Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2014: Burka ist unkommunikativ – Der Ökostrom der Anderen – Präsidialer Polizeigewahrsam

02.07.2014

Justiz

EuGH zu nationaler Ökostromförderung: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die national beschränkte Förderung von Öko-Strom die Warenverkehrsfreiheit nicht unionsrechtswidrig beschränke, sondern durch das Ziel des Umweltschutzes durch Ausbau erneuerbarer Energien gerechtfertigt sei. Dies wirke sich auch auf die Forderung der Kommission gegenüber Deutschland aus, im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auch grünen Strom aus dem Ausland zu begünstigen, berichten die taz (Christian Rath) und lto.de. Für Bernhard Pötter (taz) geht das Urteil zu Lasten einer sonst möglichen europäischen Energiepolitik. Die Welt (Florian Eder/Daniel Wetzel) merkt an, dass Umweltökonomen die Prämisse der Urteilsbegründung anzweifeln; Studien hätten die Unwirksamkeit von Öko-Strom-Subventionen beim Klimaschutz festgestellt.

VerfGH NRW zu Beamtenbesoldung: Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen hat nun entschieden, dass Beamte keine Kürzungen oder gar Nullrunden bei der Tarifsteigerung hinnehmen müssen, meldet lto.de. Zu einer rückwirkenden Gehaltserhöhung führe das Urteil jedoch nicht, vielmehr sei der Gesetzgeber am Zuge. Die Abstände der Besoldungsgruppen dürften nicht schrumpfen, ohne dass sich an den unterschiedlichen Aufgaben etwas ändere, so Gerichtspräsidentin Brandts nach Bericht der SZ (Bernd Dörries), in welchem auch auf die Hintergründe in den Sparbemühungen der Landesregierung eingegangen wird.

BGH zu Anonymität im Internet: Die Rechtsanwälte Niklas Haberkamm und David Ziegelmayer berichten auf lto.de von der am Dienstag ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach anonym geäußerte Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet zwar zu löschen seien, ein Anspruch auf Mitteilung der Identität des sich Äußernden unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit jedoch nicht bestehe. Auch die taz (Christian Rath) berichtet.

OLG Hamm zu Transplantation: Wie lto.de berichtet, entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass es nicht fehlerhaft ist, einen Patienten, bei welchem keine reelle Chance auf eine erfolgreiche Transplantation besteht, bei Eurotransplant anzumelden. Das ergebe sich aus den Mailand-Kriterien. Letztere lagen auch dem zweiten Teil der Entscheidung zugrunde, wonach auch eine Lebendspende mit einprozentigem Todesrisiko für den Spender abgelehnt werden dürfe, wenn die Transplantation nicht aussichtsreich erscheine.

Neuer Präsident des BVerwG: Wie lto.de meldet, ist der vormalige Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Rennert nun zu dessen Präsident ernannt worden.

BVerfG – vor dem Verfahren zur Erbschaftsteuer: Das Handelsblatt (Donata Riedel) setzt sich mit den Erwartungen und Befürchtungen vor dem in der nächsten Woche beginnenden Verfassungsgerichtsverfahren zur Erbschaftsteuer auseinander. Die Wirtschaftsverbände wollten einen Systemwechsel vermeiden, Clemens Fuest, Chef des ZEW-Instituts, hingegen findet die derzeitige Regelung "hochgradig ungerecht" und Lars Feld, Chef der Wirtschaftsweisen, gibt an, dass Ausnahmen für Betriebsvermögen nur den Anreiz schaffen, so viel wie möglich als Betriebsvermögen umzudeklarieren. Ein Familienunternehmer meint, er müsse schließen, wenn er entgegen der bisherigen Regelung Erbschaftsteuer zahlen müsse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Juli 2014: Burka ist unkommunikativ – Der Ökostrom der Anderen – Präsidialer Polizeigewahrsam . In: Legal Tribune Online, 02.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12419/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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