.) berichtet.

OLG München - NSU/unbekannte Fälle: Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben soll Mitte 2000 davon gesprochen haben, dass die untergetauchten Mundlos und Böhnhardt jemand "angeschossen" hätten. Das BKA hatte zwar versucht herauszufinden, um was für einen Vorfall es sich hier handelte, blieb aber erfolglos. Die Vernehmung des BKA-Beamten im NSU-Prozess erweckte bei den Beteiligten den Eindruck, dass das BKA nicht sehr nachdrücklich nach bisher unbekannten NSU-Verbrechen gesucht hatte, so spiegel.de (Wiebke Ramm).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. September 2016: Methadon im Gefängnis / Ermittlungen gegen Beckenbauer / Voßhoff kritisiert BND . In: Legal Tribune Online, 02.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20457/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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