Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2015: Kop­p­lungs­verbot für Face­book? – Klage gegen "Racial Pro­fi­ling" – Start im Wie­de­king-­Pro­zess

23.10.2015

Recht in der Welt

USA – Hasskommentare: spiegel.de (Marc Pitzke) erläutert, dass Hasskommentare in den USA unter den ersten Verfassungszusatz, also unter die Redefreiheit, fallen und daher rechtlich geschützt sind. "Rede ist Rede und frei, egal wie hetzerisch."

Sonstiges

BND-Abhöraffäre: Wie focus.de (Josef Hufelschulte) exklusiv von einem hohen Regierungsbeamten erfuhr, solle der Bundesnachrichtendienst das Kanzleramt bereits im Jahr 2008 und nicht erst 2013 darüber informiert haben, dass die Behörde ausländische Institutionen illegalerweise abhört.

Persönlichkeitsrecht von Hetzern: Der Medienrechtler Niklas Haberkamm erklärt für lto.de ausführlich, dass die Bildzeitung rechtmäßigerweise die Kommentare, Fotos und Namen der Verfasser von Facebook-Hassbotschaften veröffentlicht hat. Dieses Vorgehen verstoße insbesondere nicht gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.

Umgehen von Adblocker-Sperren erlaubt: Es ist urheberrechtlich zulässig, zu erläutern, wie sich die Sperre von Adblock-Nutzern auf einer Webseite umgehen lässt, konstatiert internet-law.de (Thomas Stadler). Springer hatte den Ersteller eines entsprechend anleitenden YouTube-Videos mit der Begründung abgemahnt, es ziele darauf ab, eine wirksame technische Maßnahme zum Schutz urheberrechtlicher Werke im Sinne von § 95a des Urheberrechtsgesetzes zu umgehen.

Das Letzte zum Schluss

Eine Odyssee für eine Gerichtsvorladung: Ein Mönch in Kalkutta hat von dem ihn vorladenden Gericht im 2.200 km entfernten Ahmedabad eine Frist von acht Monaten erbeten. Diese Zeit benötigt der Anhänger des Jainismus nicht etwa, um sich rechtlich vorzubereiten, sondern für den Weg zum Gericht. Aus Glaubensgründen ist es ihm versagt, Autos zu verwenden – also geht der 60-Jährige eben zu Fuß. Das dauert nun mal. Auf den Termin will das Gericht deswegen allerdings nicht verzichten, meldet die Welt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2015: Kopplungsverbot für Facebook? – Klage gegen "Racial Profiling" – Start im Wiedeking-Prozess . In: Legal Tribune Online, 23.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17311/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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