Die juristische Presseschau vom 2. August 2016: BVerfG-Beschluss erläu­tert / Zukunft für Flücht­lings­deal zwei­fel­haft / NSU-Pro­zess vor Som­mer­pause

02.08.2016

Justiz

EuGH zu AGG-Hopping: Auch beck.blog.de (Christian Rolfs) befasst sich nun mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum vermeintlichen AGG-Hopping bzw. der Rechtsmissbräuchlichkeit von Scheinbewerbungen. Beachtlich sei die begrenzte Prüfungskompetenz des EuGH, der sich bei den Tatsachenfeststellungen zum Fall auf die Angaben des vorlegenden Bundesarbeitsgerichts gestützt habe. Bei einer Klage nach Unionsrecht seien die Voraussetzungen für die Annahme von Rechtsmissbräuchlichkeit unter Umständen zu werten.

OLG München – NSU: Über den vorletzten Verhandlungstag vor der Sommerpause im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München berichten lto.de und Welt (Per Hinrichs). Die Verhandlung wurde unterbrochen, um den Verteidigerteams von Beate Zschäpe die Möglichkeit einer Verständigung zu eröffnen. Zuvor hatte "Alt-Anwalt" Wolfgang Heer schriftliche Fragen der Nebenklage an die Angeklagte beanstandet. Für den heutigen Dienstag ist eine von "Neu-Anwalt" Hermann Borchert verlesene Erklärung Zschäpes angekündigt.

OLG Düsseldorf – Tengelmann/Edeka: Nach einer Meldung der taz hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei einem Auftritt seine Absicht bekräftigt, gegen die vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorläufig gestoppte Tengelmann-Übernahme durch Edeka juristisch vorgehen zu wollen. In einem Gastkommentar für das Hbl spricht sich Hans-Peter Uhl (CSU), Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, für "Gerechtigkeit für Gabriel" aus. Die in Streit stehende Ministererlaubnis erfülle einen gesetzlich bestimmten Zweck. Um diesen zu erfüllen, habe es auch der Anhörung der am Verfahren durch das Wirtschaftsministerium bedurft. Im Ergebnis sei "es gut, dass sich über dem OLG Düsseldorf nicht der blaue Himmel wölbe, sondern die nächste Instanz". Diese müsse "jetzt Recht sprechen".

LG Regensburg zu Stadtrat: internet-law.de (Thomas Stadler) berichtet zu einem Urteil des Landgerichts Regensburg. In diesem wurde die von einer niederbayrischen Kleinstadt beantragte einstweilige Verfügung gegen ein Stadtratsmitglied wegen einer vermeintlich unzulässigen politischen Äußerung zurückgewiesen. Die beanstandete Äußerung habe den fraglichen Sachverhalt zwar schlagwortartig verkürzt, dies sei aber von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt.

LG Berlin – Rigaer Straße: Die nächste mündliche Verhandlung in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die polizeiliche Räumung eines Hausprojekts in der Berliner Rigaer Straße ist vom Landgericht Berlin auf den 31. August terminiert worden. Dies berichtet die taz (Plutonia Plarre).

LG Bremen – Kaufhausbrand: Vor gut einem Jahr brannte in Bremen ein bekanntes Modekaufhaus ab. Unter anderem wegen besonders schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetrug müssen sich nun zwei Angeklagte, unter ihnen der Chef des Hauses, vor dem Landgericht Bremen verantworten. Über den Prozessauftakt berichtet die taz (Gareth Joswig).

StA Essen - Petra Hinz: Der offenbar geschönte Lebenslauf der Bundestagsabgeordneten Petra Hinz (SPD) beschäftigt nach Bericht von lto.de nun auch die Staatsanwaltschaft Essen. Bei der Anklagebehörde seien etwa ein Dutzend Anzeigen, vor allem wegen Betrugs eingegangen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. August 2016: BVerfG-Beschluss erläutert / Zukunft für Flüchtlingsdeal zweifelhaft / NSU-Prozess vor Sommerpause . In: Legal Tribune Online, 02.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20168/ (abgerufen am: 04.07.2024 )

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