Die juristische Presseschau vom 23. März 2016: "Die Kunst der Revolte" / Ethi­krat zu Embryo­spende / his­to­ri­scher Mafia­-Pro­zess

23.03.2016

Justiz

BVerwG zu Dublin II: Hat ein EU-Mitgliedsstaat sich nach der Dublin-II-Verordnung für ein Asylverfahren zuständig erklärt, entfällt diese Zuständigkeit nicht rückwirkend, wenn der betreffende Asylbewerber seinen Asylantrag zurücknimmt und stattdessen subsidiären Schutz beantragt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und betonte damit, dass die Dublin-II-Verordnung hier anwendbar bleibt, auch wenn sie Anträge auf subsidiären Schutz nicht umfasst, denn das Zuständigkeitsverfahren sei mit der Zustimmung abgeschlossen. lto.de skizziert auch den zugrundeliegenden Fall.

BGH zu Bankenhaftung bei Zinswetten: Im Schadensersatzverfahren von Hückeswagen gegen die WestLB hat der Bundesgerichtshof in der Revision nun zugunsten der Stadt geurteilt und damit "Kommunen gestärkt, die wegen spekulativer Zinswetten gegen ihre Bank klagen", schreibt die taz (Christian Rath). Die Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt. Aufgrund "kleiner Aufklärungsmängel" hob der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts Köln dennoch auf und verwies den Fall zurück.

OLG München zu Karlheinz Schreiber: Der aus der CDU-Spendenaffäre bekannte Lobbyist Karlheinz Schreiber muss nicht mehr wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis; das Oberlandesgericht München hat seinen Strafrest zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter berücksichtigten dabei unter anderem seine Untersuchungshaft sowie seinen gesundheitlichen Zustand. Die FAZ (Albert Schäffer) schreibt ausführlich über die Verfahren gegen Schreiber und die Vorwürfe gegen ihn.

OLG München – NSU: Laut Recherchen von MDR Thüringen und MDR Info soll Beate Zschäpe über das Radio vom Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erfahren haben. Dies hatte sie in ihrer schriftlichen Aussage angegeben – das Bundeskriminalamt habe diese aber bisher nicht verifizieren können, meldet spiegel.de.

OLG Celle – Frederike von Möhlmann: Im Berufungsverfahren vor dem Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle will der Vater der im Jahre 1981 vergewaltigen und ermordeten Frederike von Möhlmann Schmerzensgeld vom mutmaßlichen Täter einklagen. Wegen des Strafklageverbrauchs kam es trotz möglicherweise belastender DNA-Spuren, die im Jahr 2012 festgehalten werden konnten, nicht zu einem erneuten Strafverfahren, meldet spiegel.de.

LG Heilbronn – Winnenden: Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Heilbronn im Verfahren von Jörg K., dem Vater des Winnenden-Amokläufers, gegen die ehemaligen Therapeuten seines Sohnes stellte ein Kinder- und Jugendpsychiater sein Gutachten vor. Grobe Fehler habe die Psychiatrie Weinsberg nicht begangen. K. hingegen moniert, sie habe ihn nicht ausreichend darüber informiert, wie gefährlich sein Sohn gewesen sei und solle daher die Hälfte des von ihm zu leistenden Schadensersatzes tragen, schreiben SZ (Josef Kelnberger) und FAZ (Rüdiger Soldt).

EuGH zu Haftung der Limited: In seinem Urteil vom Dezember vergangenen Jahres habe der Europäische Gerichtshof "den Gläubigerschutz durch eine weite Auslegung des Insolvenzrechts gestärkt", schreibt Rechtsanwalt Lothar Köhl in einem FAZ-Gastbeitrag. Der EuGH entschied, dass Direktoren einer englischen Limited nach § 64 des GmbH-Gesetzes im Insolvenzverfahren wie Geschäftsführer einer GmbH haften können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. März 2016: "Die Kunst der Revolte" / Ethikrat zu Embryospende / historischer Mafia-Prozess . In: Legal Tribune Online, 23.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18858/ (abgerufen am: 05.07.2024 )

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